Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?
29.05.2012 um 14:59Mal ne Frage, bei der mich gewisse Ereignisse vielleicht zum Umdenken verleiten könnten: Wie haltet ihr es mit von der Gesellschaft sanktioniertem Verhalten. Sollte schon das Verhalten bestraft werden, oder nur das Resultat?
Bsp: A fährt vollkommen betrunken/bekifft von seinem 1 km entfernt wohnendem Freund per Auto nach Hause. Er lebt auf dem Dorf. Es ist 2 Uhr nachts. Gewohnheitsmäßig sind die Straßen absolut leer. Es passiert nichts. Aber: Er wird von einer Streife für sein schnelles/langsames Fahren aufgegriffen.
B hatte jahrelang Depressionen. Nun ging es ihm zwei Jahre lang gut, aber letzte Woche ist eine Familienangehörige gestorben/hat seine Freundin mit ihm Schluß gemacht. Er kommt darauf nicht klar. Er nimmt die Antidepressiva, die er noch übrig hat, wieder ein, aber ohne ärztlichen Rat. Dann springt ihm ein Kind vor's Auto...
Ok, vielleicht nicht die besten Beispiele, aber ich hoffe, die Idee ist rübergekommen.
Nämlich: Sollte man Verhalten strafen, auch wenn es nicht zum Schaden anderer Menschen kommt?
Bsp: A fährt vollkommen betrunken/bekifft von seinem 1 km entfernt wohnendem Freund per Auto nach Hause. Er lebt auf dem Dorf. Es ist 2 Uhr nachts. Gewohnheitsmäßig sind die Straßen absolut leer. Es passiert nichts. Aber: Er wird von einer Streife für sein schnelles/langsames Fahren aufgegriffen.
B hatte jahrelang Depressionen. Nun ging es ihm zwei Jahre lang gut, aber letzte Woche ist eine Familienangehörige gestorben/hat seine Freundin mit ihm Schluß gemacht. Er kommt darauf nicht klar. Er nimmt die Antidepressiva, die er noch übrig hat, wieder ein, aber ohne ärztlichen Rat. Dann springt ihm ein Kind vor's Auto...
Ok, vielleicht nicht die besten Beispiele, aber ich hoffe, die Idee ist rübergekommen.
Nämlich: Sollte man Verhalten strafen, auch wenn es nicht zum Schaden anderer Menschen kommt?