Strafrecht: Verhaltens- oder Ergebnisorientiert?
30.05.2012 um 11:06@jayjaypg
jayjaypg schrieb:Gegenbeispiel. Ich bin verheiratet, mit meiner Frau läuft es aber nicht so gut. Ich habe eine Affäre, und sie sagt, sie will so gern offiziell mit mir zusammensein. Ich sage, solange meine Frau lebt, geht das nicht. Die armen Kinder. Ich sehe daraufhin dieses Blitzen in ihren Augen und frage mich, ob sie im Begriff ist, Schabernack anzustellen, ist mir aber auch egal; ich nehme es billigend in Kauf. Die Dinge nehmen ihren Lauf und ich geh lebenslang in den Knast.Das Beispiel ist gar nicht mal so einfach. Grundsatz: Der Vorsatz muss bei Begehung der Tat vorliegen, nicht nachträglich. Hier könnte man mE über Mord/Totschlag durch Unterlassen diskutieren, das hätte dann aber mit Anstiftung nichts zu tun. Allerdings sind das nur vorläufige Überlegungen, man müsste sich das Ganze in Ruhe überlegen. So oder so ist das Verhalten des Mannes höchst verwerflich.