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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?
01.06.2012 um 14:48Als Meister der Verbote hat Deutschland natürlich auch nahezu jede Art von als Waffe gedachtem Gegenstand verboten oder den Besitz und Umgang stark sanktioniert.
Dies gilt auch für verschiedenste Verteidigungswaffen. Pfefferspray darf nur gegen Tiere eingesetzt werden, Schlagwaffen darf man auch nicht mit sich führen, Messer ebenfalls nicht, auch im Prinzip keine Elektroschocker...
Mir ist natürlich verständlich, dass nicht wie in Texas alle Leute mit einer Knarre rumlaufen sollen, mit Totschlägern oder perfiden, hochgefährlichen Waffen.
Aber mit welcher Begründung sind auch zur Selbstverteidigung sehr sinnvolle Gegenstände wie Pfefferspray (gegen Menschen) oder Teleskopschlagstöcke verboten?
Verbrecher kümmern sich ohnehin nicht um ein Verbot, wenn sie mit Waffengewalt einen Menschen bedrohen und überfallen möchten - der in der Regel diesem schutzlos ausgeliefert ist, wenn er sich seinerseits an die geltenden Gesetze hält.
Es sind also unschuldige Menschen - die keine Straftäter sind - im Nachteil gegenüber Verbrechern. Mit welcher Begründung, mit welcher Berechtigung?
Sollte es erlaubt werden, eine bestimmte Form von Selbstverteidigungswaffen mit sich zu führen, zumindest was Erwachsene angeht?
Wie könnte diese Form aussehen?
Dies gilt auch für verschiedenste Verteidigungswaffen. Pfefferspray darf nur gegen Tiere eingesetzt werden, Schlagwaffen darf man auch nicht mit sich führen, Messer ebenfalls nicht, auch im Prinzip keine Elektroschocker...
Mir ist natürlich verständlich, dass nicht wie in Texas alle Leute mit einer Knarre rumlaufen sollen, mit Totschlägern oder perfiden, hochgefährlichen Waffen.
Aber mit welcher Begründung sind auch zur Selbstverteidigung sehr sinnvolle Gegenstände wie Pfefferspray (gegen Menschen) oder Teleskopschlagstöcke verboten?
Verbrecher kümmern sich ohnehin nicht um ein Verbot, wenn sie mit Waffengewalt einen Menschen bedrohen und überfallen möchten - der in der Regel diesem schutzlos ausgeliefert ist, wenn er sich seinerseits an die geltenden Gesetze hält.
Es sind also unschuldige Menschen - die keine Straftäter sind - im Nachteil gegenüber Verbrechern. Mit welcher Begründung, mit welcher Berechtigung?
Sollte es erlaubt werden, eine bestimmte Form von Selbstverteidigungswaffen mit sich zu führen, zumindest was Erwachsene angeht?
Wie könnte diese Form aussehen?