Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?
29.05.2012 um 16:39@kleinundgrün
kleinundgrün schrieb:dann beteilige Dich doch inhaltlich, statt in Nebensächlichkeiten besserwisserisch zu sein.Ist mir über Handy zu anstrengend, hab momentan kein richtiges Internet. Ende der Woche gerne. Aber gerade weil ich die Diskussion interessant finde, juckt es mir in den Fingern, Falsches zu berichtigen. Ansonsten diskutiert man auf der Basis einer falschen Grundlage. Das kann doch keiner wollen.
kleinundgrün schrieb:Wenn versuchter Totschlag keine Straftat ist, kannst du Dich nicht gegen den Schützen wehren, da kein rechtswidriger Angriff vorliegt.Hier hätte ich schon wieder etwas anzumerken, aber ich darf ja nicht mehr.