Eleganterweise will ich mich mal selbst zitieren... übrigens vom 08.12.2004. ....
>>>
Hi
@allDie Todesstrafe ist ein SINNLOSes Mittel für die Verbrechensbekämpfung. Niemanden ist damit geholfen, wenn ein Verbrecher einfach hingerichtet wird. Der Täter hat nicht mehr die Möglichkeit seine Tat in irgendeiner Form wieder auszugleichen, zumindest nicht in diesem Leben. Dem Opfer des Hingerichteten ist der Tod seines Mörders völlig unnütz, denn entweder weiß er nicht dass er hingerichtet wurde oder er kam im Jenseits zu der Erkenntnis, dass Vergeltung das falsche Mittel ist. Der Familie des Ermordeten ist meist nur kurzfristig geholfen, denn auch bei ihnen erfolgt bald die Einsicht, dass sie sich dadurch keineswegs besser fühlt sondern eher noch schlechter. Den einzigen Nutzen hat die Justiz - sie muss die Häftlinge nicht mehr durchfüttern. Möglicherweise ist das auch der Grund für die Nichtabschaffung.
Und wenn ich hier wieder lesen muss, dass die Täter auch zu Versuchszwecken
Verwendung finden, ist das ein Armutszeugnis für die Gesellschaft. Wer hier lauthals Vergeltung fordert sollte sich darüber im Klaren sein, dass Gewalt immer Gegengewalt fordert. Erst wenn diese Reaktionskette durchbrochen ist, hat die Gewalt ihr Ende gefunden.
Man sollte alles daran setzen der Gewalt ein ENDE zu setzen. Mit Folter oder der Todesstrafe ist das unmöglich, denn sie fordert bei unreifen Menschen, die zur genüge vorhanden sind, immer eine Gegengewalt, welche wieder ihre Wirkung findet. Ein Teufelskreis eben. <<<
Und eine nettes Zitat von quentin... vom 09.12.2004 ...
>>>In den USA werden sogar Täter hingerichtet, die schon längst einsichtig und geläutert sind.<<<
Nunja... meine Meinung hat sich seither nicht verändert. Was quentin damals geschrieben hat wurde vor wenigen Tagen grandios bestätigt.
Die Todesstrafe dient nicht mehr zur Abschreckung vor Gewalt (obwohl dies natürlich aus niemanden einen besseren Menschen machen würde), sondern als Machtdemonstration der Staatsgewalt.
Warum Schwarzenegger im Falle Williams keine Ganade walten ließ, ist klar:
Er bediente lediglich eine politische Gruppierung, um seinem Image nicht zu schaden. Deutlich wird hierbei wiedereinmal die unglaubliche Willkür der Staatsmacht. Sie handelt nicht nach Interesse des Bürgers, sondern lediglich, um den eigenen Verfall so langsam wie möglich zu gestalten. Aber das ist wieder ein anderes Thema...
Was noch zu sagen wäre...
Wenn ein Mensch wirklich geläutert ist, dass heißt er hat aus seinen frühreren Fehlern gelernt und man kann davon ausgehen, dass er sich nicht mehr strafbar machen kann, so ist es nur allzu überflüssig, diesen Menschen hinzurichten.
Was nützt eine Todesstrafe denn zu diesem Zeitpunkt noch, wo die Tat doch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann? Nichts. Sie hat allenfalls dann einen positiven Nutzen, wenn man mit ihr weniger Schaden anrichtet als man durch sie zu verhindern weiß!
So komme ich nun zu den Bedingungen, unter denen man eine Todesstrafe rechtfertigen kann:
Der hinzurichtende Mensch muss eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, die bei Unterlassung der Tötung dieses Menschen unter keinen Umständen abzuwenden wäre. Der zu erwartende Schaden muss hierbei größer sein als der Schaden, den er selbst zu erleiden hätte, würde man ihn so an der der Tat hindern.
Alles andere ist meines Erachtens nur emotionale Dummheit, Ignoranz oder gar
Bosheit, an die ich aber nich so recht glaube...
Liebe leben.