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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Strafrecht: Verhaltens ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:39
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:dann beteilige Dich doch inhaltlich, statt in Nebensächlichkeiten besserwisserisch zu sein.
Ist mir über Handy zu anstrengend, hab momentan kein richtiges Internet. Ende der Woche gerne. Aber gerade weil ich die Diskussion interessant finde, juckt es mir in den Fingern, Falsches zu berichtigen. Ansonsten diskutiert man auf der Basis einer falschen Grundlage. Das kann doch keiner wollen.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn versuchter Totschlag keine Straftat ist, kannst du Dich nicht gegen den Schützen wehren, da kein rechtswidriger Angriff vorliegt.
Hier hätte ich schon wieder etwas anzumerken, aber ich darf ja nicht mehr.


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jayjaypg Diskussionsleiter
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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:40
@Smoover
Deine Grundlage sind die Gesetze. Ich will aber freies Denken.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:40
der Gesetzgeber hat sich entschieden, bestimmte Handlungen zu bestrafen. Weil bestimmte Handlungen eine besondere Gefährdung beinhalten. Damit sollen die Leute angehalten werden, auf diese gefährlichen Tätigkeiten zu verzichten. Damit andere nicht unnötig vermeidbaren Gefahren ausgesetzt werden.
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Aber, ich finde, es macht einen Unterschied, ob man an einem Ort, wo Fuchs und Hase sich Gute Nacht sagen, um 3 Uhr nachts betrunken 1 km nach Hause fährt, oder in Frankfurt downtown
Wie soll denn eine solche Regelung aussehen? Muss der Polizist, der den Betrunkenen anhält, erst noch in erfahrung bringen, wo er bislang gefahren ist und wohin er noch wollte?
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Hier hätte ich schon wieder etwas anzumerken, aber ich darf ja nicht mehr.
Nur her damit, per PN.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:41
@Smoover
Und Du bist gerne eingeladen, scheinst ja ein schlauer (juristisch gebildeter) Kopf zu sein. Mußt Dich halt nur von den Vorgaben befreien und selbst anfangen zu denken.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:43
@kleinundgrün
Das ist der casus cnactus. Das ist das Thema der Diskussion. Ich hab doch schon zugegeben, auch keinen Masterplan zu haben. Sonst hätte ich es nicht zur Diskussion gestellt.


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29.05.2012 um 16:45
@jayjaypg
aber Du musst doch Deinen Standpunkt zumindest begründen.


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29.05.2012 um 16:48
@kleinundgrün
Und da könnte man natürlich den Faden etwas weiter spinnen: Was ist mit all den Menschen, die unter Psychopharmaka stehen? Schon klar, das Rechtsgut "Straßenverkehr" (gibt es das? Wohl nicht. Fällt wohl unter öffentliche Ordnung) ist gefährdet. Aber, wenn diese Leute von ihrem Arzt einen Persil-Schein bekommen; Sie dürfen fahren, dann ist es erlaubt. Und ich denke, dass so einige "Medikamente" die Reaktionsfähigkeit mindestens derart herabsetzen, wie es 1,0 Promille Alk im Blut tun würden. Aber ich will das gar nicht auf den Straßenverkehr einengen. Für andere Anregungen wäre ich dankbar.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:49
@kleinundgrün
Ich hab keinen Standpunkt. Ich will mir einen bilden.


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29.05.2012 um 16:53
@jayjaypg
Also gut, Du kennst meinen.

Aber dennoch wäre es interessant zu wissen, warum Du Delikte, die das Risiko für andere vermeidbar erhöhen, grundsätzlich nicht bestraft werden sollten.

man kann über Abgrenzung der einzelnen Gefährdungstatbestände auch reden, aber zunächst ging es Dir doch um das Grundsätzliche?


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29.05.2012 um 16:54
Ein weiteres interessantes Thema wären natürlich Drogen: Ein -sagen wir mal Arzt, oder Apotheker- der Opium-abhängig ist. Seinen Job aber noch auch die Kette kriegt, Steuern zahlt, nur seine Abende nicht vor dem Fernseher, sondern im Opiumrausch verbringt, und dabei krude Gedichte schreibt. Sollte man sojemanden bestrafen?


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:56
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Sollte man sojemanden bestrafen?
Ja.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:56
@kleinundgrün
Ich hab ja nie gesagt, dass ich sie nicht bestrafen will. Ich bin eher deinem Standpunkt zugetan. (Wenn auch nicht so radikal). Ich habe nur gesagt: Ich denke darüber nach. Und suche einen think-tank, wenn Du so willst.


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29.05.2012 um 16:57
@kleinundgrün
ABER: Cui bono?


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29.05.2012 um 16:57
@kleinundgrün
Und jetzt schreib bitte nicht: der Rechtsordnung.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 16:57
@jayjaypg
Aber Du begründest Deine Sichtweise nicht. Da fällt es schwer zu argumentieren.

Du solltest sagen, wie es ist und dann erläutern, warum es problematisch für Dich ist.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 17:00
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Und jetzt schreib bitte nicht: der Rechtsordnung.
OK.

Aber mach doch folgendes: Lies Dir die Begründungen zu den Gesetzesentwürfen durch, die Dich besonders interessieren.
Und schon weißt Du, was sich der GG dabei gedacht hat. Dann könnte man darüber diskutieren, ob er das zu recht gedacht hat oder nicht.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 17:02
@kleinundgrün
Ich hab ja keine Sichtweise. Insofern kann ich sie auch schwerlich vertreten. Ich war jahrelang auch ein Verfechter des Verhaltensstrafrechts. Und halte das auch prinzipiell für richtig. Gewisse Abstufungen gibt es ja auch schon (Stichwort: erfolgsqualifizierte Delikte). Da ist mir heut nur so ein Filmchen über den Weg gelaufen:
http://www.videogold.de/kymatica-die-wahre-geschichte-der-welt/
und der hat mich zum Nachdenken angeregt.
Und die Täterschaft/Teilnahme-Geschichte empfand ich seit meinem ersten Semester als ungerecht. Und da dachte ich: stell das doch mal zur Diskussion. Ich ich bin erfreut über den regen Zuspruch. Nicht mehr, und nicht weniger.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

29.05.2012 um 17:04
Und; um jetzt den Rahmen komplett zu sprengen, möchte ich hinzufügen, dass das GG am 23. 5. 1949 in Kraft trat. Mehr 23 in einem Datum geht nicht.


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29.05.2012 um 17:08
@kleinundgrün
Hab meinen Fehler erkannt: Du meintest mit GG Gesetzgeber. Und Du wilst die Auslegung nach Savigney. Insbesondere die historische. Ich hab mich da letztens mal mit einem angehenden Jura-Prof eine Nacht lang rumgeprügelt; und er hat mich letztlich überzeugt: wer sagt denn, dass Savigney sakrosankt ist, oder wo steht es geschrieben? Wer sagt denn, dass wir nicht viel mehr soziologische (oder auch empirische/hermeneutische, etc.) Strukturen in die Gesetzestextinterpretation einfließen lassen sollten?


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29.05.2012 um 17:18
P. S.: Der Film ist blöd, hat mich aber zum Nachdenken angeregt.


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