KFB schrieb:Achja, das kann man auch pauschal bestimmt nicht sagen, denn jedes Kind müsste als Individuum auch individuell betrachtet werden.
Natürlich. Aber in solchen Verhandlungen ist es oft unmöglich, die genauen Umstände zu erforschen. Gerade wenn sich die Eltern streiten, lügen sie das Blaue vom Himmel runter. Da wird der Vater als übergriffig beschrieben (was sich quasi nicht beweisen oder widerlegen lässt) und die Mutter als unfähige und geldgeile Schlampe. Dann muss das Gericht im Zweifel eine "Standardlösung" wählen. Und die wird sich daran orientieren, wo im allgemeinen ein Kind sich besser aufgehoben fühlt.
KFB schrieb:aber ich möchte auch nicht das "Opfer" sein
Klar. Wer will das schon.
KFB schrieb:Aber der Staat schmeißt so viel Geld für Müll aus dem Fenster, warum kann er dann die Alimente nicht aufstocken?
Weil der Staat (also die Allgemeinheit) für die Beziehungsprobleme zweier Menschen auch nichts kann. Zudem würde es dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.
Wer das Risiko, Vater zu werden, vollkommen ausschließen möchte, muss eben enthaltsam leben. Oder sich sterilisieren lassen. Wenn man das nicht möchte, trägt man eben ein gewisses Risiko, dass es blöd läuft. Und die Frage ist dann nur noch, wo dieses Risiko aufgehoben ist. In dem Fall nicht beim Kind und nicht bei der Allgemeinheit.
KFB schrieb:Und ab 14, 15 könnte das Kind auch für sich selbst Geld verdienen
Klar kann es das. Aber in dem von Dir genannten Fall wäre es dazu gezwungen und alleine aus dem Grund, dass Vater und Mutter ihre Beziehung nicht hinbekommen haben.
So etwas sollte das Gesetz nicht fördern.
Kinder aus zerrütteten Beziehungen haben schon rein faktisch Nachteile, da müssen solche nicht noch durch das Gesetz erweitert werden.
Wie gesagt, der Vater hat in solchen Konstellationen jedenfalls grundsätzlich die schlechteren Karten. Aber das hat vor allem biologische und hinsichtlich des Kindes psychologische Gründe.
Solche faktischen Ungerechtigkeiten gibt es viele. Stell Dir vor, Du fährst ein Kind an, das auf die Straße springt. Sofern da keine Verletzung der Aufsichtspflicht besteht, haftest Du alleine für alle Schäden. Auch wenn Du gar nichts für den Unfall kannst. Du trägst die Betriebsgefahr Deines Autos und das Kind trifft kein Mitverschulden. Aus Deiner Warte ist das natürlich unfair, für etwas einzustehen, für das Du nichts kannst. Aber es fehlen die Alternativen, wer sonst haften könnte.