Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?
29.05.2012 um 17:55Ich seh halt nur so ein bißchen das Problem dabei, Verhalten, das niemand anderem schadet, bestrafen wollen... Das geht bei mir in die Richtung: 1984, Brave New World, etc.
jayjaypg schrieb:Dein Kind aber ist tot. Fändest Du das gerecht?aber ohne alic/§323a würde der Täter doch überhaupt nicht bestraft, da er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.
jayjaypg schrieb:Man könnte ja mal überlegen, wie das mit Art. 2 I GG zusammenpasst.so:
jayjaypg schrieb:Sprich: Es entsteht kein Nachteil für niemandenDoch.
jayjaypg schrieb:Allerdings find ich es noch immer ungerecht, dass der Anstifter wie der Täter bestraft wird.Der klassische Fall ist der Auftragsmord. Die Ehefrau (E) will ihren reichen Gatten (G) baldmöglichst beerben. Sie möchte ihn nicht selbst töten, sondern gibt M 100.000,- damit er G tötet.
jayjaypg schrieb:Allerdings find ich es noch immer ungerecht, dass der Anstifter wie der Täter bestraft wird.Der Anstifter zu einer Straftat sollte in meinen Augen noch deutlich mehr auf den Deckel kriegen!
Kc schrieb:Das sind in meinen Augen alles verwerfliche Gründe, wofür es extra Strafen geben sollte!Auf der anderen Seite tut er eigentlich nichts. Der Angestiftete trifft ja selbst die Entscheidung, den anderen zu töten.
kleinundgrün schrieb:Auf der anderen Seite tut er eigentlich nichts. Der Angestiftete trifft ja selbst die Entscheidung, den anderen zu töten.Er trifft diese Entscheidung aber oftmals nicht frei. Sondern er wird z.B. emotional unter Druck gesetzt.
Kc schrieb:Dies ist keine freie Entscheidung.Aber natürlich. Sonst könnte der Liebhaber doch gar nicht bestraft werden.