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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

206 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermieterin ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:07
Von einem Mieter unter meiner Wohnung habe ich erfahren, dass in der Woche vor Weihnachten meine Vermieterin in beisein eines Mannes in meiner Wohnung war.
Ich war zu dem Zeitpunkt in meinem Heimatort, weil die besagte Wohnung mein Zweitwohnsitz ist.
Sie hat mich vorher weder angerufen, noch über Mail informiert.
Meine Handynummer und Emailadresse hat sie von mir.
Durch den Mieter unter mir habe ich erfahren, dass das Haus verkauft werden soll, und das wohl der Grund für das betreten meiner Wohnung war.
Was kann ich jetzt unternehmen?
Darf ich einfach ein neues Schloss einbauen?


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:11
Also einfach so ohne dein Wissen darf sie schon mal gar nicht die Wohnung betreten.

Wie wärs, wenn du sie einfach mal anrufst und sie zur Rede stellst?


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:13
Das Vertrauen ist gebrochen.
Und wer mein Vertrauen missbraucht hat, mit dem rede ich nicht mehr.
Hört sich vielleicht etwas verbissen an.
Aber ich bin über diese Sache stinkesauer.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:15
Also ich sehe das als eine Art Hausfriedensbruch, Klarer Rechtsverstoß, den man sogar mit einer Anzeige oder Klage auf Unterlassung ahnden könnte.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:16
@Ratloser

Nein, das darf sie natürlich nicht.

Bau einfach ein neues Schloß ein, das recht hast Du jederzeit.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:16
@ Schrotty,
würde ich auch am liebsten machen.
Ich hoffe, dass mein Nachbar auch als Zeuge bereitstehen wird.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:18
@Ratloser

Ruf sie doch erstmal an, vielleicht hatte sie einen plausiblen Grund!
Bevor du jetzt gleich mit einer Klage kommst.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:20
@Ciela

Ein plausibler Grund wäre ein Notfall gewesen, wie ein Wasserschaden oder sonstiges.
Dem wahr aber nicht so.
Ausserdem dürfte sie überaupt keinen Schlüssel haben, so wie mir mein Bruder gerade gesagt hat.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:28
@Ratloser Das stimmt vollkommen, selbst wenn sie einen, als Notfallschlüssel hat, darf Sie ohne dein Wissen, deine Wohnung nicht betreten. Zumal der Einbehalt, eines Notschlüssels, im Mietvertrag festgehalten werden muß.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:28
@Ratloser
rein rechtlich darf sie keinen schlüssel haben, das ist richtig (es sei denn du hast ihn ihr extra gegeben weil du das gerne möchtest). ansonsten hat sie nur das recht bei "gefahr im verzug" die wohnung aufbrechen zu lassen, nicht mehr und nicht weniger.

selbstverständlich darfst du dein eigenes schloss einbauen, das würde ich dir sogar dringend empfehlen. allerdings: du musst das vermieterschloss aufbewahren und beim auszug wieder einbauen und du musst natürlich darauf achten dass du die türe nicht beschädigst.

@Schrotty
Zitat von SchrottySchrotty schrieb:Also ich sehe das als eine Art Hausfriedensbruch, Klarer Rechtsverstoß, den man sogar mit einer Anzeige oder Klage auf Unterlassung ahnden könnte.
völlig richtig.
wobei ich eine klage auf unterlassung weniger sinnvoll fände als eine klage auf herausgabe der schlüssel, die vermieters wohl unrechtmässigerweise noch haben.

eigenes schloss einbauen ist das sinnvollste - so oder so.
stress mit vermieters zieht meistens noch weiteren stress und letztendlich kosten nach sich (z.b. weil beim auszug dann über jeden furz gestritten wird und vermieters plötzlich superscharfe augen kriegen wo sie ansonsten einfach drüber wegsehen würden).


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:28
Verklag sie! Hausfriedensbruch.
Das darf sie nicht und wenn deine Wohnung verkauft werden sollte, hätte sie es dir sagen müssen!


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:29
@Schrotty
Zitat von SchrottySchrotty schrieb:Zumal der Einbehalt, eines Notschlüssels, im Mietvertrag festgehalten werden muß.
nö, das stimmt nicht dass das im mietvertrag stehen müsste. aber wenn man schon seinem vermieter einen schlüssel gibt, warum auch immer, sollte man sich das natürlich quittieren lassen.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:31
@BluePain
Zitat von BluePainBluePain schrieb:... wenn deine Wohnung verkauft werden sollte, hätte sie es dir sagen müssen!
stimmt nicht. wenn sich der eigentümer mit verkaufsabsichten trägt, dann muss er das dem mieter noch lange nicht sagen. es reicht völlig wenn der neue eigentümer bzw. vermieter (muss ja nicht die gleiche person sein) den eigentumsübergang mitteilt wenn's dann so weit ist, und dann isses ja ohnehin zwingend nötig, damit das geld auf's richtige konto überwiesen wird.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:31
das ist nicht eine ART hausfriedensbruch, DAS ist hausfriedensbruch.

betreten eines wohnung ohne zustimmung des mietes ist hausfriedensbruch.

das darf nur die polizei und der staatsanwalt mit einem durchsuchungsbefehl eines richters :D


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:34
@zett
Zitat von zettzett schrieb:betreten eines wohnung ohne zustimmung des mietes ist hausfriedensbruch.
das darf nur die polizei und der staatsanwalt mit einem durchsuchungsbefehl eines richters :D
stimmt nicht.
bei "gefahr im verzug" darf auch der vermieter bzw. eigentümer die türe aufbrechen/öffnen lassen. natürlich muss er diesen notfall auch beweisen können, klar, aber in so 'nem fall ist man ohnehin nicht allein vor ort.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:36
ich würde das schloss wechseln und sagen das du den schlüssel verloren hast!#
sag aber das du wenn sie dich mal zur rede stellt den schlüssel bei einer reise verloren hast!
das sie keine panik bekommt wegen den eingangstor schlüssel!

mfg


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:37
@wobel
nö.

Eine Wohnungsdurchsuchung z. B. darf in Deutschland eigentlich nur der Richter anordnen (Art. 13 Abs. 2 GG)........

Das Aufbrechen einer Tür, hinter der man Gasgeruch wahrnimmt, fällt beispielsweise nicht unter den Begriff GiV, denn das Handeln könnte aufgrund einer konkreten Gefahr notwendig sein


ist sie jetzt davon ausgegangen, dass gas austritt oder ähnlich? aber das war ja hier nicht der fall.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:39
@Buschmann82
er braucht dafür keine erklärung oder ausrede wenn er das schloss der wohnungstüre austauscht - das ist rechtlich völlig in ordnung.
wenn er allerdings behauptet den schlüssel verloren zu haben, muss er ihn ersetzen, das würde ihn also geld kosten (wenig, wenn's ein ganz normales einfaches sicherheitsschloss ist, ziemlich viel, wenn sich's dabei um ein schliess-system handelt - da hilft auch die aussage mit dem ausland nichts).
ziemlich blöde idee also so 'ne bescheuerte ausrede anzubringen.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:41
@zett
Eine Wohnungsdurchsuchung z. B. darf in Deutschland eigentlich nur der Richter anordnen (Art. 13 Abs. 2 GG). Vernichtet der Täter jedoch bereits Beweismittel, so würden möglicherweise alle Beweismittel vernichtet, bis eine richterliche Durchsuchungsanordnung vorläge. Wegen der gegebenen Dringlichkeit spricht man in diesem Falle von Gefahr im Verzug.
ist ja völlig in ordnung, aber es gibt auch noch andere fälle von "gefahr im verzug" - z.b. dass gas austritt wie du bereits erwähnt hast, oder dass wasser austritt usw.
dann darfst du als vermieter bzw. eigentümer die tür aufbrechen lassen, wenn du den mieter nicht erreichen kannst.
glaub's mir, ich hab da erfahrung mit.
wir reden ja nicht von 'ner "wohnungsdurchsuchung" - die darf tatsächlich nur ein richter anordnen.


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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung

21.01.2012 um 17:42
Gut, ich wede den Schliesszylinder am Montag auswechseln.
Ich fühle mich ehrlich gesagt nicht mehr wohl in der Wohnung.
Wer weiss, wo sie überall rumgeschnüffelt hat.
Zudem lag auch Post auf den Küchentisch die sie überhaupt nichts angeht.
Ehrlich gesagt finde ich sowas schlimmer, als wenn man Einbrecher in der Wohnung hatte.


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