Abahatschi schrieb:Wenn man eine pauschale Vergütung hat kann man bei telefonischen Krankschreibungen mehrere in der gleichen Zeit machen
Nö, du verstehst immer noch nicht. Telefon AU ist GOP 01435 Wert etwa 9,50€ - das bekommt der Arzt für ne Telefon AU. Ist nur einmal berechnungsfähig, heißt bei 20 TelefonAUs in einem Quartal bei einem Patient bekommste immer noch nur 9,50€.
Die Pauschale die du abrechnest wenn der Patient beim Arzt vorstellig wird ist GOP 03000 (genauer mehrere nach Alter) Wert etwa 16 Euro. Heißt der Arzt verdient
weniger bei einer telefonischen AU.
Du kannst auch nicht beides abrechnen (Patient kommt einmal in die Praxis und einmal tele. AU) weil GOP 01435 neben der Pauschale nicht abgerechnet werden darf. Die wird dann gestrichen.
Es gibt also nur zwei Möglichkeiten: entweder der Patient kommt nur einmal im Quartal, nur die AU, dann verdient der Arzt ebdb 9,50€ und damit weniger.
Oder der Patient kommt öfter, dann ist das Teil der Pauschale und es gibt keinen Unterschied.
Ich gehe jetzt mal nicht auf die Sonderfälle Chroniker, Geriatrische Patienten oder DMP Teilnehmer ein, es ist noch etwas komplizierter. Aber es gilt immer das du mit ner tel. AU schlechter dran bist in der Abrechnung. Was du schreibst ist einfach falsch, nimm es hin und lern dazu.