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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Strafrecht: Verhaltens ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
jayjaypg Diskussionsleiter
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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:36
@kleinundgrün
Ok. Hast recht. Hab Jura ne Zeit lang schleifen lassen. Um so mehr freue ich mich auf deine Beiträge.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:37
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Drittens: Nach der h.M. reicht bloßes Reden durchaus für Anstiftung.
mag sein. Ist bei mir zu lange her. hast du eine Kommentierung zu §26?


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:37
@jayjaypg
Dein 1. und 4. verstehe ich nicht so recht.


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jayjaypg Diskussionsleiter
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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:39
@kleinundgrün
Das weiß ich noch recht genau. Mit §23III hattest Du aber Recht. Und ja. Ich hab ne Kommentierung. Hab aber keine Lust, den Kommentar abzutippen.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:41
im Zivilrecht gilt das Verursacherprinzip

- wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss diesen wieder gutmachen, auch wenn dem Schädiger kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. Beispiel in der Wohnung von A wird die Waschmaschine undicht ohne dass A etwas falsch gemacht hat oder damit rechnen musste. Trotzdem muss A den Schaden in der darunter liegenden Wohnung bezahlen.

Im Strafrecht muss eine Absicht nachgewiesen werden

das führt z.B. dazu dass das Strafmaß für jemanden, der sich im Straßenverkehr grob fahrlässig und rücksichtslos verhält und dabei einen Unfall verursacht nicht härter bestraft wird, als jemand, der aus Unachtsamkeit bei geringer Fahrlässigkeit einen Verkehrsunfall bei dem auch jemand getötet wird, verursacht.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:42
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Hab aber keine Lust, den Kommentar abzutippen.
Schade, eine Auffrischung wäre nett gewesen.


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jayjaypg Diskussionsleiter
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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:42
@kleinundgrün
Na ja. Bei der Versuchsstrafbarkeit geht es ja nur darum, dass die Tat noch nicht vollendet/beendet ist. Da geht ja schon der Streit los. Aber, welche Rechtsgüter ich jetzt gefährde, ist egal.
Und bei: Jeder wird nach seiner Schuld bestraft, da geht es um die verschiedenen Rechtsphilosophischen Ansätze dazu, Englisch und Konsorten. Die h.M. hast Du aber auf deiner Seite.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:43
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:auch wenn dem Schädiger kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist
das stimmt so nicht (außer bei einer Gefährdungshaftung)


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:44
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Im Strafrecht muss eine Absicht nachgewiesen werden

das führt z.B. dazu dass das Strafmaß für jemanden, der sich im Straßenverkehr grob fahrlässig und rücksichtslos verhält und dabei einen Unfall verursacht nicht härter bestraft wird, als jemand, der aus Unachtsamkeit bei geringer Fahrlässigkeit einen Verkehrsunfall bei dem auch jemand getötet wird, verursacht.
Ohne im einzelnen darauf eingehen zu wollen, ist das auch nicht richtig.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:48
@jayjaypg
Aber sage doch mal, warum Dich eine Versuchsstrafbarkeit konkret stört. Warum ist es aus deiner sicht nicht strafwürdig, wenn jemand mit einer Pistole vor mir steht und anfängt zu schießen?
Ich dürfte mich noch nicht mal wehren, da es kein rechtswidriger Angriff ist.


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jayjaypg Diskussionsleiter
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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:55
@kleinundgrün
Ok.
Die Rechtsprechung verfolgt die "Verursachertheorie". Danach"erschöpfen sich die objektiven Anforderungen an die Bestimmungshandlung auch schon in der Verursachung des Tatentschlusses.
Das Schrifttum streitet darüber, welche zusätzlichen Anforderungen an die Bestimmungshandlung zu stellen sind:
Verbreitet wird ein "geistiger Kontakt" zwischen Anstifter und Haupttäter verlangt, wobei die Schaffung tatanreizender Situationen nicht genüge.
Verschiedentlich werden auch -insbesondere unter Hinweis auf die tätergleiche Bestrafung- eine Solidarisierung mit dem Haupttäter oder eine gesteigerte Einflußnahme auf dessen Tatbegehung verlangt.
Richtigerweise wird man in Anlehnung an die objektive Zurcehnungslehre voraussetzen müssen, dass der Anstifter die rechtlich missbilligte Gefahr der Hervorrufung eines fremden Tatentschlusses erschafft. Dafür genügt noch nicht, den Haupttäter über Möglichkeiten der Tatbegehung zu informieren, sondern es bedarf einer (konkludenten) Aufforderung durch die der Anstifter den Normbruch als bessere Alternative darstellt. Damit erhält das Verhalten des Anstifters einen eindeutigen deliktischen Sinnbezug und ist nicht mehr von seiner Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) gedeckt.
WOHLGEMERKT: Das ist Schriftum, nicht Rechtsprechung.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:57
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ohne im einzelnen darauf eingehen zu wollen, ist das auch nicht richtig.
es wäre aber schön, wenn du erklären könntest, was nicht richtig ist

ich bin kein Jurist, aber ich kenne etliche Beispiele bei denen eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr mit 8 Monaten Haft auf Bewährung geahndet wurde.

Da sind welche dabei, bei denen aus Unachtsamkeit (schlechte Sicht... ) ein Fußgänger überfahren wurde, ohne dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisbar war, dabei, aber auch solche bei denen eine erhebliche Geschindigkeitsüberschreitung nachweisbar war und der Verursacher den Unfall bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hätte vermeiden können.

Etwas anderes ist es, wenn der Tatbestand des § 315 c verwirklicht wird.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:57
@jayjaypg
Danke. Und die Rspr. weicht davon ab?


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 15:59
roadcaptain schrieb:
Im Strafrecht muss eine Absicht nachgewiesen werden

das führt z.B. dazu dass das Strafmaß für jemanden, der sich im Straßenverkehr grob fahrlässig und rücksichtslos verhält und dabei einen Unfall verursacht nicht härter bestraft wird, als jemand, der aus Unachtsamkeit bei geringer Fahrlässigkeit einen Verkehrsunfall bei dem auch jemand getötet wird, verursacht.

Ohne im einzelnen darauf eingehen zu wollen, ist das auch nicht richtig.

m darauf (bei Interesse) näher einzugehen: es gibt erfolgsqualifizierte Gefährdungsdelikte (google)


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jayjaypg Diskussionsleiter
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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:00
@kleinundgrün
Die Rechtsprechung verfolgt die "Verursachertheorie". Danach"erschöpfen sich die objektiven Anforderungen an die Bestimmungshandlung auch schon in der Verursachung des Tatentschlusses.
Das Schrifttum streitet darüber, welche zusätzlichen Anforderungen an die Bestimmungshandlung zu stellen sind:


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jayjaypg Diskussionsleiter
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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:00
@kleinundgrün
Ich finde es nur komisch, dass es (quasi) keinen Unterschied macht, ob ich betrunken nach Hause fahre, oder dabei auch noch ein Kind plattwalze.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:02
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:es wäre aber schön, wenn du erklären könntest, was nicht richtig ist
also kurz:
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:auch wenn dem Schädiger kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. Beispiel in der Wohnung von A wird die Waschmaschine undicht ohne dass A etwas falsch gemacht hat oder damit rechnen musste. Trotzdem muss A den Schaden in der darunter liegenden Wohnung bezahlen.
wie kommst du darauf, dass er das bezahlen muss? natürlich ist eine Haftung stets verschuldensabhängig (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Die Ausnahme sind Gefährdungshaftungen (KFZ).
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Im Strafrecht muss eine Absicht nachgewiesen werden
Nein. Fahrlässigkeit genügt (häufig).
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:das führt z.B. dazu dass das Strafmaß für jemanden, der sich im Straßenverkehr grob fahrlässig und rücksichtslos verhält und dabei einen Unfall verursacht nicht härter bestraft wird, als jemand, der aus Unachtsamkeit bei geringer Fahrlässigkeit einen Verkehrsunfall bei dem auch jemand getötet wird, verursacht.
Konkretes Beispiel?


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:06
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Ich finde es nur komisch, dass es (quasi) keinen Unterschied macht, ob ich betrunken nach Hause fahre, oder dabei auch noch ein Kind plattwalze.
Im ersten Fall ist es §316 im zweiten entweder §323a oder mindestens §222 wenn nicht sogar §212 (dolus eventualis)
Macht das keinen Unterschied?


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jayjaypg Diskussionsleiter
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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:06
@all
Ich wollte eher über die philosophischen Aspekte sprechen. Und mich nicht mit Leuten mit gefährlichem Halbwissen in pseudojuristische Diskussionen verstricken.
@roadcaptain


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jayjaypg Diskussionsleiter
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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:10
@kleinundgrün
Ich meinte schon, aus Versehen. Für 212 ist damit wohl kein Platz. Aber prinzipiell hast Du ja schon recht, also machen wir es zu einem Fall von a.l.i.c....
Aber darum geht es mir nicht. Ich will ja gerade über dieses Thema losgelöst von den §§ diskutieren. Sonst würde ich die Frage sicher nicht bei allmy, sondern in einem Jura-Forum stellen.


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