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Todesstrafe

22.724 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
kalyd ehemaliges Mitglied

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Todesstrafe

10.01.2016 um 22:04
Gegen die Todesstrafe.

Natürlich haben diese Menschen es verdient, allerdings können sich auch unschuldige darunter befinden.
Die Täter denken auch nicht während der Tat darüber nach, weil sie davon ausgehen nicht erwischt zu werden, oder verlieren einfach keinen Funken an die Konsequenzen ihrer Taten.
Daher reicht eine Lebenslange Haft als maximale Strafe zur Abschreckung, aber eine Todesstrafe bringt absolut keine Abschreckung. Wenn jemand eine Lebenslange Haft in Kauf nimmt, dann sicher auch eine Todesstrafe und somit ist die Todesstrafe sinnlos.

Die Person ist also dauerhaft gefangen und kann niemanden mehr Schaden, also wieso sollte man sie dann umbringen, nur um Geld zu sparen? Weil die Opfer für kurze Zeit eine perverse Befriedigung erhalten?
Ich verstehe wenn man als Betroffene Person den Täter gerne selbst umbringen will, aber wir haben kein Recht dazu.

Es sind auch Menschen die Gefühle besitzen und zu wissen das man gleich sterben muss ohne Hoffnung ist sicher schrecklich.
Die Personen die den Befehl vom Staat ausführen und eine Hinrichtung vornehmen sind also Mörder. Da hilft auch keine Ausrede "Ist mein Job".


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Todesstrafe

10.01.2016 um 22:23
Zitat von onay77onay77 schrieb:Naja, vielleicht überlegen sich die Täter zweimal ob sie unschuldigen Menschen das Leben nehmen wollen? Staat 200 unschuldige ein Terrorist.
Du willst Leute die sich Sprengstoffgürtel umschnallen abschrecken indem du ihnen drohst sie umzubringen?

...yeah, seems to make sense...


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10.01.2016 um 23:17
@kalyd
Zitat von kalydkalyd schrieb:Es sind auch Menschen die Gefühle besitzen und zu wissen das man gleich sterben muss ohne Hoffnung ist sicher schrecklich.
Die Personen die den Befehl vom Staat ausführen und eine Hinrichtung vornehmen sind also Mörder. Da hilft auch keine Ausrede "Ist mein Job"
Sehe ich genauso. Die Schuld ist gleich bei beiden gleich hoch.


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11.01.2016 um 00:40
@AtheistIII
nicht alle jagen sich in die Luft. Statt diese leute durchzufüttern könnte man mit dem ersparten Geld Aufklärungsarbeit betreiben um die Radikalisierung zu stoppen... Wenn ein Land seine Autorität verliert sollte man sich nicht über radikalisierte Idioten wundern.


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11.01.2016 um 13:28
@onay77
Erstmal spart die Todesstrafe kein Geld, zumindest nicht wenn der Prozess grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen soll.
Mal davon ab, wieviel Geld denkst du eigentlich das wir im Moment in den Unterhalt von Terroristen in unseren Gefängnissen verbrauchen?
Von ein paar alten RAF-Kadern, die von einer jetzigen Einführung der TS eh nicht mehr betroffen wären gibts in deutschen Gefängnissen zur Zeit und meines Wissens genau ein Mitglied einer terroristischen Gruppe die tatsächlich erfolgreich tödliche Anschläge in Deutschland verübt hat.
Das ist diese freundliche Dame:
beate-zschaepe-muenchen-nsuprozess
Allerdings läuft bei der der Prozess noch, also auch hier im Moment kein grosses Sparpotential.
Ich hab ausserdem mal oberflächlich angegoogelt was ein Gefangener im Hochsicherheitstrakt so am Tag kostet.
Ziemlich widersprüchliche Infos die man da so findet, und ich hab den Eindruck das es zu nicht geringen Teilen genau dieser Diskussion hier geschuldet ist das jeder seine eigenen Zahlen in den Raum wirft.
Was ich gefunden habe rangiert von um die 100€ und geht rauf bis 400€ am Tag.
Ist natürlich schon ein gutes bisschen Schotter der sich da zusammenläppert, aber für vernünftige Aufklärungsarbeit müsste man schon ein bisschen mehr Kohle lockermachen.
Dann kommen noch die Kosten für die Gesetzesänderung, wahrscheinlich mehrjährige parlamentarische Verhandlungen ob und wie und überhaupt das ganze umgesetzt werden soll, Wahlen abwarten bis eine Zweidrittelmehrheit zusammenkommt, Klage vor dem Verfassungsgericht...
Und noch die Zweckbindung des eingesparten Gelds, soll man das lieber für Aufklärung gegen Nazis, Islamisten oder vielleicht doch lieber die Linken stecken?
Bis der Gesetzesentwurf auch nur bis zur ersten Abstimmung kommt hat die Zschäpe längst ihr rechtskräftiges "Lebenslänglich" und wir müssen auf den nächsten Terroristen warten damit wir sparen können.

Zum anderen, auch wenn manche Terroristen lieber in eine Menschenmenge schiessen oder Briefbomben verschicken als sich selbst mitwegzubomben handelt es sich doch um religiöse oder ideologische Fanatiker.
Und ob sie jetzt Uwe oder Abdul heissen, Fanatiker lassen sich nur äusserst selten durch Todesdrohungen abschrecken, die überlegen sich Dinge auch nicht zweimal, höchstens um sich Wege auszudenken um noch mehr Leute zu ermorden.

Anders Breivik hat sogar noch selbst vor Gericht die Einführung der Todesstrafe für sich gefordert und ziemlich viele Terroristen die sich in einer aussichtslosen Situation befinden begehen Selbstmord.
Abschrecken kannst du leute nur mit etwas wovor sie auch Angst haben.


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Doors ehemaliges Mitglied

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12.01.2016 um 15:12
Wäre Todesstrafe "abschreckend", dann gäbe es in den Länder, die sie praktizieren, wohl niemanden mehr, denn der Staat umbringen müsste, weil es keine Verbrechen mehr gäbe.

Dem ist aber nicht so.


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12.01.2016 um 15:36
@AtheistIII
Zitat von AtheistIIIAtheistIII schrieb:ein Mitglied einer terroristischen Gruppe die tatsächlich erfolgreich tödliche Anschläge in Deutschland verübt hat.
Das ist diese freundliche Dame:
Kannst du ihr das nachweisen? Die Gerichte schaffen das nicht ;)


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Todesstrafe

12.01.2016 um 18:18
Der Tod eines Täters wiegt niemals den Tod des Opfers auf.

Als Sinnvoller würde Ich es erachten den Täter als Buße sein Leben der Allgemeinheit zu verpflichten.
Sprich Arbeit für die Allgemeinheit in Lebenslanger Haft.


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Venom ehemaliges Mitglied

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12.01.2016 um 18:22
@Deepthroat23
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Kannst du ihr das nachweisen? Die Gerichte schaffen das nicht
Noch nicht ;) Ich meine wir reden dabei von NSU, einer rechtsextremen Terrororganisation.


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16.01.2016 um 13:09
@KAALAEL
Zitat von KAALAELKAALAEL schrieb am 12.01.2016:Der Tod eines Täters wiegt niemals den Tod des Opfers auf.
Richtig, aber darum sollte es nicht gehen.
Rache oder Vergleichen ist immer ein schlechtes Motiv zur Strafbemessung.

Es sollte vielmehr das Anliegen sein abzuwägen ob man es verantworten kann das der Täter zum Wiederholungstäter wird.
Bei Diebstahls und Raubdelikten und dergleichen ist es angemessen das man dem Täter eine Chance gibt sich zu Bewähren.

Bei Vergewaltigung,Mord , Kindesmissbrauch etc eher nicht, da muss ganz klar gegen eine Bewährung entscheiden werden sondern dafür Sorge tragen das solche Täter niemals wieder zu Wiederholungstätern werden können.


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16.01.2016 um 17:02
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb: da muss ganz klar gegen eine Bewährung entscheiden werden
Das sehe Ich zu 100% genauso.
Sowas ist meines Erachtens nicht heilbar,deswegen kämen solche Menschen bei mir in eine lebenslange Therapie mit Sicherheitsverwahrung oder ähnliches.


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18.01.2016 um 19:16
@AtheistIII
Zitat von AtheistIIIAtheistIII schrieb am 11.01.2016:Was ich gefunden habe rangiert von um die 100€ und geht rauf bis 400€ am Tag.
Ist natürlich schon ein gutes bisschen Schotter der sich da zusammenläppert, aber für vernünftige Aufklärungsarbeit müsste man schon ein bisschen mehr Kohle lockermachen.


verstehe ich das richtig, eine "vernünftige" Verbrechensaufklärung kostet mehr als 100 - 400 € pro Tag?

Das ist sicher so und auch einiges mehr. Aber kann man auf eine "vernünftige Aufklärungsarbeit" verzichten, wenn jemand nur für 20 Jahre eingesperrt, aber nicht hingerichte werden soll?


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18.01.2016 um 22:43
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:verstehe ich das richtig, eine "vernünftige" Verbrechensaufklärung kostet mehr als 100 - 400 € pro Tag?
Dazu hab ich jetzt keine Daten, aber ich glaub für 400 € am Tag kann man vll Einbrüche oder Handtaschendiebstähle ermitteln, aber nicht viel mehr.
Aber bei meinem Kommentar gings nicht um Verbrechensbekämpfung, sondern um Aufklärung um den Seelenfängern die Rekruten wegzutreiben.
Und dafür müsste man wohl Geldbeträge in die Hand nehmen die gleich mehrere Grössenordnungen darüber liegen.


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19.01.2016 um 00:08
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb am 12.01.2016:Kannst du ihr das nachweisen? Die Gerichte schaffen das nicht
Weil derVerfassungsschutz das ganze Massiv behindert, immerhin hat ein verfassungschutzmann bei mindestens einer Tat mitgeholfen.


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19.01.2016 um 08:57
@AtheistIII
Zitat von AtheistIIIAtheistIII schrieb am 11.01.2016:Dann kommen noch die Kosten für die Gesetzesänderung, wahrscheinlich mehrjährige parlamentarische Verhandlungen ob und wie und überhaupt das ganze umgesetzt werden soll, Wahlen abwarten bis eine Zweidrittelmehrheit zusammenkommt, Klage vor dem Verfassungsgericht...
Ganz zu schweigen von der tollen Diskussion welcher man sich dann in Brüssel zu stellen hat.
Für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt Art. 102 GG bereits seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1949, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, und zwar ausnahmslos. Auch ist die Bundesrepublik Deutschland schon jetzt völkerrechtlich daran gehindert, die Todesstrafe wieder einzuführen. Dies folgt aus dem am 18. November 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretenen Zweiten Fakultativprotokoll zum UN-Zivilpakt, worin sich die die Vertragsstaaten ebenfalls vorbehaltslos zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichten.

Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls Nr. 6 wie auch der wortgleiche Artikel 1 des Protokolls Nr. 13 postulieren die Abschaffung der Todesstrafe und bestimmen dass niemand zum Tode verurteilt und eine bestehende Todesstrafe nicht vollzogen werden darf.

Seine eigentliche Bedeutung erhält Artikel 1 des Protokolls Nr. 13 dadurch, dass er – anders als noch die Regelung in Protokoll Nr. 6 durch dessen Artikel 2 – keine Einschränkung mehr erfährt, sondern im Gegenteil durch Artikel 2 des Protokolls Nr. 13 sichergestellt wird, dass von der nunmehr uneingeschränkten Abschaffung der Todesstrafe nicht abgewichen werden darf. Damit bekräftigt Artikel 1 des Protokolls Nr. 13 die Abschaffung der Todesstrafe.

Die Wiedereinführung der Todesstrafe ist ausgeschlossen, es sei – unbeschadet anderweitiger Verpflichtungen – denn, der Staat würde das Protokoll kündigen. Da Artikel 1 gemäß Artikel 5 des Protokolls Nr. 13 ein Zusatzartikel zur Konvention ist, gilt die Kündigungsklausel des Artikels 58 der Konvention auch für das Protokoll Nr. 13. Aus Satz 2 des Artikels folgt, dass die Vorschrift individualrechtliche Schutzwirkung hat.

Die Abschaffung der Todesstrafe erhält eine zusätzliche Bestärkung durch Artikel 2 des Protokolls Nr. 13, der entgegen Artikel 15 der Menschenrechtskonvention bestimmt, dass von der bedingungs- und vorbehaltslosen Abschaffung der Todesstrafe nicht abgewichen werden darf. Artikel 2 des Protokolls Nr. 13 ist die Konsequenz der in der Präambel zum Protokoll Nr. 13 beschriebenen überragenden Bedeutung des Rechts auf Leben. Der Wortlaut des Artikels 2 ist mit dem des Artikels 3 des Protokolls Nr. 6 identisch. Der Vorschrift kommt nunmehr allerdings eine umfassendere Bedeutung zu, weil das Protokoll Nr. 13 keine Ausnahmevorschrift wie die des Artikels 2 des Protokolls Nr. 6 enthält.

Nach Artikel 15 der Konvention kann jede Vertragspartei, wenn „das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht“ wird, Maßnahmen treffen, die von den in der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen unter bestimmten Umständen abweichen. Dieses Abweichen im Notstandsfall wird den Mitgliedstaaten durch Artikel 2 versagt, und zwar gerade mit Blick auf den Zweck des Protokolls Nr. 13, die Todesstrafe auch für Taten abzuschaffen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.

Für die Straftaten, die während eines anderen öffentlichen Notstandes begangen werden – für die Artikel 15 der Konvention ein Abweichen von der Abschaffung der Todesstrafe gestatten würde – schließt Artikel 2 des Protokolls Nr. 13 (wie zuvor bereits Art. 3 des Protokolls Nr. 6) ebenfalls ein Abweichen nach Artikel 15 EMRK aus.

Eine weitere Absicherung zur Abschaffung der Todesstrafe enthält Artikel 3 des Protokolls Nr. 13, der (wie zuvor bereits Artikel 4 des Protokolls Nr. 6) bestimmt, dass die Vertragsstaaten entgegen Art. 57 EMRK keine Vorbehalte zu dem Protokoll anbringen dürfen. Er bekräftigt damit, vergleichbar mit Artikel 2 des Protokolls Nr. 13, die Bedeutung der Abschaffung der Todesstrafe. Nach Art. 57 EMRK kann jeder Staat bei der Unterzeichnung der Konvention bzw. eines Zusatzprotokolls hierzu oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde einen Vorbehalt zu einzelnen Bestimmungen anbringen, soweit ein zu dieser Zeit in seinem Hoheitsgebiet geltendes Gesetz mit der betreffenden Bestimmung nicht übereinstimmt. Vorbehalte allgemeiner Art sind nach diesem Artikel nicht zulässig.

Auf die bestehenden deutschen Gesetze haben weder das Protokoll Nr. 6 noch das Protokoll Nr. 13 Auswirkungen. Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 102 GG bleiben – wie bisher schon im Verhältnis zu Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Menschenrechtskonvention – unberührt. Die Konvention einschließlich der Zusatzprotokolle hat im innerstaatlichen Recht kraft des Vertragsgesetzes den Rang eines formellen Bundesgesetzes, welches durch später erlassene Bundesgesetze wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit der deutschen Rechtsordnung grundsätzlich nicht verdrängt werden kann.
http://www.menschenrechtskonvention.eu/todesstrafe-9382/


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Todesstrafe

23.01.2016 um 12:12
https://www.youtube.com/watch?v=MwzBaBezcPk

Was soll man mit solchen Menschen machen, man kann über die DDR Gerichtsbarkeit sagen was man will, aber in diesem Fall haben sie eindeutig Recht gesprochen.

Worin besteht also der Nachteil für die Gesellschaft das dieser Täter hingerichtet wurde?

Glaubt jemand das der jemals von selbst aufgehört hätte?


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Todesstrafe

23.01.2016 um 16:36
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Was soll man mit solchen Menschen machen
Interessant ist hier seine eigene Aussage dazu (als er noch nicht gefasst war): "Auf den Marktplatz an den Pranger stellen, mit Benzin übergießen und anstecken." Nicht gerade eine milde Todesstrafe, die er sich da für sich selbst auferlegt hätte.


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Taggi ehemaliges Mitglied

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Todesstrafe

26.01.2016 um 16:34
Sofern die Todesstrafe nur in Fällen Anwendung finden würde, in denen ganz klar und ohne Möglichkeit eines Justizirrtums die Schuld nachgewiesen ist, bin ich dafür. Allerdings nur in Fällen von Mehrfachtätern. Wobei "mehrfach" für mich beim zweiten Fall (der nicht mit dem ersten zusammenhängt) erreicht wäre. Aus dem ganz einfachen Grund, dass ich den Schutz der Gesellschaft in diesen Fällen über irgendwelche Rechte des Täters stellen würde und eine lebenslange Haft eben meistens keine solche ist. Also nicht das Leben des Täters lang. Und auch immer mal wieder eine Flucht gelingt bei einem Freigang, einem Arzt-/Krankenhausbesuch, einer Verlegung, usw.
Solche Menschen für medizinische Versuche (die viel aussagekräftiger wären als Versuche an noch dazu völlig unschuldigen Tieren) zu nutzen und darüber der Gesellschaft etwas zurückzugeben, fände ich persönlich moralisch nicht verwerflich, allerdings rechtlich völlig unrealisierbar.
Lebenslange Haft und Zwangsarbeit: jaaa, nur wie zu 100% ausschließen, dass die es doch mal schaffen flitzen zu gehen und wieder etwas anrichten?


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Todesstrafe

26.01.2016 um 16:40
Zitat von TaggiTaggi schrieb: nur wie zu 100% ausschließen, dass die es doch mal schaffen flitzen zu gehen und wieder etwas anrichten?
Reine Theorie: Implantierten Sprengsatz.Sobald sie sich weiter als eine definierte Entfernung weg bewegen, ein bestimmtes Areal verlassen - reißt es ihnen den Kopf ab.
Wenns einmal passiert ist machen die das bestimmt nicht noch mal.^^


Zum Glück sind wir davon aber noch weit entfernt. Ich bin klar gegen die Todesstrafe.

Wegsperren - auf Wasser und Brot. "Wieder gut machen" kann er nichts - er hat getötet - und kein Auto zu Schrott gefahren.

Meschenversuche anstelle von Tierversuchen...warum nicht? Wenn er freiwillig mit macht, und gesund ist? Als Belohnung nen Keks am Wochenende.


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Taggi ehemaliges Mitglied

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26.01.2016 um 17:01
@Funzl
Obwohl das sicher nicht ernst gemeint war( lassen wir mal die Durchführbarkeit außen vor), bei der Sprengsatznummer wäre ich kein Gegner. Mir geht es in solchen Fällen nicht darum, die Täter mit aller Gewalt und auf jeden Fall hinzurichten. Mir geht es darum zu garantieren, dass sie es nie wieder tun.
Würde sich so ein Täter freiwillig (für mich müsste das allerdings nicht freiwillig sein, für mich würden seine Taten die freiwillige Meldung darstellen) melden, könnte der von mir aus auf Kosten der Gesellschaft bis zum Endversuch Filetsteak essen und in einem sündteuren Flauschebettchen schlafen . Mein Ansatz hierbei wäre pragmatisch : wir haben voll verwertbare Versuchsergebnisse und es müssen keine Tiere leiden. Und: der Täter kann es nie wieder tun. Ich habe nicht den Anspruch, dass solche Menschen (ohne Sinn für die Gesellschaft) gefoltert werden. Wobei ich das als Angehöriger eines Opfers unter Umständen anders sehen würde und in so einem Fall für einen solchen Wunsch Verständnis hätte.


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