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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Strafrecht: Verhaltens ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:06
@jayjaypg
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Gegenbeispiel. Ich bin verheiratet, mit meiner Frau läuft es aber nicht so gut. Ich habe eine Affäre, und sie sagt, sie will so gern offiziell mit mir zusammensein. Ich sage, solange meine Frau lebt, geht das nicht. Die armen Kinder. Ich sehe daraufhin dieses Blitzen in ihren Augen und frage mich, ob sie im Begriff ist, Schabernack anzustellen, ist mir aber auch egal; ich nehme es billigend in Kauf. Die Dinge nehmen ihren Lauf und ich geh lebenslang in den Knast.
Das Beispiel ist gar nicht mal so einfach. Grundsatz: Der Vorsatz muss bei Begehung der Tat vorliegen, nicht nachträglich. Hier könnte man mE über Mord/Totschlag durch Unterlassen diskutieren, das hätte dann aber mit Anstiftung nichts zu tun. Allerdings sind das nur vorläufige Überlegungen, man müsste sich das Ganze in Ruhe überlegen. So oder so ist das Verhalten des Mannes höchst verwerflich.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:06
@Kc
Wenn Du nicht damit rechnen kannst, dann nicht. Aber, wenn Du deiner Affäre erzählst: Wenn nur meine Frau nicht wäre, dann muß sie nicht als gewaltbereit bekannt sein, oder so. Das reicht.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:07
@Smoover
Dann denk mal drüber nach. Deine Schlüsse interessieren mich wirklich. Du scheinst ja vom Fach zu sein.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:17
Gegenbeispiel. Ich bin verheiratet, mit meiner Frau läuft es aber nicht so gut. Ich habe eine Affäre, und sie sagt, sie will so gern offiziell mit mir zusammensein. Ich sage, solange meine Frau lebt, geht das nicht. Die armen Kinder. Ich sehe daraufhin dieses Blitzen in ihren Augen und frage mich, ob sie im Begriff ist, Schabernack anzustellen, ist mir aber auch egal; ich nehme es billigend in Kauf. Die Dinge nehmen ihren Lauf und ich geh lebenslang in den Knast.

Der Mann hatte, als er die Worte aussprach, keinen Anstiftervorsatz. Aber der Ansatzpunkt mit dem Mord duch Unterlassen ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings spricht hier dagegen, dass seine Geliebte aus eigenem Entschluss die Frau tötet. d.h. eine unmittelbare Täterschaft (durch unterlassen) scheidet eigentlich auch aus.
Bleibt die Frage, ob es eine Anstiftung durch Unterlassen gibt und ob der mann, wenn r erkannt hat, dass er objektiv angestiftet hat, dies nachträglich billigen kann. Ich glaube, dass es nicht geht. Aber Strafrecht liegt sehr lange zurück, ich weiß es nicht mehr.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:17
Mal ganz plump gesprochen: Findet ihr nicht, dass die Aussage: Ich fände es coll, wenn Du xy ein Messer in den Bauch rammen würdest, weniger verwerflich ist, als hinzugehen, und dann tatsächlich jemanden abzustechen?


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:18
@kleinundgrün
Er hat es billigend in Kauf genommen = bedingter Vorsatz. Reicht aus.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:18
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Findet ihr nicht, dass die Aussage: Ich fände es coll, wenn Du xy ein Messer in den Bauch rammen würdest,
ich bezweifle immer noch, dass das schon eine Anstiftung ist.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:19
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Er hat es billigend in Kauf genommen
was hat er billigend in kauf genommen?


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:19
@kleinundgrün
Da mach ich mir die Mühe, und tippe fast eine Seite Kommentar ab, und du glaubst es immer noch nicht.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:20
@kleinundgrün
Dass die Affäre die Ehefrau umbringt.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:20
@jayjaypg
aber die Kommentierung unterstützt doch meine Annahme.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:21
@kleinundgrün
Was die Literatur betrifft, ja. Aber entscheiden tun die Gerichte. Und da gelten nur die ersten beiden Sätze.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:21
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Dass die Affäre die Ehefrau umbringt.
Aber er ist dennoch kein Täter, höchstes Teilnehmer.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:22
@kleinundgrün
Schon, wird aber wie der Täter bestraft, § 26 StGB.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:24
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Und da gelten nur die ersten beiden Sätze.
OK nochmal gelesen. Aber ganz ohne Einschränkung? Das fällt mir schwer zu glauben.
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Er hat es billigend in Kauf genommen = bedingter Vorsatz. Reicht aus.
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:Schon, wird aber wie der Täter bestraft.
ich verstehe nicht, worauf Du damit hinaus willst.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:25
@kleinundgrün
Dass es ihm gar nichts bringt, dass er nur Teilnehmer ist, wenn das Strafmaß das Gleiche ist.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:26
@jayjaypg
Ah, Du meinst den Anstiftervorsatz!

Den hatte er nach Deinem Beispiel nicht. Er erkannte doch erst nach dem "Blitzen in den Augen", was er bewirkt hat.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:27
@kleinundgrün
Hast recht. Schlechtes Beispiel. Zum Zeitpunkt der Tathandlung hatte er nach dem Beispiel tatsächlich noch keinen Vorsatz. Aber, das kann man ja problemlos abändern.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:29
@jayjaypg
dann kann sich aber @Smoover seine Recherche sparen. dann ist es völlig unproblematisch eine Anstiftung zum Mord.


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Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?

30.05.2012 um 11:34
Also fassen wir mal zusammen:

Gleiche Strafbarkeit für Anstiftung pro/contra

contra:
Der Angestiftete ist der eigentliche Täter. Er könnte es einfach auch bleiben lassen und es würde kein schaden entstehen.

pro:
Der Anstifter gefährdet das Opfer fast genauso wie der eigentliche Täter.
Warum sollte jemand, der aus Überlegung oder Feigheit die Tat nicht selbst begeht, besser gestellt sein, als der Täter.
Der einzige Unterschied zwischen (mittelbarer) Täterschaft und Anstiftung ist der eigene Tatentschluss des eigentlichen Täters. Warum soll es einen Unterschied machen, ob ich einen Geistesgestörten benutze oder einen, der aus freiem Entschluss handelt.

Bitte erweitern.


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