Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
21.01.2012 um 18:05@stopje
öffentliches Interesse? Deswegen wird Hausfriedensbruch auch nur auf Antrag untersucht?
Ich sage doch, dass das Verhalten inakzeptabel war, aber wegen so etwas direkt eine Anzeige erstatten?
Schwere Straftat? Strafe beträgt bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Ergo nur ein Vergehen. Verbrechen setzen ein Mindestmaß von einem Jahr voraus. Eine schwere Straftat sieht anders aus, da wirst du mir wohl zustimmen müssen.
Zumindest aus juristischer Sicht, ist deine Wortwahl nicht einwandfrei.
Und Mord wird immer verfolgt, da daran tatsächlich öffentliches Interesse besteht. Also merkwürdiger Vergleich. Zeigt aber deine Unwissenheit gut auf :D
Wie gesagt, ich würde einfach die direkte Konfrontation suchen und mir dann weitergehende Schritte überlegen. Einen Anwalt aufzusuchen ist dann nicht verkehrt. Nur damit mir nicht unterstellt wird, ich würde die Tat der Vermieterin gutheißen...
öffentliches Interesse? Deswegen wird Hausfriedensbruch auch nur auf Antrag untersucht?
Ich sage doch, dass das Verhalten inakzeptabel war, aber wegen so etwas direkt eine Anzeige erstatten?
Schwere Straftat? Strafe beträgt bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Ergo nur ein Vergehen. Verbrechen setzen ein Mindestmaß von einem Jahr voraus. Eine schwere Straftat sieht anders aus, da wirst du mir wohl zustimmen müssen.
Zumindest aus juristischer Sicht, ist deine Wortwahl nicht einwandfrei.
Und Mord wird immer verfolgt, da daran tatsächlich öffentliches Interesse besteht. Also merkwürdiger Vergleich. Zeigt aber deine Unwissenheit gut auf :D
Wie gesagt, ich würde einfach die direkte Konfrontation suchen und mir dann weitergehende Schritte überlegen. Einen Anwalt aufzusuchen ist dann nicht verkehrt. Nur damit mir nicht unterstellt wird, ich würde die Tat der Vermieterin gutheißen...