@cassiopeia1977Wo will man denn da die Grenze ziehen? Ein Strafurteil darf überhaupt nur dann erfolgen, wenn es 'keine vernünftigen Zweifel' an der Täterschaft gibt. Das ist das zentrale Kriterium.
Wenn das erfüllt ist, ist sich 'der Staat' sicher, den richtigen Täter zu haben. Am Ende passieren dennoch Fehler.
Im Rüclblick sagt das FBI, dass wohl 30% aller Todeskandidaten unschuldig gegrillt wurden. Kein gutes Beispiel. Warum sollte denn in Deutschland die Fehlerquote signifikant niedriger liegen? Selbst ein unschuldig staatlich Getöteter ist einer zuviel.
Wenn es darum geht, einem Sexualstraftäter dauerhaft die Freiheit zu verweigern, wäre ich sofort dabei. Ich denke da an einen aktuellen Fall, wo dies wohl ein Martyrium eines Kindes verhindert hätte. Wer ein Kind vergewaltigt, hat keine zweite Chance verdient ist meine persönliche Meinung. Aber wirklich lebenslanger Freiheitsentzug gibt wenigstens die Möglichkeit, ein Fehlurteil im Nachgang etwas zu korrigieren.
Ich führe mal die Wormser Missbrauchsprozesse an, wo aus einer Gemengelage aus Ermittlungen von Kindergärtnerinnen, irregeleiteten und verblendeten Sozialkaspern, unfähigen Gutachtern und Richtern Hunderte von Menschen zu Kinderschändern abgestempelt wurden und zahllose Familien zerstört wurden. Das war eine Vollkatastrophe unserer Justiz. Aber wie viel schlimmer wäre sie geworden, wenn man erst mal hundert Eltern auf den elektrischen Stuhl gesetzt hätte, bevor man rausgekriegt hat, dass sämtliche Instanzen Sch**ße im Hirn hatten?
Oh, habe etwas übertrieben: Es waren 'nur' 25 Menschen völlig zu Unrecht in Haft.
Niemand hat es besser ausgedrückt als Gandalf zu Frodo, der sich wünschte Gollum wäre tot.
'Ja, viele die leben, verdienen den Tod und viele die tot sind, verdienen das Leben. Kannst Du es ihnen geben? Dann sei auch nicht so rasch mit einem Todesurteil be der Hand!'