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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Strafrecht: Verhaltens ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 10:46
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Aber nicht, wenn Anstiftung so verstanden wird, wie es die Gerichte tun. Es genügt das Hervorrufen der Tatentschlusses. Eine gewissermaßen fahrlässige Anstiftung reicht aus.
Nicht in allen Fällen, bez. der fahrlässigen Anstiftung.

Wenn ich jetzt mal so beiläufig im Gespräch meine:,,Der Typ ist ein echtes Arschloch und verdient eins auf die Zwölf" und ein Kumpel hört das, geht hin und vermöbelt den Betreffenden, dann ist das keine Anstiftung zur Straftat. Auch keine fahrlässige. Denn ich kann ja nicht wissen, dass mein Kumpel sich dadurch gleich aufgefordert fühlt, handgreiflich zu werden.


Fahrlässige Anstiftung wäre wohl eher, wenn ich mir denken kann, dass mein Kumpel den anderen zusammenschlagen wird, etwa weil ich weiss, dass mein Kumpel recht gewalttätig ist.


Und direkte Anstiftung wäre, wenn ich sage:,,Hey, hau dem Kerl da eine rein!"


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 10:46
@kleinundgrün
Aber gut mitgedacht. Wie hieß es noch? Der Tätter hinter dem Täter, absichtslos-doloses Werkzeug.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 10:47
@Kc
Doch. Das ist Anstiftung.
Wenn Du in ihm den Tatentschluß hervorgerufen hast.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 10:50
@jayjaypg
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Aber nicht, wenn Anstiftung so verstanden wird, wie es die Gerichte tun. Es genügt das Hervorrufen der Tatentschlusses. Eine gewissermaßen fahrlässige Anstiftung reicht aus.
Aber es wird doch der sog. doppelte AnstifterVORSATZ verlangt. Das Hervorrufen des Tatentschlusses ist nur objektives Tatbestandsmerkmal. Korrigiert werden kann das Problem im subjektiven Tatbestand.

@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Auf der anderen Seite tut er eigentlich nichts. Der Angestiftete trifft ja selbst die Entscheidung, den anderen zu töten.
Nunja. Der Auftragsmord ist ein gutes Beispiel. Ohne die Kohle würde der Angestiftete nicht töten. Was der Anstifter hier macht, ist in meinen Augen mindestens gleich verwerflich.


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30.05.2012 um 10:51
@Smoover
Hast Recht.


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30.05.2012 um 10:53
Mann, mann, mann. Ich muß mich schleunigst wieder mehr an die Gesetze halten und mein eigenes Denken ausschalten.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 10:55
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Ich finde ja auch, dass Anstiftung bestraft werden muß. Aber nicht in dem Maße, wie die Haupttat. Denn darüber reden, und es dann auch wirklich machen, das sind für mich noch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Nicht in dem Maße, wie die Haupttat?

Nehmen wir an, ich habe einen geistig ziemlich zurückgebliebenen Haushälter und mir geht meine Frau schon lange auf den Keks, weshalb ich beschließe, sie umzubringen.

Aber ich denke mir, dass ich dafür natürlich nicht in den Knast will.

Also muss ich das jemand anderen machen lassen.
Das ist zum einen schon Feigheit. Und zum anderen bereits eine deutliche, kriminelle Energie.

Ich WEISS, dass ich eine Straftat vorhabe, eine schwere Straftat. Sonst würde ich mir ja nicht überlegen, dass ich nicht ins Gefängnis will und den Schluss ziehen, ich benötige einen anderen, der das für mich macht.


Dann denke ich: Hey, genau, mein Haushälter. Es ist in der ganzen Stadt bekannt, dass der leicht aufbrausend und geistig ziemlich beschränkt ist.
Sicherlich kann ich ihn dazu bringen, dass er meine Frau umbringt, während ich ganz woanders bin, perfektes Alibi. Und ihm glaubt man sicherlich nicht, dass ich ihn angestiftet habe, schließlich hatte der schon mehrmals Ärger mit Körperverletzung.


Also sage ich dem Haushälter, er soll meine Frau dann und dann ermorden, aus irgendeinem Grund.


Der macht das, aber durch irgendeinen Fehler von mir kann letztlich doch bewiesen werden, dass ich die Tat geplant und befohlen habe.


Der Haushälter ist zwar der Ausführende, der Mörder. Aber er hätte das nicht getan, wenn ich es ihm nicht gesagt hätte. Ich bin der, der den Entschluss zur Ermordung der Frau fasste, alles plante, jemand anderen vorschob, wohlwissend, dass der gar nicht soweit denken kann, was er da tut...



Findest du nicht, dass ich, der Anstifter, dann weitaus mehr Strafe verdient hätte, weil ich vielmehr kriminelle Energie zeige?


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 10:56
@Kc
Das Beispiel ist aber zurechtgebogen, um deine These zu untermauern.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 10:57
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Doch. Das ist Anstiftung.
Wenn Du in ihm den Tatentschluß hervorgerufen hast.
Nein, ist es nicht.

Was meinst du, wie oft schon beiläufig gesagt wurde:,,Der und der hätte echt mal dies und das verdient".

Dies sind Sätze, die werden einfach so dahergesprochen. Man kann nicht bei jedem davon ausgehen, dass er sich sofort aufgefordert fühlt, dies in die Tat umzusetzen. Wenn ich zu meinem Freund, der mir vorher nie durch Gewalt aufgefallen ist, so beiläufig sage, jemand hätte eine Tracht Prügel verdient und der läuft los und verprügelt die Person, dann war das für mich nicht absehbar.

Also auch nicht fahrlässig.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 10:59
@Kc
Gegenbeispiel. Ich bin verheiratet, mit meiner Frau läuft es aber nicht so gut. Ich habe eine Affäre, und sie sagt, sie will so gern offiziell mit mir zusammensein. Ich sage, solange meine Frau lebt, geht das nicht. Die armen Kinder. Ich sehe daraufhin dieses Blitzen in ihren Augen und frage mich, ob sie im Begriff ist, Schabernack anzustellen, ist mir aber auch egal; ich nehme es billigend in Kauf. Die Dinge nehmen ihren Lauf und ich geh lebenslang in den Knast.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 10:59
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Das Beispiel ist aber zurechtgebogen, um deine These zu untermauern.
Sicher ist es das :D

Weil ich meine Meinung untermauern möchte, dass der Anstifter zu einer Straftat mindestens genauso eine deutliche Strafe verdient hat, wie der Ausführende.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:00
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Gegenbeispiel. Ich bin verheiratet, mit meiner Frau läuft es aber nicht so gut. Ich habe eine Affäre, und sie sagt, sie will so gern offiziell mit mir zusammensein. Ich sage, solange meine Frau lebt, geht das nicht. Die armen Kinder. Ich sehe daraufhin dieses Blitzen in ihren Augen und frage mich, ob sie im Begriff ist, Schabernack anzustellen, ist mir aber auch egal; ich nehme es billigend in Kauf. Die Dinge nehmen ihren Lauf und ich geh lebenslang in den Knast.
Nein, du gehst nicht automatisch in den Knast.

Nur dann, wenn du damit hättest rechnen müssen, dass deine Affäre so handelt. Z.B. weil sie als gewalttätig bekannt ist.


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30.05.2012 um 11:00
@Kc
Nebenbei: Wenn Du den (wenn auch bedingten) Vorsatz hast, dann ist es Anstiftung. Da hat @Smoover schon recht. Vor den Gerichten zählt die Verursachertheorie.


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30.05.2012 um 11:01
@Kc
Stimmt nicht. Entschieden vom BGH. Ich such die Entscheidung raus. Kann aber einen Tag dauern.


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30.05.2012 um 11:03
@jayjaypg

Ja, wenn ich den Vorsatz habe, jemanden zu einem Verbrechen anzustiften, ist es Anstiftung.

Aber doch nicht, wenn ich gar nicht davon ausgehen kann, dass ein Verbrechen geschieht.

Ich kann doch nicht in jeder Sekunde meines Lebens sämtliche Worte kontrollieren und alle möglichen, ausdrückbaren Sinnzusammenhänge prüfen, bevor ich was sage. Da wird man ja verrückt bei.


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30.05.2012 um 11:03
@Kc
Wenn ich es billigend in Kauf nehme.


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30.05.2012 um 11:04
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Nunja. Der Auftragsmord ist ein gutes Beispiel. Ohne die Kohle würde der Angestiftete nicht töten. Was der Anstifter hier macht, ist in meinen Augen mindestens gleich verwerflich.
Ich finde auch, dass er gleich bestraft werden soll. Aber dennoch - und das ist das Wesen der Anstiftung - trifft der Täter den Tatentschluss selbst.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:04
@Kc
Und wenn man sich zu intensiv mit Jura beschäftigt, besteht durchaus die Gefahr, verrückt zu werden. Man kann beispielweise auch jemanden mit Tatsachen beleidigen.


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30.05.2012 um 11:05
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Wenn ich es billigend in Kauf nehme.
Wenn du etwas billigend in Kauf nimmst, dann kannst du aber schon absehen und ahnen, dass sich jemand zu einer Straftat aufgefordert fühlen würde, wenn du ihm dies und das erzählst.

Es ist keine billigende Inkaufnahme, wenn du nicht damit rechnen kannst!


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jayjaypg Diskussionsleiter
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30.05.2012 um 11:05
@kleinundgrün
Nun ja, aber hervorgerufen durch den Anstifter.


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