Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?
30.05.2012 um 12:03@kleinundgrün
Guter Beitrag. Vielen Dank.
Der Punkt, der mich noch stört ist, dass sich die Anstiftung auf rein psychischer Ebene abspielt, während die Tat physisch passiert. M. E. macht es halt schon einen Unterschied aus, ob man nur davon redet, oder es auch tut. Es gibt ja auch genügend Fälle, wo jemand den festen Entschluß faßt, jemanden abzustechen, wenn er dann aber vor ihm steht, bringt er es eben doch nicht fertig, ihm auch das Messer in den Bauch zu rammen. Der Punkt wird nicht berücksichtigt.
Guter Beitrag. Vielen Dank.
Der Punkt, der mich noch stört ist, dass sich die Anstiftung auf rein psychischer Ebene abspielt, während die Tat physisch passiert. M. E. macht es halt schon einen Unterschied aus, ob man nur davon redet, oder es auch tut. Es gibt ja auch genügend Fälle, wo jemand den festen Entschluß faßt, jemanden abzustechen, wenn er dann aber vor ihm steht, bringt er es eben doch nicht fertig, ihm auch das Messer in den Bauch zu rammen. Der Punkt wird nicht berücksichtigt.