KFB schrieb:Wie meinst du das mit dem Abhauen?
Na ja. Angenommen A schwängert B. Dann kann A untertauchen, B aber nicht. B müsste erst mal A finden, um diesen am Kindesunterhalt zu beteiligen.
Aber das ist recht spitzfindig, es sollte nur verdeutlichen, dass der Mann durchaus einen Vorteil haben kann, das Kind nicht auszutragen.
KFB schrieb:Ich? Gar nicht, bin kein Jurist.
Aber Du wirst ein Empfinden für Gerechtigkeit haben. Das würde genügen, um ein paar Beispiele durchzusprechen.
KFB schrieb:Aber ich finde es recht altmodisch, dass in den meisten Fällen, der Mutter das Sorgerecht zugesprochen wird
Ja, das ist sicher altmodisch. Liegt aber letztlich daran, dass das Kind eben in den meisten Fällen den intensiveren Kontakt zur Mutter hat. Und diese Entscheidung berücksichtigt eben am meisten das Kindswohl. Das Wohl von Vater und Mutter kommt erst danach.
KFB schrieb:Wenn die Partner/ehemaligen Partner nicht privat irgendetwas regeln, kann's duster werden.
Das stimmt. Aber das liegt daran, dass die Beteiligten gerne auch lügen und wenn sie gut lügen, weiß das Gericht nicht, was nun die richtige Entscheidung ist. Das kommt dann beim "betrogenen" Teil nicht gut rüber. Leider sind den Gerichten hier die Hände gebunden. Sie haben nur beschränkte Möglichkeiten, die Wahrheit zu erfahren.
KFB schrieb:Im Beispiel "Alimente nach One-Night-Stand" würde ich dem Erzeuger kein Entscheidungsrecht einräumen.
Wo wäre dann die Grenze? Eine Nacht? Zwei Nächte? Eine Beziehung von einem Monat? Da wird es wirklich schwer, das gerecht abzugrenzen.
KFB schrieb:sollte das einen positiven Einfluss auf die Höhe der Alimente haben. Positiv für ihn, indem er weniger zahlen muss.
Das geht aber gar nicht. Was kann das Kind dafür, dass der Vater nur einmal ran wollte und nicht eine lange Beziehung führte oder dass er das Kind wollte oder nicht wollte?
Bitte bedenke auch hier, dass alleine das Kindswohl ausschlaggebend ist. Er zahlt für das Kind, nicht für die Mutter.
Du siehst das aus der Warte des Vaters. Und aus dieser Warte hast Du recht. Da müsste es einen Unterschied machen, ob der Vater ein Kind möchte, ob er von der Frau vielleicht sogar hinters Licht geführt wurde, was die Verhütung an belangt.
Aber das ist leider die falsche Warte. Bzw. sie spielt in der Abwägung der Interessen keine Rolle. Denn für das Kind darf es keinen Unterschied machen, ob der Vater es nun wollte oder wie sich seine Mutter verhielt.