Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
21.01.2012 um 17:43Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Grundgestetz garantiert und ein und ein hohes Gut. Zu den Einzelfällen gibt es gesetzliche Regelungen u.a. auch im BGB, als auch entsprechende Rechtsprechung.
Im vorliegenden Fall hätte der Vermieter seine Absicht, die Wohnung zu begehen, rechtzeitig dem Mieter unter Angabe des Grundes ankündigen müssen und eine Terminvereinbarung unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters anstreben. Das war scheinbar nicht der Fall.
Hier liegt nicht nur Hausfriedensbruch, sondern auch ein Einbruchsdelikt vor.
Eine Straftat, die im StGB beschrieben ist.
Mein Rat: Anzeigen
Im vorliegenden Fall hätte der Vermieter seine Absicht, die Wohnung zu begehen, rechtzeitig dem Mieter unter Angabe des Grundes ankündigen müssen und eine Terminvereinbarung unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters anstreben. Das war scheinbar nicht der Fall.
Hier liegt nicht nur Hausfriedensbruch, sondern auch ein Einbruchsdelikt vor.
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