Mein Praktikum...
13.01.2012 um 14:19Übrigens:
ALG II-Leistungen werden im Regelfall auch nicht erbracht an Auszubildende, Studenten und Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur bei Vorliegen einer besonderen Härte in Betracht.
Aus: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/wer-hat-anspruch.html (Archiv-Version vom 16.01.2012)
ALG II-Leistungen werden im Regelfall auch nicht erbracht an Auszubildende, Studenten und Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur bei Vorliegen einer besonderen Härte in Betracht.
Aus: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/wer-hat-anspruch.html (Archiv-Version vom 16.01.2012)