Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
21.01.2012 um 19:41@wobel
Aber da könnte der Vermieter ja dennoch mal nach fragen, ob diese fahren oder nicht, meine sind ja immerhin Studenten ,und keine Arbeiter;)
wobel schrieb:nö, ist nicht unwirksam wenn sich's um die sorte WG handelt, in der der vermieter die zimmer einzeln direkt vermietet hat (also nicht die klassischen WG-formen a) mehrere hauptmieter und b) ein hauptmieter, mehrere untermieter).Ja ich meinte Vermieter sorry :) glaub der Fehler kam dann später auch nochmal, wo ich anstatt Vermieter den Mieter hinschrieb und jopp das sind Zimmer die einzeln vermietet werden.
wobel schrieb:na wenn die studenten zuhause sind, dann hat man doch eh kein problem? oder meintest du jetzt dass sie bei ihren eltern sind? boah... ich war in meiner studentenzeit eigentlich NIE längerfristig in den semesterferien bei meinen olds, höchstens mal ein wochenende. zudem biste in den semesterferien doch eh immer im stress von wegen prüfungen, hausarbeiten und so...ja ich meinte, wenn die Studenten dann nach Hause zu ihren Eltern fahren. Na gut, kommt vll. wieder auf die Sorte Studenten drauf an :) Einige bleiben da, und andere fahren wieder um alte Freunde zu treffen. Naja Prüfungen waren bei mir immer VOR den Ferien, also brauchte ich bis auf ein einziges, mal in den Ferien nicht lernen. Und Hausarbeiten, waren auch selten gewesen...ah egal, ist ja jetzt nicht Thema ;)
Aber da könnte der Vermieter ja dennoch mal nach fragen, ob diese fahren oder nicht, meine sind ja immerhin Studenten ,und keine Arbeiter;)
wobel schrieb:bist du da sicher? viele machen das nur einmal, dem vermieter bescheid geben, z.b.: "schlüssel liegt bei meiner mutter, deren telefonnummer ist ....".Na gut, das weiß ich nicht. Kann gut sein, das sie das am Anfang gemacht haben.
wobel schrieb:ausserdem gibt's auch noch leute die garkein händi haben. und leute die eine neue nummer haben aber nicht dran denken dem vermieter die neue nummer zu geben. oder das auch nicht wollen.Stimmt auch wieder, viele wollen ja im Urlaub nicht erreichbar sein. :)
univerzal
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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
21.01.2012 um 19:42Was ich vorhin bei @nefelim überlesen hatte: Anscheinend wird der Vermieter auch nicht wirklich tätig. Also: Anwalt.
Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
21.01.2012 um 19:44@zett
ging das an mich? falls dem so ist: entschuldigung angenommen.
und vielleicht als erklärung nachgeschoben:
es gibt kaum was nervigeres wenn sich die leute innerhalb der hausgemeinschaft streiten. da hockst du als vermieter immer zwischen den stühlen und häufig weisst du nicht wer da jetzt im recht ist und wer nicht. sinnlos eskalieren kann's auch gerne mal. ich hatte das durchaus schon, dass die eine mieterin heulend bei mir auf der baustelle stand wie bös doch die andere wäre während die andere mich mit mails zugespammt hat über die bockwart-mentalität des "alten hausdrachens". die kriegste dann immer nur ganz schwer wieder auf einen normalen level. in dem fall war die eine mieterin ein flottes junges mädel das halt auch ab und an besuch hatte und die kehrwoche nicht zu 100% perfekt gemacht hat, die andere war 'ne ältere dame die gerne mit allen kontakt hatte und den auch gesucht hat und in sachen kehrwoche halt der typus "superpenible schwäbische hausfrau" war. was die sich alles gegenseitig an den kopf geschmissen haben geht auf keine kuhhaut, da hat die extrem unterschiedliche mentalität halt mal echt zu richtigem stress geführt...
ging das an mich? falls dem so ist: entschuldigung angenommen.
und vielleicht als erklärung nachgeschoben:
es gibt kaum was nervigeres wenn sich die leute innerhalb der hausgemeinschaft streiten. da hockst du als vermieter immer zwischen den stühlen und häufig weisst du nicht wer da jetzt im recht ist und wer nicht. sinnlos eskalieren kann's auch gerne mal. ich hatte das durchaus schon, dass die eine mieterin heulend bei mir auf der baustelle stand wie bös doch die andere wäre während die andere mich mit mails zugespammt hat über die bockwart-mentalität des "alten hausdrachens". die kriegste dann immer nur ganz schwer wieder auf einen normalen level. in dem fall war die eine mieterin ein flottes junges mädel das halt auch ab und an besuch hatte und die kehrwoche nicht zu 100% perfekt gemacht hat, die andere war 'ne ältere dame die gerne mit allen kontakt hatte und den auch gesucht hat und in sachen kehrwoche halt der typus "superpenible schwäbische hausfrau" war. was die sich alles gegenseitig an den kopf geschmissen haben geht auf keine kuhhaut, da hat die extrem unterschiedliche mentalität halt mal echt zu richtigem stress geführt...
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21.01.2012 um 19:50@wobel
du hast wohl von den abmahnungen gesprochen.
ich habe es immer noch darauf bezogen dass der vermieter für ruhe sorgen muss.
abmahnen müssen? er sollte. bei wiederholten beschwerden das von nachbarn kommt, ja. ich bekomme auf meinem arbeitsplatz ja auch eine abmahnung bei wiederholten fehlverhalten :D
ein seriöser vermieter schreibt ja auch nur eine bei wiederholten fall und wirklich nur wenn es sein muss, spricht auch vorher den mieter an. so wäre es angemessen, meiner meinung nach. nicht wegen klinkerlitzchen... (wird das so geschrieben?)
du hast wohl von den abmahnungen gesprochen.
ich habe es immer noch darauf bezogen dass der vermieter für ruhe sorgen muss.
abmahnen müssen? er sollte. bei wiederholten beschwerden das von nachbarn kommt, ja. ich bekomme auf meinem arbeitsplatz ja auch eine abmahnung bei wiederholten fehlverhalten :D
ein seriöser vermieter schreibt ja auch nur eine bei wiederholten fall und wirklich nur wenn es sein muss, spricht auch vorher den mieter an. so wäre es angemessen, meiner meinung nach. nicht wegen klinkerlitzchen... (wird das so geschrieben?)
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21.01.2012 um 19:53@univerzal
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
da steht nichts von "störung des hausfriedens" - LEIDER!
univerzal schrieb:Bei Störung des Hausfriedens muss er eingreifen, ist auch ein ausserordentlicher Kündigungsgrund. @wobelstimmt nicht, guggsch du hier (offizielle website des bundesministeriums der justiz):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
da steht nichts von "störung des hausfriedens" - LEIDER!
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21.01.2012 um 19:53@wobel
mit "gelegen" meinte ich, daß er sich das überlegt, ob er will und damit durchkommt. Man kann sich immer überlegen, ob man weiterhin da wohnen bleibt. Meist ist dies eine Überlegung von Menschen, die aus Unkenntniss der Rechtslage gewohnt sind, klein beizugeben, oder halt typische Vermietersicht/drohung. Je nach Charakter wird er dann gewisse Entmietungsaktionen starten. Das Mietrecht ist darauf durchaus vorbereitet, Gerichte kennen ihre Pappenheimer.
Bei einer Räumungsklage wird zuerst die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft.
Einer Abmahnung braucht und kann man gar nicht rechtswirksam widersprechen. Das Mietrecht unterscheidet sich in dem Punkt gegenüber dem Arbeitsrecht. Abmahnungen selbst besitzen keine Beweiskraft. Die Gründe müssen vor Gericht bewiesen werden. Google das ruhig mal, wirst sehen, da hab ich Recht.
mit "gelegen" meinte ich, daß er sich das überlegt, ob er will und damit durchkommt. Man kann sich immer überlegen, ob man weiterhin da wohnen bleibt. Meist ist dies eine Überlegung von Menschen, die aus Unkenntniss der Rechtslage gewohnt sind, klein beizugeben, oder halt typische Vermietersicht/drohung. Je nach Charakter wird er dann gewisse Entmietungsaktionen starten. Das Mietrecht ist darauf durchaus vorbereitet, Gerichte kennen ihre Pappenheimer.
Bei einer Räumungsklage wird zuerst die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft.
Einer Abmahnung braucht und kann man gar nicht rechtswirksam widersprechen. Das Mietrecht unterscheidet sich in dem Punkt gegenüber dem Arbeitsrecht. Abmahnungen selbst besitzen keine Beweiskraft. Die Gründe müssen vor Gericht bewiesen werden. Google das ruhig mal, wirst sehen, da hab ich Recht.
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21.01.2012 um 19:54@univerzal
ausserdem bleibt immernoch offen wie er denn bitte für ruhe sorgen soll. er hat da nun mal leider herzlich wenig handhabe außer eben der besagten abmahnungen.
ausserdem bleibt immernoch offen wie er denn bitte für ruhe sorgen soll. er hat da nun mal leider herzlich wenig handhabe außer eben der besagten abmahnungen.
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21.01.2012 um 19:55@Patty
und ob das studenten sind oder arbeiter spielt da keine rolle. zumal niemand verpflichtet ist seinem vermieter mitzuteilen wenn er z.b. das studium geschmissen hat und jetzt in der fabrik am fliessband steht, es sei denn es handelt sich um ein wohnheim oder sonstigen wohnraum, der nur für studenten gedacht ist.
Patty schrieb:Aber da könnte der Vermieter ja dennoch mal nach fragen, ob diese fahren oder nicht, meine sind ja immerhin Studenten ,und keine Arbeiter;)nö, nicht der vermieter muss da fragen - der mieter muss bescheid sagen.
und ob das studenten sind oder arbeiter spielt da keine rolle. zumal niemand verpflichtet ist seinem vermieter mitzuteilen wenn er z.b. das studium geschmissen hat und jetzt in der fabrik am fliessband steht, es sei denn es handelt sich um ein wohnheim oder sonstigen wohnraum, der nur für studenten gedacht ist.
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21.01.2012 um 19:58@wobel
Guckst du: § 569 (2) BGB
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Ist ergänzend zu § 543. Also hat er neben der Abmahnung noch die Ausserordentliche als weiteres Mittel.
Guckst du: § 569 (2) BGB
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Ist ergänzend zu § 543. Also hat er neben der Abmahnung noch die Ausserordentliche als weiteres Mittel.
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21.01.2012 um 19:59@stopje
in meinem lieblings-vermieterforum wurde das über zig seiten durchgekaut, und mit wirklich vielen urteilen belegt, und zwar nicht nur amtsgerichts-urteilen sondern eben auch wesentlich aussagekräftigeren landesgerichts-urteilen.
da du im zweifel nie im nachhinein wirst beweisen können, ob ein mieter vor 2 jahren mal regelmässig zu viel krach gemacht hat, wird das gericht eine entsprechende abmahnung nicht kontrollieren können...
aber ich sag doch: das ist fies.
und ich bin froh und stolz von mir sagen zu können dass ich sowas bisher immernoch ohne anwälte und gerichte klären konnte, auch wenn's mich meist 'ne menge nerven gekostet hat.
stopje schrieb:Abmahnungen selbst besitzen keine Beweiskraft. Die Gründe müssen vor Gericht bewiesen werden. Google das ruhig mal, wirst sehen, da hab ich Recht.ich kenne zahlreiche urteile die was anderes sagen - kannst ja mal googeln.
in meinem lieblings-vermieterforum wurde das über zig seiten durchgekaut, und mit wirklich vielen urteilen belegt, und zwar nicht nur amtsgerichts-urteilen sondern eben auch wesentlich aussagekräftigeren landesgerichts-urteilen.
da du im zweifel nie im nachhinein wirst beweisen können, ob ein mieter vor 2 jahren mal regelmässig zu viel krach gemacht hat, wird das gericht eine entsprechende abmahnung nicht kontrollieren können...
aber ich sag doch: das ist fies.
und ich bin froh und stolz von mir sagen zu können dass ich sowas bisher immernoch ohne anwälte und gerichte klären konnte, auch wenn's mich meist 'ne menge nerven gekostet hat.
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21.01.2012 um 20:02@wobel
wie er für ruhe sorgen soll?lach
in dem er nicht auf seinen arsch untätig sitzen bleibt *g* sondern auch mal mit den nachbarn spricht :) das wäre die einfachste variante
und viele mehr...
wie er für ruhe sorgen soll?lach
in dem er nicht auf seinen arsch untätig sitzen bleibt *g* sondern auch mal mit den nachbarn spricht :) das wäre die einfachste variante
und viele mehr...
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21.01.2012 um 20:03@univerzal
da geht's aber um die kündigung seitens des MIETERS!
als vermieter hast du diese möglichkeit LEIDER nicht.
da geht's aber um die kündigung seitens des MIETERS!
als vermieter hast du diese möglichkeit LEIDER nicht.
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21.01.2012 um 20:04Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
21.01.2012 um 20:04@zett
ich hab zwar das problem nicht, aber vielleicht kannst du ja @nefelim damit helfen.
zett schrieb:in dem er nicht auf seinen arsch untätig sitzen bleibt *g* sondern auch mal mit den nachbarn spricht :) das wäre die einfachste variantena dann erzähl doch mal konkret was man deiner meinung nach als vermieter tun sollte - ausser reden, reden, reden und abmahnungen schreiben.
und viele mehr...
ich hab zwar das problem nicht, aber vielleicht kannst du ja @nefelim damit helfen.
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21.01.2012 um 20:04@zett
hast wohl was überlesen, oder?
ich hatte zuerst die paragraphen gepostet.
@univerzal hat sich blöderweis vertan und kündigungsgründe FÜR MIETER genannt. das gilt leider nicht für vermieter...
hast wohl was überlesen, oder?
ich hatte zuerst die paragraphen gepostet.
@univerzal hat sich blöderweis vertan und kündigungsgründe FÜR MIETER genannt. das gilt leider nicht für vermieter...
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21.01.2012 um 20:08@wobel
aber das habe ich doch gerade :D :D wir können alle nichts tun ausser
1. reden, schreiben
2. als letztes den anwalt einschalten
das gilt für mieter sowie vermieter
was hast denn sonst erwartet?wunder?
aber das habe ich doch gerade :D :D wir können alle nichts tun ausser
1. reden, schreiben
2. als letztes den anwalt einschalten
das gilt für mieter sowie vermieter
was hast denn sonst erwartet?wunder?
univerzal
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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
21.01.2012 um 20:09@wobel
Gilt für beide Seiten: Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen § 543 Abs 1 BGB. Bei Wohnraummietverhältnissen kann auch eine nachhaltige Störung des Hausfriedens sowie eine von der Wohnung ausgehende Gesundheitsgefährdung die Kündigung rechtfertigen § 543 BGB i.V.m. § 569 Abs 2 BGB.
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Gilt für beide Seiten: Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen § 543 Abs 1 BGB. Bei Wohnraummietverhältnissen kann auch eine nachhaltige Störung des Hausfriedens sowie eine von der Wohnung ausgehende Gesundheitsgefährdung die Kündigung rechtfertigen § 543 BGB i.V.m. § 569 Abs 2 BGB.
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Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
21.01.2012 um 20:10Vermieterin war einfach so in meiner Wohnung
21.01.2012 um 20:10@zett
na klar, mit den nachbarn sprechen ist doch eh das erste was man macht, oder nicht? zumindest wenn man die möglichkeit hat und nicht 1000km entfernt wohnt.
aber was dann? dann weiss man (in besten fall) dass wirklich der depp aus dem 3. stock der störer ist, aber das berechtigt einen leider immernoch nicht ihm zu kündigen. entsprechend bleibt dann nur der weg mit der abmahnung...
zett schrieb:in dem er nicht auf seinen arsch untätig sitzen bleibt *g* sondern auch mal mit den nachbarn sprichtmeinst du das hier?
na klar, mit den nachbarn sprechen ist doch eh das erste was man macht, oder nicht? zumindest wenn man die möglichkeit hat und nicht 1000km entfernt wohnt.
aber was dann? dann weiss man (in besten fall) dass wirklich der depp aus dem 3. stock der störer ist, aber das berechtigt einen leider immernoch nicht ihm zu kündigen. entsprechend bleibt dann nur der weg mit der abmahnung...