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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

206 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermieterin ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 18:57
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:guck mal in deinen eigenen mietvertrag - ich bin SICHER da steht was drin dass die wohnung im zweifel zugänglich gemacht werden muss, und wenn man länger weg ist muss man dann halt dem vermieter bescheid geben wer 'nen schlüssel dazu hat.
Wohne momentan in einer WG, somit ist da immer wer in der Wohnung. Zumal da auch direkt drinne steht, dass der Mieter auch ohne Voranmeldung in die Wohnung kann.



Hmm. ja gut, ist dann blöd, wenn doch mal ein Notfall kommt, wo der Mieter rein muss. Aber wenn man z..b ne Wg für Studenten vermietet, kann man doch von ausgehen, dass diese in den Semesterferien zu Hause sind.

Zumal, z.b. meine Eltern irgendwie dem Vermieter nie Bescheid gegeben hatten. gut war auch nicht privat, das war eher so ne Genossenschaft gewesen, die die Wohnungen vermietet haben.

Hmm. na gut, aber selbst, wenn der Mieter nicht da ist, kann man ihn ja immer noch anrufen und nachfragen, wo der Schlüssel liegt. Man gibt doch seine Telefonnummern mit an.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:02
@Patty
Zumal da auch direkt drinne steht, dass der Mieter auch ohne Voranmeldung in die Wohnung kann.

Ist eh unwirksam.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:07
@wobel
auch da hast du natürlich recht. :) Deswegen sollte man auf jeden Fall darauf achten was drin steht und auch mit dem Vermieter drüber reden. Und am besten sollte man auch einem Mieterverein beitreten.

Du scheinst dich ebenfalls gut auszukennen, weisst du zufällig ob es ein Kündigungsgrund ist, wenn der Nachbar einen terrorisiert und dieser einem mehrfach unter Zeugen gedroht hat das Auto kaputt zu machen und dieser einem auch die Post klaut und man all diese Dinge beweisen kann? Zudem hat dieser Nachbar das auch mit vorherigen Mietern gemacht. Muss der Vermieter darauf hinweisen vor Vertragsunterschrift? Er holt zb. nachdem wir den Müll weggebracht haben, den Müll wieder aus der Tonne und verteilt ihn auf dem ganzen Parkplatz und ruft dann den Vermieter an und behauptet wir waren das. Auch parkt dieser Nachbar andauernd auf unserem Parkplatz, für den wir bezahlen. Der Vermieter ist ja grundsätzlich dafür zuständig für Ruhe zu sorgen wenn sowas passiert und wir waren auch schon mehrfach mit dem Vermieter beim besagten Nachbarn um in Ruhe und vernünftig darüber zu reden aber er macht immer weiter. Jetzt mittlerweile gibt der Vermieter sogar zu das der Nachbar sehr schwierig ist und das nicht das erste mal wäre das er sowas macht.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:08
@univerzal
@Patty
Zitat von PattyPatty schrieb:Wohne momentan in einer WG, somit ist da immer wer in der Wohnung. Zumal da auch direkt drinne steht, dass der Mieter auch ohne Voranmeldung in die Wohnung kann.
@univerzal
nö, ist nicht unwirksam wenn sich's um die sorte WG handelt, in der der vermieter die zimmer einzeln direkt vermietet hat (also nicht die klassischen WG-formen a) mehrere hauptmieter und b) ein hauptmieter, mehrere untermieter).

@Patty meint sicher auch "vermieter" und nicht mieter. die mieter dürfen selbstverständlich ohne anmeldung in ihre eigene wohnung.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:10
@wobel
Ja, aber nur bei mehreren Hauptmietern.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:10
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Das_Besichtigungsrecht_des_Vermieters.pdf (Archiv-Version vom 25.11.2011)


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:12
Aufs Maul geben!


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:12
@Patty
Zitat von PattyPatty schrieb:Hmm. ja gut, ist dann blöd, wenn doch mal ein Notfall kommt, wo der Mieter rein muss. Aber wenn man z..b ne Wg für Studenten vermietet, kann man doch von ausgehen, dass diese in den Semesterferien zu Hause sind.
na wenn die studenten zuhause sind, dann hat man doch eh kein problem? oder meintest du jetzt dass sie bei ihren eltern sind? boah... ich war in meiner studentenzeit eigentlich NIE längerfristig in den semesterferien bei meinen olds, höchstens mal ein wochenende. zudem biste in den semesterferien doch eh immer im stress von wegen prüfungen, hausarbeiten und so...
Zitat von PattyPatty schrieb:Zumal, z.b. meine Eltern irgendwie dem Vermieter nie Bescheid gegeben hatten.
bist du da sicher? viele machen das nur einmal, dem vermieter bescheid geben, z.b.: "schlüssel liegt bei meiner mutter, deren telefonnummer ist ....".
Zitat von PattyPatty schrieb:Hmm. na gut, aber selbst, wenn der Mieter nicht da ist, kann man ihn ja immer noch anrufen und nachfragen, wo der Schlüssel liegt. Man gibt doch seine Telefonnummern mit an.
naja - gerade im urlaub ist man auch nicht immer telefonisch erreichbar. nicht jeder nimmt permanent sein händi mit an den strand, oder?
ausserdem gibt's auch noch leute die garkein händi haben. und leute die eine neue nummer haben aber nicht dran denken dem vermieter die neue nummer zu geben. oder das auch nicht wollen.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:17
@nefelim
wenn der nachbar so schwierig ist dann ist das unverständlich warum der vermieter schon längst nicht abgemahnt hat?
wie du schon sagst, ist der vermieter verpflichtet für ruhe / ordnung (wenn du das natürlich nicht selbst geschafft hast zu regeln) zu sorgen.

wenn dein nachbar so schwierig ist und zu zeugen hast - umso besser-, er keine ruhe lässt, dann bleibt nur noch polizei und anwalt. dann wird zwar noch mehr ärger geben (im schlimmsten fall) aber vielleicht ist er dann eingeschüchtert und gibt ruhe und am ende eines rechtsstreites wird er vielleicht ausziehen müssen.
wäre natürlich noch besser wenn sich andere nachbarn melden.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:18
@sanatorium
Zitat von sanatoriumsanatorium schrieb:aufs Maul geben!
ist natürlich auch Plan B! :D


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:20
@nefelim
Sollte es wirklich beweisbar sein und du mehrere Zeugen (ideal wären weitere Mieter) aufbieten können, dürfte es kein Problem für den Vermieter sein, das Problem zu euren Gunsten zu regeln.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:20
@zett
Zitat von zettzett schrieb:wenn der nachbar so schwierig ist dann ist das unverständlich warum der vermieter schon längst nicht abgemahnt hat?
wie du schon sagst, ist der vermieter verpflichtet für ruhe / ordnung (wenn du das natürlich nicht selbst geschafft hast zu regeln) zu sorgen.
wo steht das, dass der vermieter hierzu verpflichtet wäre? er hat ja kaum 'ne handhabe, ausser eben abzumahnen. und selbst dafür sollte er erstmal beweise haben, die müssen dann aber andere mieter im haus sammeln (z.b. stichwort "lärmprotokoll").


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:29
@wobel
denke dass nefelim das schon gemacht hat.

ich denke DU kennst dich so gut aus? mittlerweile habe ich auch keine lust dich mit deiner "ah so guten kenntnis" zu überzeugen...

http://www.welt.de/print-welt/article172441/Vermieter_muss_fuer_Ruhe_sorgen.html


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:29
Zitat von wobelwobel schrieb:nunja - die vermieterin braucht doch nur dem neuen eigentümer / vermieter zu sagen "der typ da im 3. stock ist ein querulant, der hat mich sogar mal angezeigt" und schon stehste auch beim neuen vermieter unter generalverdacht und du wirst für jeden furz abgemahnt (und mehrere abmahnungen reichen für 'ne kündigung - egal ob berechtigt oder nicht).
Kündigungen kann man immer. Einfach erst mal zurückweisen. Wenn dem Vermieter dann wirklich an der Kündigung gelegen ist, muß er den Weg übers Gericht gehen per Räumungsklage. Und da wir in erster Linie über die Rechtmäßigkeit der Kündigung geurteilt. Kündigen kann man nur aus bestimmten Gründen, die im BGB stehen. Mehrere Abmahnungen gehören nicht dazu und stellen keinen Kündigungsgrund dar. Bei einer Räumungsklage müssen die Gründe der Abmahnung bewiesen werden. Inflationäres Abmahnen wegen jedem Furz kann ganz schnell den Eindruck erwecken, daß der Vermieter nicht mehr gewillt ist, seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen, es aber keinen ausreichenden Grund für eine ordentliche Kündigung gibt.

Gerade in einem solchen Szenario kann man sich getrost zurücklehnen und den Anwalt und die Richter mal machen lassen. Die kennen ihre Pappenheimer und wissen, daß manch ein Vermieter schon eigentümlich Vorstellungen vom Mietrecht haben. Meist zocken die Vermieter und gehen davon aus, daß der Mieter seine Rechte nicht kennt und wahrnimmt und klein beigibt.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:30
@nefelim
Zitat von nefelimnefelim schrieb:Du scheinst dich ebenfalls gut auszukennen, weisst du zufällig ob es ein Kündigungsgrund ist, wenn der Nachbar einen terrorisiert und dieser einem mehrfach unter Zeugen gedroht hat das Auto kaputt zu machen und dieser einem auch die Post klaut und man all diese Dinge beweisen kann?
das ist ein grund für DICH zur polizei zu gehen - aber nicht für den vermieter zu kündigen.
oder anders gesagt: selbst wenn dein nachbar wegen irgendwelcher illegalen machenschaften, sogar wegen mordes verurteilt wird, ist das kein kündigungsgrund für den vermieter. LEIDER!!!

@nefelim
Zitat von nefelimnefelim schrieb:Zudem hat dieser Nachbar das auch mit vorherigen Mietern gemacht. Muss der Vermieter darauf hinweisen vor Vertragsunterschrift?
nö, muss er nicht. in bestimmten fällen könnte ihm das sogar als verleumdung oder üble nachrede angekreidet werden. und selbstverständlich müsste der vermieter erstmal entsprechende beweise haben. der vermieter seinerseits kann übrigens auch mieter verklagen, wenn die anderen gegenüber behaupten er sei ein schlechter vermieter (passiert immer mal wieder wenn mieter ausziehen müssen ohne es zu wollen, dass die ihrerseits dann wohnung und vermieter schlechtmachen).

@nefelim
Zitat von nefelimnefelim schrieb:Er holt zb. nachdem wir den Müll weggebracht haben, den Müll wieder aus der Tonne und verteilt ihn auf dem ganzen Parkplatz und ruft dann den Vermieter an und behauptet wir waren das.
das ist ganz klar 'n verstoss gegen die hausordnung und könnte dem nachbar 'ne abmahnung des vermieters einbringen. allerdings nur dann, wenn entsprechende beweise bzw. aussagen unabhängiger zeugen vorliegen.
Zitat von nefelimnefelim schrieb:Auch parkt dieser Nachbar andauernd auf unserem Parkplatz, für den wir bezahlen.
abschleppen lassen und/oder anzeigen. ist 'ne zivilrechtliche sache, keine mietrechtssache.
Zitat von nefelimnefelim schrieb:Der Vermieter ist ja grundsätzlich dafür zuständig für Ruhe zu sorgen wenn sowas passiert ...
der vermieter ist höchstens dafür zuständig dass die hausordnung eingehalten wird - mehr kann er auch nicht tun. verstösse gegen die hausordnung werden üblicherweise mit abmahnungen "bestraft", und mehrere abmahnungen reichen für 'ne kündigung des vermieters, selbst dann wenn sie ungerechtfertigt sind.
Zitat von nefelimnefelim schrieb:... und wir waren auch schon mehrfach mit dem Vermieter beim besagten Nachbarn um in Ruhe und vernünftig darüber zu reden aber er macht immer weiter. Jetzt mittlerweile gibt der Vermieter sogar zu das der Nachbar sehr schwierig ist und das nicht das erste mal wäre das er sowas macht.
naja, dann könnt ihr ja immerhin froh sein, dass der vermieter diesem nachbarn vermutlich eher nicht glauben wird bei so sachen wie das mit dem müll.
trotzdem sollte das unterbunden werden, denn für die fällige reinigung müsst ihr ja alle aufkommen.

der vermieter wird euch da wenig helfen können fürchte ich - er braucht verdammt gute gründe für eine kündigung eures nachbarn, und "arschloch-sein" gehört da leider nicht dazu. noch nicht mal kriminelle machenschaften wie gesagt...


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:32
@zett
dein artikel bestätig nur was ich sagte, dass nämlich der vermieter für die einhaltung der hausordnung sorgen muss. mehr handhabe hat er nun mal nicht.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:34
@Smithonian
hast recht, ich hatte Unrecht.
Einbruch an sich kennt das StGB nicht, nur in Zusammenhang mit Eigentumsdelikten. Es handelt sich wirklich nur um Hausfriedensbruch, höchstens ein Jahr und kein Verbrechen. Entsprechend gering (oder gar nicht) wird das öffentlich Interesse an Strafverfolgung sein.
Vergleich mit Mord war ergo auch überzogen.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:34
sorry missverständnis ging wohl um abmahnung


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21.01.2012 um 19:38
@stopje
Zitat von stopjestopje schrieb:Kündigungen kann man immer. Einfach erst mal zurückweisen. Wenn dem Vermieter dann wirklich an der Kündigung gelegen ist, muß er den Weg übers Gericht gehen per Räumungsklage.
um 'ne räumungsklage einreichen zu können, braucht's zwei voraussetzungen:
1.) dass überhaupt rechtmässig gekündigt wurde und
2.) dass der mieter dann nicht entsprechend termingerecht ausgezogen ist.
die reihenfolge die du schilderst "wenn ihm an der kündigung gelegen ist muss er räumungsklage einreichen" ist also falsch.
selbstverständlich kann man 'ner kündigung widersprechen. ist nur die frage ob man dann wirklich weiter da wohnen bleiben will, denn weiterer ärger ist ja vorprogrammiert.
Zitat von stopjestopje schrieb:Kündigen kann man nur aus bestimmten Gründen, die im BGB stehen. Mehrere Abmahnungen gehören nicht dazu und stellen keinen Kündigungsgrund dar.
wenn die abmahnungen sich auf dinge beziehen, die kündigungsgrund sein können sehr wohl.
dazu gehören sachen wie verstoß gegen die hausordnung, vertragsverletzung usw.
das fiese dabei ist, dass die abmahnungen allein dann schon beweis sein können, auch wenn sie nicht gerechtfertigt waren. ist wie im arbeitsrecht. wenn du da einer abmahnung nicht rechtzeitig widersprichst wirst du irgendwann wegen mehrere abmahnungen gekündigt, egal ob die gerechtfertigt waren oder nicht.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 19:39
aber nicht für den vermieter zu kündigen. oder anders gesagt: selbst wenn dein nachbar wegen irgendwelcher illegalen machenschaften, sogar wegen mordes verurteilt wird, ist das kein kündigungsgrund für den vermieter.

Dexter hat es schon auf den Punkt gebracht, ein Vermieter muss für Ruhe sorgen. Schliesslich ist es in seinem Interesse, wenn ein Depp das ganze Haus oder mehrere Parteien terrorisiert. Bei Störung des Hausfriedens muss er eingreifen, ist auch ein ausserordentlicher Kündigungsgrund. @wobel


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