Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
22.01.2012 um 17:51ramisha schrieb:Der Unterschied zwischen "Besitzer" und "Eigentümer" will mir nicht so ganz eingehen.Ist alles typisch deutsche Haarspalterei in meinen Augen.
Eine Mietwohnung hat jemanden, dem sie gehört. Das ist der Vermieter. Dieser kann sie an eine andere Person vermieten, wenn er will.
Er kann meines Wissens die Wohnung betreten, wenn Notlagen vorliegen, also z.B. Brände, aber das versteht sich ja von selbst.
Jedoch darf er klar und deutlich NICHT einfach so die Wohnung betreten, ohne den Mieter darüber vorher zu informieren. In solch einem Fall könnte man ihn sogar durch die Polizei entfernen lassen.
Schätze mal, wenn das doch passiert, kann man Abmahnungen schicken.
Was allerdings erlaubt ist, ist das Senden von Handwerkern, um etwa notwendige Instandsetzungen vornehmen zu lassen. Aber auch das nur nach vorheriger Anmeldung.