tommy77blau schrieb:Wenn die Täter/innen sich in der Haft glaubhaft ändern, bin ich für eine Begnadigung.
Ich bin absolut gegen die Todesstrafe aber für ein Lebenslänglich ohne Chance auf Entlassung.
Begründung:
Todesstrafe und deren späterer Vollzug durch Vergasen, Giftspritze, früher Strom, Erschießen oder Erhängen ist grausam. Das steht einem Staat nicht zu, so zu handeln.
Wenn aber ein
Mörder zum Beispiel
sehr geplant Menschenleben ausgelöscht hat, dann habe ich ein Problem damit, ihn nach meinetwegen 15 oder 20 Jahren auf freien Fuß zu setzen, denn die Tat hat dazu geführt, dass seine Opfer ihr Leben nicht mehr leben durften. Und ich glaube nicht an Wiedergeburt, man lebt nur einmal. Da sehe ich ein Lebenslänglich als richtige Strafe an. Bei MORD.
Bei Totschlag (Tötungsdelikt aus einer Emotion heraus ohne Planung) sehe ich das anders, da kann ein Lebenslänglich zur Begnadigung führen, wenn man davon ausgehen kann, dass eine solche Tat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr geschieht.