@Boehser:
Jaja, die üblichen Sprüche eben. Also zumindest eine Geldbuße aufBewährung wäre angemessen gewesen. Mir erscheint das Urteil auch etwas ungewöhnlich mild.
Unter Alk bzw. Drogeneinfluss kann man sich ja, wie jeder weiss, alleserlauben ! NEIN - das wäre ein fataler Irrtum! Hierzu hat der BGH klarentschieden, dass eine Strafrahmenverschiebung für eine erhebliche Verminderung derSchuldfähigkeit wegen verschuldeter Trunkenheit nicht entscheidungstragend in Betracht zuziehen ist. Trunkenheit wäre kein strafentschuldigender Grund, da sie seitens derRechtssprechung seit 2003 vollumfänglich der Selbstverantwortung zuzuordnen ist.
Früher hatte sich das tatsächlich etwas anders verhalten. Da war Trunkenheit nur dannNICHT entschuldbar, wenn der Täter schon einmal unter Trunkenheit straffällig wurde. Dashatte der BGH 2003 aber aufgehoben.