Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?
01.06.2012 um 16:45oldbluelight schrieb:es gibt keine verhältnismässigkeit?Sie muss geboten, erforderlich un geeignet sein.
das heisst,wenn mich jemand mit einem knüppel angreift und ich ihn mit einer pistole niederschiesse,dann steht die angebrachte gewalt zur abwehr des angriffs,ausserhalb jeden verhältnisses?
Es gibt im Notwehrrecht daneben lediglich eine (gesetzlich nicht manifestierte, aber durch ständige Rechtsprechung akzeptierte) Prüfung ob das geschützte Rechtsgut nicht in einem "krassen Missverhältnis" steht als das, in das eingegriffen wurde.
Das ist dann der klassische Kirschendiebstahl beim schwerstbehinderten Rentner, der mit seiner Flinte die kirschenklauenden Kinder runterschießt, weil er den Angriff auf sein Recht auf Eigentum nicht anders beenden kann. Das ist nur ein theoretischer Fall.
In einem anderen (realen) Fall segnete der BGH aber den Schuß eines Rentners in den Rücken eines Räubers als Notwehr ab.
In Deinem Fall bedeutet das - ja, wenn Du keine andere Möglichkeit hast den Angriff auf Leib und Leben sicher abzuwehren, darfst Du ihn auch niederschiessen.
oldbluelight schrieb:wo kann ich das bitte nachlesen?In jedem Lehrbuch zum Strafrecht.