frann schrieb am 27.01.2007:Eine Mutter aus dem Schwarzwald fotografiert ihrenvierjährigen Sohn, bringt den Film nach Straßburg zum Entwickeln, kann ihn aber wegen desErsten Weltkriegs nicht abholen. Zwei Jahre später kauft sie in Frankfurt einen neuenFilm, um ihre inzwischen geborene Tochter aufzunehmen. Jedoch erweist sich der Film alsdoppelt belichtet, die erste Aufnahme zeigt ihren zwei Jahre vorher fotografierten Sohn.
Diesen Zufall kann es nicht gegeben haben.
Wenn man sich ein wenig mit Fotografie beschäftigt weis man, das der Rollenfilm erst 1915 /1916 in Deutschland allmälich erhältlich war. Vorher wurde mit Plattenkameras fotografiert. Diese hatten den Nachteil, das die einzelnen Bilder nach dem Fotografieren im Apparat verbleiben mussten weil sie nicht lichtgeschützt verpackt waren. Einen entsprechenden Entwicklungsdienst gab es vor dem 1. WK nur in den vereinigten Staaten. In Europa hingegen musste man das Bild selber entwickeln. Dazu gab es jedoch kleine, kostengünstige Heimlabore zu kaufen.
Erst mit Einführung des verkapselten Rollfilmes waren Negative vor Licht geschützt und der Film konnte auch bei Tageslicht gewechselt werden. Zeitgleich entwickelte sich auch ein flächendeckender Entwicklungsdienst. In Deutschland und Frankreich war dies um 1920 / 1925 der Fall.
Die Frau muss vor dem 1. WK den Film angeblich in Frankreich (Straßbourg) zum entwickeln gebracht haben. Was hätte sie daran hindern können den Film wieder abzuholen ? Der 1. WK. Also war der Vorfall vor Juni 1914 (Attentat in Sarajevo) oder eventeull noch zwichen Juni 1914 und August 1914 (Kriegserklärung an Frankreich).
Die Frau kann also vor dem 1. WK keinen Film in Frankreich zum entwickeln abgegeben haben, weil es in Europa damals noch gar keinen Entwicklungsservice gab. Man musste, wie oben geschrieben, den Film zu Hause selber entwickeln. Einen entsprechenden Entwicklungsservice gab es nur in Übersee.
Hätte es doch schon einen Entwicklungsservice gegeben, hätte sie die Kamera mit abgeben müssen, da zu dieser Zeit die Filme noch nicht verkapselt, also nicht vor Tageslicht geschützt waren. Da sie aber angeblich den entwickelten Film nicht mehr abgeholt hat, kann sie auch die Kamera nicht abgeholt haben.
Weiterhin sind und waren Rollenfilme und Papierkassetten von Plattenkameras immer schon "Wegwerfware". Wie soll also auf einen neunen Film ein Foto kommen, das vor 2 Jahren mit einem anderen Film geknipst wurde ? In der Kamera von damals wurde kein Foto gespeichert sondern nur auf dem zu entwickelnden Filmmaterial.
Vor daher kannman diesen Zufall getrost als Fasch deklarieren.