Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?
01.06.2012 um 16:06Dude schrieb:Es sind nicht alle Du ;)das gleiche gilt auch für Dich.
Ich denke, dass die meisten menschen nicht problemlos eine Schusswaffe besorgen können.
Dude schrieb:Es sind nicht alle Du ;)das gleiche gilt auch für Dich.
Dr.AllmyLogo schrieb:Ich habe nie probleme gehabt eine Waffe zu kaufenWo? (Ich meine das abstrakt. Ich will nicht den genauen Ort wissen, sondern das Prinzip)
Dr.AllmyLogo schrieb:Lese mal genauer, ich habe keine gekauft!Dann nochmal die Frage: Hast Du eine gesehen, die Du kaufen hättest können? Wenn ja, hast Du erkannt, dass es sich dabei um eine scharfe Waffe handelte?
Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich allerdings nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer schimpflichen Flucht verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelndekeine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[2] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehenWikipedia: Notwehr