Nerok schrieb:Mal nebenbei Bemerkt das soetwas alles andere als Üblich ist.....wenn du so etwas auf einer Zelle haben solltest dann nur durch sehr gute Führung und weil du dir das Zeug mit deinem eigenen verdienten Geld durch Arbeit im Knast gekauft hast.
Nein, ein Empfangsgerät für Tv und/oder Radio kann von jedem Strafgefangenen beantragt werden und im allgemeinen wird dies auch genehmigt. Natürlich kann die Bewilligung jederzeit widerrufen werden, wenn das Verhalten des Strafgefangenen Anlass dazu gibt. Die Kosten für das Gerät müssen vom Strafgefangenen getragen werden und sind entweder vom "Lohn" oder vom "Eigengeld" zu tragen. Eigengeld ist Geld das zB bei Inhalftierung/Haftantritt oder Einzahlung/Überweisung auf das entsprechende Konto eingezahlt werden/wurden. Weiterhin muss das Gerät geprüft und verplompt werden, Kosten hierfür liegen bei ca. 20 Euro. Gleiches gilt für Geräte die nicht selbt gekauft, sondern von Angehörigen/Freunden/usw. mitgebracht werden.
Also: Es ist üblich und wird so praktiziert. Das gilt auch für diverse andere Geräte, wie Radiorekorder, DVD-Player....
Im Fall von TV- und Radiogeräten basiert die Möglichkeit derartige Geräte haben zu dürfen zum Teil auch auf Artikel 5 GG, schliesslich gilt dies auch für Häftlinge. Abhängig von Bundesland und Haftdauer kann sogar ein PC/Laptop beantrgat werden (ohne Internetzugang natürlich).
Man sollte nicht vergessen, dass deutsche Strafgefangene "nur" eine Freiheitsstrafe bekommen haben und keinen Entzug der Bürger-/Grund-/Menschenrechte.