Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?
29.05.2012 um 17:55Ich seh halt nur so ein bißchen das Problem dabei, Verhalten, das niemand anderem schadet, bestrafen wollen... Das geht bei mir in die Richtung: 1984, Brave New World, etc.
aber ohne alic/§323a würde der Täter doch überhaupt nicht bestraft, da er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.jayjaypg schrieb:Dein Kind aber ist tot. Fändest Du das gerecht?
so:jayjaypg schrieb:Man könnte ja mal überlegen, wie das mit Art. 2 I GG zusammenpasst.
Doch.jayjaypg schrieb:Sprich: Es entsteht kein Nachteil für niemanden
Der klassische Fall ist der Auftragsmord. Die Ehefrau (E) will ihren reichen Gatten (G) baldmöglichst beerben. Sie möchte ihn nicht selbst töten, sondern gibt M 100.000,- damit er G tötet.jayjaypg schrieb:Allerdings find ich es noch immer ungerecht, dass der Anstifter wie der Täter bestraft wird.
Der Anstifter zu einer Straftat sollte in meinen Augen noch deutlich mehr auf den Deckel kriegen!jayjaypg schrieb:Allerdings find ich es noch immer ungerecht, dass der Anstifter wie der Täter bestraft wird.
Auf der anderen Seite tut er eigentlich nichts. Der Angestiftete trifft ja selbst die Entscheidung, den anderen zu töten.Kc schrieb:Das sind in meinen Augen alles verwerfliche Gründe, wofür es extra Strafen geben sollte!
Er trifft diese Entscheidung aber oftmals nicht frei. Sondern er wird z.B. emotional unter Druck gesetzt.kleinundgrün schrieb:Auf der anderen Seite tut er eigentlich nichts. Der Angestiftete trifft ja selbst die Entscheidung, den anderen zu töten.
Aber natürlich. Sonst könnte der Liebhaber doch gar nicht bestraft werden.Kc schrieb:Dies ist keine freie Entscheidung.