Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
21.01.2012 um 20:48@univerzal
ahja.... jetzt kommst du wieder. du hattest schon das letzte mal unrecht und musstest das irgendwann auch zugeben. hier zitierst du mich falsch, ich hatte das nämlich ergänzt durch den wichtigen satz "mit rechtzeitiger anmeldung".
lüg dir nicht in die tasche!
und falls du's immernoch nicht gemerkt hast:
in §543 BGB (die vermieter-variante) steht nun mal nichts über "störung des hausfriedens" - das steht nur in §569 BGB (der mieter-variante).
nochmal: ihr müsst da unterscheiden.
es gelten nun mal LEIDER nicht die gleichen kündigungsgründe für mieter und für vermieter!
ahja.... jetzt kommst du wieder. du hattest schon das letzte mal unrecht und musstest das irgendwann auch zugeben. hier zitierst du mich falsch, ich hatte das nämlich ergänzt durch den wichtigen satz "mit rechtzeitiger anmeldung".
lüg dir nicht in die tasche!
und falls du's immernoch nicht gemerkt hast:
in §543 BGB (die vermieter-variante) steht nun mal nichts über "störung des hausfriedens" - das steht nur in §569 BGB (der mieter-variante).
nochmal: ihr müsst da unterscheiden.
es gelten nun mal LEIDER nicht die gleichen kündigungsgründe für mieter und für vermieter!