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Todesstrafe

22.692 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

25.01.2021 um 21:25
@Ginnungagap
Nun einen Mord zu bereuen ist nach deiner Definition sehr schwer. Man kann sich ja schlecht, so wie du bei deinem "Freund" entschuldigen. So etwas geht bei fast allem, aber eben nicht nach einem Mord. Was bleibt einem also übrig? Man kann versuchen, sich mit den Angehörigen zu treffen, sie um Verzeihung bitten was wahrlich kein einfacher Weg ist. Nur was wenn sie einen nicht sehen wollen? Oft bleibt eben nur die Reue auf ewig ungehört mitzunehmen.


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Todesstrafe

25.01.2021 um 21:58
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Nun einen Mord zu bereuen ist nach deiner Definition sehr schwer. Man kann sich ja schlecht, so wie du bei deinem "Freund" entschuldigen. So etwas geht bei fast allem, aber eben nicht nach einem Mord. Was bleibt einem also übrig? Man kann versuchen, sich mit den Angehörigen zu treffen, sie um Verzeihung bitten was wahrlich kein einfacher Weg ist. Nur was wenn sie einen nicht sehen wollen? Oft bleibt eben nur die Reue auf ewig ungehört mitzunehmen.
Nein meine Auffassung ist nicht, dass es nicht geht. Nur entschuldigen ist m.E. keine Reue.
Die Hemmschwelle ist zum einen enorm hoch gesetzt, da das Schamgefühl sehr hoch wirkt, insofern keine soziopathische Störung vorliegt. Dann wie du schon schreibt ist die Aussicht auf Vergebung ja schon alleine auf Anhörung sehr gering.

Mich hat der Vater der ermordeten Maria Ladenburger schwer beindruckt, der dem Mörder seiner Tochter in gewisser Weise vergeben hat.
Jedoch war der Mörder selbst nach dem was ich gemäß den mir zugänglichen Veröffentlichungen sagen, bzw. interpretieren kann nicht ausreichend reumütig. In "Reumütig" steckt ja drinnen was neben Intellekt und sozialer Einfühlsamkeit noch notwendig ist. Mut.

Und wenn ich mich recht erinnere musste ich bei meinem Freund eine gewisse Mutschwelle erreichen. Die erst auftrat als ich mit dem Finger in Höhe der Hausklingel war.


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Todesstrafe

25.01.2021 um 22:22
Ich bin gegen die Todesstrafe. Wenn es ein Fehlurteil gibt, dann kann die Todesstrafe nicht rückgängig gemacht werden.


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25.01.2021 um 22:27
@Ginnungagap
Ich habe mir mal fix die Eckdaten von dem Fall angesehen. Maria Ladenburger wurde ja erst 2016 ermordet. Das ist noch nicht wirklich lange her und ob der Täter jetzt schon wirklich alles verarbeiten konnte was zur Reue dazu gehört wage ich zu bezweifeln. Für gewöhnlich braucht es eh erst einmal Jahre bis man sich mit der Situation Haft arrangiert hat und nicht mehr nur mit sich zu kämpfen hat. Erst dann fängt man an sich mit der Tat zu beschäftigen.

Nicht jeder verhält sich dann noch offen und zeigt die wahren Gefühle. Zum einen, ja es ist schwer und zum anderen ist da noch ein extrem hinderlich Rahmen. Im Gefängnis zeigt man keine Gefühle. Man Stumpf ab. Auch das hemmt einen.
Dazu kommt noch, dass nur wenige den Schritt nach vorne überhaupt gehen können. Es benötigt meist auch ein mitspielen von anderen Personen wie z. B Sachbearbeiter oder seelenklempner. Leider sind die auch nicht immer so arbeitswütig.

Letztlich sagt aber auch nichts davon aus, ob man bereut oder nicht. Manche tun dies nämlich aufrichtig und zeigen dies nur nicht öffentlich. Warum auch? Wer glaubt es einem? Wen interessiert es wie ein Mörder denkt oder gar fühlt?

Und nein so etwas ist keine Ausrede. Es zeigt nur warum manches ungesagt bleibt.


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25.01.2021 um 23:42
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Das ist noch nicht wirklich lange her und ob der Täter jetzt schon wirklich alles verarbeiten konnte was zur Reue dazu gehört wage ich zu bezweifeln.
Auch seine Erziehung hemmt die Schwelle zur Reue, da seine Herkunftsgesellschaft solches handeln oftmals toleriert. Er wäre für mich kein Kandidat für die Todesstrafe. Aber für eine Sicherheitsverwahrung.

Jedoch wie gesagt gibt es Verbrechen denen mit Lebenslang und Sicherheitsverwahrung meiner Meinung (ich betone "meiner") einfach nicht beizukommen ist.

Die Todesstrafe ist aber abgeschafft.
Zitat von NullkommanichtNullkommanicht schrieb:Ich bin gegen die Todesstrafe. Wenn es ein Fehlurteil gibt, dann kann die Todesstrafe nicht rückgängig gemacht werden.
Das mag in naher Vergangenheit auch echt ein Problem gewesen zu sein.

Die heutige Technik gibt es aber her neben dem DNA Beweis auch eine Unmengen von Daten zu liefern: Bewegungsprofile, Suchmaschinenverwendung, Mobilfunkdaten.
Wenn dann noch Habseligkeiten und Videos der Tat bei dem Verdächtigen gefunden werden und man bei der Festnahme wie im Ruperswil Fall noch die vorbereiteten Mordutensilien für die bereits ausgespähte nächste Familie findet, was ist dann an der Todesstrafe verwerflich?

So jemandem zu zeigen, dass man nicht so ist wie er? Man wäre mit seiner Tötung weitaus gnädiger als er zu seinen Opfern.

Kann jeder sehen wie er will. In speziell diesem Fall zeige ich jedenfalls keine Moral gegenüber dem Täter.


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26.01.2021 um 07:29
Zitat von NullkommanichtNullkommanicht schrieb:Ich bin gegen die Todesstrafe. Wenn es ein Fehlurteil gibt, dann kann die Todesstrafe nicht rückgängig gemacht werden.
Kann man einem Menschen, der 30 Jahre unschuldig eingesessen hat, die 30 Jahre zurück geben?


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26.01.2021 um 08:47
Zitat von alibertalibert schrieb:Kann man einem Menschen, der 30 Jahre unschuldig eingesessen hat, die 30 Jahre zurück geben?
Nein.
Aber man kann ihn dafür Entschädigen und seine restliche Zeit so angenehm wie möglich gestalten.


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Todesstrafe

26.01.2021 um 09:07
Zitat von GinnungagapGinnungagap schrieb:Die heutige Technik gibt es aber her neben dem DNA Beweis auch eine Unmengen von Daten zu liefern: Bewegungsprofile, Suchmaschinenverwendung, Mobilfunkdaten.
@Ginnungagap

Miderne Technik schützt vor Irrtümern nicht. Ein Land in dem mindestens jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft ist darf doch nicht ein Staat mit so einer Fehlerquote über Leben und Tod entscheiden.


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26.01.2021 um 09:12
Zitat von alibertalibert schrieb:Kann man einem Menschen, der 30 Jahre unschuldig eingesessen hat, die 30 Jahre zurück geben?
Man kann ihn aber immer noch aus der Haft entlassen und entschädigen. Was kann man denn für einen Menschen tun den der Staat irrtümlich gegrillt hatte?

Wer nach 30 Jahren unschuldiger Haft entlassen wird kann immerhin noch Zeit mit den verbliebenen Angehörigen verbringen.

Wenn ein Staat einen Menschen im Rahmen eines nie ganz ausschließbaren Fehlurteils tötet ist das staatlicher Mord. In so einem Staat möchte ich nicht leben.

Weitere Taten kann man auch mit dauerhafter Unterbringung verhindern. Allerdings halte ich auch gar nichts vom Versuch der Auswilderung von Serienmördern Kinderschändern und ähnlichem Gesindel. Das ist keine Klientel für Sozialromantik.


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26.01.2021 um 09:13
Zitat von NerokNerok schrieb:Nein.
Aber man kann ihn dafür Entschädigen und seine restliche Zeit so angenehm wie möglich gestalten.
Ja nee is klar. Die, die das Pech hatten, wurden natürlich fürstlich entschädigt und den Rest ihres Lebens im Walldorf Astoria einquatiert.

In der Realität bekommst du eine Entschädigung, die lange nicht die Kohle aufwiegt, die du in der Zeit hättest erarbeiten können, einen entsprechenden Job wirst du auch nicht bekommen. Freunde, darfst du dir komplett neu suchen und ein alter Sack bist du dann auch noch.


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26.01.2021 um 09:21
@alibert

Ich möcht einem Staat der so völlig ineffektiv wie unserer ist nicht das Recht einräumen mich oder andere zu töten.

Beispiele:
Pkw Maut
Impfstoffbestellung
Steuerbescheide
Fall Horst Arnold
Wormser Missbrauchsprozesse
Renovierung eines Segelschiffes
EU Migrationslösung
Vergabe von Impfterminen
Fall Anis Amri

So ein Staat darf doch nicht über Leben und Tod seiner Bürger entscheiden. Bitte nicht.


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26.01.2021 um 12:03
@sacredheart
Muss du doch auch nicht. Ich stelle ja auch nur in Frage, ob 30 Jahr Kanst unschuldig besser sind als Tod, unschuldig.


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26.01.2021 um 12:36
Zitat von alibertalibert schrieb:In der Realität bekommst du eine Entschädigung, die lange nicht die Kohle aufwiegt, die du in der Zeit hättest erarbeiten können, einen entsprechenden Job wirst du auch nicht bekommen. Freunde, darfst du dir komplett neu suchen und ein alter Sack bist du dann auch noch.
Ja, die Entschädigungen sind leider viel zu gering, und wiegeln die unschuldige Zeit in Haft in keinster Weise auf. Was ich auch noch für extrem zynisch, typisch Deutsch und einfach völlig falsch finde, ist dass der Staat sich diesen Irrtum auch noch bezahlen lässt, in dem er Geld für Essen und Logi verlangt, während man unschuldig eingesperrt wurde. So wird einem dieses Geld von dem abgezogen, was man sich durch Arbeit, angesparrt hat.
Normalerweise, müssten alle Zahlungen, wie für das Essen, bis auf den letzten Cent zurück erstattet werden. Jeder einzelne Cent, der in Haft ausgegeben werden musste.

Eine Haftentschädigung könnte schon gern so hoch ausfallen, dass in Verfahren noch viel genauer hingeschaut wird. Einfach weil es für den Staat auf Dauer sonst wirklich teuer wird.

Schlimmer aber ist eigentlich die Uneinsichtigkeit der Justiz. Vorallem die Entschuldigungen von Staatsanwaltschaft und Richtern, die in diesen Fällen die Fehlurteile ausgeprochen, bzw. darauf hingearbeitet haben.
Leider hält sich die Justiz oft für unfehlbar. Platz für Fehlurteile gibt es da schlicht nicht, so auch praktisch kaum Entschuldigungen.
Ich glaube das trifft viele noch härter, als die viel zu geringe Haftentschädigung.

Dennoch ist dies alles besser, als wäre man vom Staat ermordet worden. So konnte man wenigstens um seine Unschuld kämpfen. Aus dem Grab geht das nicht mehr.


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26.01.2021 um 13:03
Zitat von alibertalibert schrieb:In der Realität bekommst du eine Entschädigung, die lange nicht die Kohle aufwiegt, die du in der Zeit hättest erarbeiten können, einen entsprechenden Job wirst du auch nicht bekommen. Freunde, darfst du dir komplett neu suchen und ein alter Sack bist du dann auch noch.
dann sollte man das ändern und nicht anstatt das zu ändern, lieber die Todesstrafe anwenden ;)


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Sampo ehemaliges Mitglied

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Todesstrafe

26.01.2021 um 17:30
Zitat von GinnungagapGinnungagap schrieb:Auch seine Erziehung hemmt die Schwelle zur Reue, da seine Herkunftsgesellschaft solches handeln oftmals toleriert.
Das sehe ich anders. In seiner Herkunfstgesellschaft gilt ein derartiges Verhalten meines Wissens als ein todeswürdiges Verbrechen (siehe den Paschtunwalikodex).


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19.10.2022 um 16:39
Der eine oder andere wird den Fall des Auftragsmordes, initiiert von Robert Fratta, kennen. Nicht zuletzt durch die Dokumentation von Werner Herzog.
Nun wurde das https://www.tdcj.texas.gov/death_row/dr_scheduled_executions.html seiner Hinrichtung festgelegt.
Am 10.01.2023, dann knapp 66 Jahre alt, soll er sterben.
Er hat dann 28 Jahre im Knast gesessen und seit der Verurteilung zum Tode sind rund 27 Jahre vergangen.

Das sind Werte, wo jemand, der in Deutschland einen Auftrag zu einem Mord gegeben hätte, vermutlich bereits auf Bewährung entlassen worden wäre.

Wie seht ihr das? Hat er seine Strafe abgesessen? Sollte er bis zu seinem letzten Tag sitzen oder findet ihr die Todesstrafe sogar angemessen?

Mich würden eure Meinungen zu dem Thema interessieren.


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19.10.2022 um 17:00
@Scarbi

Da ich gegen die Todesstrafe bin und das deutsche Justizsystem, dem der USA bevorzuge, würde er bei mir wohl Chancen haben bereits wieder in Freiheit zu leben.
Nach über 28 Jahren in Haft, sind die Insassen nicht selten ganz andere Menschen geworden. Menschen, von denen teilweise keine Gefahr mehr ausgeht. Diese dann hinzurichten empfinde ich einfach nur als Rache.
Außerdem ist auch die Justiz nicht perfekt und neigt leider zu Fehlurteilen, von völlig unschuldigen Menschen.


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Todesstrafe

19.10.2022 um 17:13
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Diese dann hinzurichten empfinde ich einfach nur als Rache
Ja das trifft es. Es fühlt sich auch irgendwie falsch an. In diesem Fall wird auch ein Krankheitswert diskutiert. Ich fürchte, der Verurteilte hat seit 1996 keinen Psychiater gesehen. Unschuldig ist er wohl kaum. Die Beweise waren erdrückend. Aber es war eben 1994 und die getötete Dame wird auch nicht mehr lebendig, wenn man ihn nun bald in Huntsville tötet. Er hat seine besten Jahre in einer kargen Zelle verbracht. Das ist eine harte Strafe.
Auch ich bevorzuge unser Rechtssystem.


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Todesstrafe

19.10.2022 um 18:18
Zitat von WunschkindWunschkind schrieb am 08.12.2004:ich glaub ich brauch hier gar keine großen reden schwingen,
stichwort is TODESSTRAFE. na dann legt mal los.

achso nochwas: ICH BIN DAFÜR!

Vielleicht ist es so, daß wir die einzigen sind.
Ich bin mir nicht zu fein auch mal Arrogant zu sein.
@Wunschkind

Ich bin schon für die Todesstrafe. Allerdings sehe ich es kritisch, da es oft Fehlurteile gibt. Nicht immer ist klar, ob der Täter zu 100% auch der echte Täter ist. Wenn ich daran denke, dass es bereits in weit geringeren Fällen zu Fehlurteilen gekommen ist, was ist dann erst, wenn es um so etwas geht?

Ich denke, da das Recht es ja noch viel schlimmer umsetzt, sollte man "immer" Gleiches mit Gleichem vergelten, um die Fairness beizubehalten und die Waage in der Waage zu halten.

Man muss sich nur einmal vorstellen, was ist, wenn ein Terrorist bzw. ein Mörder gemütlich im Gefängnis, das der Staat bezahlt, sitzt, dann evtl. eher entlassen wird. Oftmals kommen Mörder mit dem Totschlag davon, da es nicht ganz ermittelt worden ist oder der Lobbyismus zuschlägt. Dann ein paar Jahre auf der einen Gesäßhälfte absitzen? Eher entlassen werden? Das ist doch ein guter Deal.

Aus der PSychologie, Pädagogik, Tiererziehung usw. (ist dem Menschen bzgl. Verhaltensweisen gar nicht so unähnlich), Pädagogik etc. kenn man es ja, dass es intensiver fruchtet und Dritte abschreckt, wenn Gleiches mit Gleichem vergolten wird.

Und sollte man einen Mörder nach x Jahren dann doch wieder auf die Gesellschaft loslassen? Na, ob das so klug ist?

Da ich auch mit diversen "Kriminellen" nach der Haftentlassung (Wohnungssuche, Betreuung usw.) zu tun habe, sehe ich da schon Probleme. Die wenigsten Menschen, die entlassen werden, haben danach ein perfektes Leben oder das gleiche Leben wie davor.
Insofern versinken die Meisten wieder und geraten dementsprechend wieder in den Negativstrudel. Eine Abwärtsspirale.

Ich weiß nicht. Ich habe mir viele Urteile angeschaut und wohnte etlichen Verhandlungen bei, sodass ich mich fast immer über "zarte" Urteile aufgeregt habe. Ob Mörder, Totschläger, Autorennen in der Stadt usw. gab es immer lasche Urteile.
Das erweckt den Anschein, dass es Mord, Totschlag und Co. für Lau gibt. Bei manchen Fällen gibt es sogar einen Rabatt. Bei uns wird ja nicht "addiert". Ob ein Mensch bei uns nun einen MEnschen tötet oder zwei, drei, macht keinen Unterschied.

Ich "meine", dass die Person, die einer anderen Person bewusst das Leben nimmt, sein eigenes Leben verspielt hat und dafür eiskalt bestraft werden muss.


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Todesstrafe

19.10.2022 um 18:38
Zitat von WissbegierWissbegier schrieb:Aus der PSychologie, Pädagogik, Tiererziehung usw. (ist dem Menschen bzgl. Verhaltensweisen gar nicht so unähnlich), Pädagogik etc. kenn man es ja, dass es intensiver fruchtet und Dritte abschreckt, wenn Gleiches mit Gleichem vergolten wird.
Ich denke nicht, dass die Todesstrafe abschreckt. Auch andere Auge um Auge Strafen nicht. Täter denken oft gar nicht an die Konsequenzen ihrer Taten. Daher gibt es auch keine abschreckende Wirkung.
Am Ende werden vielleicht noch mehr getötet, um die Verbrechen zu vertuschen, wenn eine Verurteilung zur Todesstrafe im Raum steht.
Die Todesstrafe verhindert keine Verbrechen. Wissenschaftliche Studien haben keinen Beweis für die angeblich abschreckende Wirkung der Todesstrafe erbringen können. In Kanada zum Beispiel ist die Mordrate seit der Abschaffung der Todesstrafe zurückgegangen.

In den USA hingegen ist die Mordrate in den Bundesstaaten mit Todesstrafe höher als in jenen, die sie abgeschafft haben. Um Verbrechen wirksam zu verhindern, braucht es eine hohe Quote bei der Aufklärung von Verbrechen und ein faires, rasch und konsequent arbeitendes Justizsystem.
Quelle: https://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/argumente-gegen-die-todesstrafe


Auch hier als Fazit einer Dessertation zur abschreckenden Wirkung der Todesstrafe:
Gerade die die Abschreckungswirkung bejahenden Untersuchungen weisen erhebliche metho-
dische Mängel auf. Es fehlt an einem belastbaren Nachweis der Abschreckungswirkung der To-
desstrafe.

Unter normativen Gesichtspunkten wäre ein solcher aber erforderlich, denn der durch die To-
desstrafe mögliche Eingriff in das Recht des Straftäters auf Leben wiegt schwerer als der Eingriff
in seine Freiheit durch Verhängung einer Haftstrafe. Der Legitimationsbedarf ist höher. Wird
mit dem empirisch überprüfbaren relativen Strafzweck der Abschreckungswirkung argumen-
tiert, muss dieser überzeugend belegt sein. Mit den untersuchten Studien kann dieser Nach-
weis nicht geführt werden.

Das Fazit des Verfassers lautet daher: Die Abschreckungshypothese im Hinblick auf die Todes-
strafe ist nicht belegt.
Quelle: http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/16641/1/Folter_Christian.pdf


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