Tussinelda schrieb:nein, tut es nicht, denn eine Ungleichbehandlung ist erlaubt, wenn es dafür Gründe gibt. Warum willst Du das nicht verstehen?
ich verstehe das! Bitte versteh du, dass wenn ich argumentiere, ich dies so meine wie ich schreibe. Wenn ich mich verschreibe korrigiere ich mich gern. wenn ich falsch verstanden werde erkläre ich gern.
Ich erkläre warum ich schrieb
gagitsch schrieb:per se ja.
Denn legitimierte Ungleichbehandlung ist keine Gleichbehandlung. Schon die Anfangsbuchstaben "Un" machen den Unterschied klar. die Legitimation zu Ausnahmen und dessen Begründungen haben ich weder bezweifelt noch für falsch erklärt. Mit ging es um die Sache der Gleichbehandlung und das dies durch Spezialisierung einfach per se nicht möglich ist. Denn wenn du das Wort spezialisierung oder auch expliziet mal in dessen Bedeutung nachliest wirst du wissen warum ich es so meine.
Bezogen auf die Kita wird es natürlich legetime Gründe geben von der allgemeinen Gleichbehandlung abzuweichen.
Tussinelda schrieb:nein, ist es nicht in jedem Fall. Ich hatte es doch schon aufgezeigt. Was soll das also? Lies Dir doch mal bitte das AGG durch. Dann erübrigt sich dieser Mist, es nervt nämlich langsam
Ich versuche ohne dich zu nerven meinen Standpunkt zu erläutern. Das AGG ist gut und Richtig lässt aber legetime Ausnahmen zu, damit in bestimmten Situationen entgegen der allgemeinen Gleichbehandlung die ein oder andere Entscheidung getroffen werden kann. Das ist ein rein rechtlicher Fakt.
Per Definition ist es "meiner Meinung nach" aber dennoch eine Ungleichbehandlung, wenngleich sie gesetzlich legitmiert ist.
Somit hätten wird folgende Situation. Du hättest recht, wenn du sagt die Kita würde, wenn ein Begründung vorliegt nicht gegen das AGG rein rechtlich verstoßen. Und weiterhin sage ich es liegt kein Rechtsbruch vor und dennoch entsteht ein Ungleichbehandlung.
Wie du erkennen solltest habe ich mich hier nicht nur auf Kita-Erzieher oder Eltern bezogen, sondern Personen, Firmen und Leistungen bezogen, denn dieses Thema Gleichbehandlung zieht sich durch das ganze Leben, auch im Vergabe- und Personalrecht und hier gehört sich rein rechtlich die Gleichbehandlung einzuhalten. Sorry für den OT aber ohne wollen es manche nicht verstehe, was der Unterschied sein kann.
Allgemein sehe ich es hoch Problematisch und in diesem Thread auch die ganze Zeit, dass je nachdem von welcher Seite man die Sache sieht hier, wie ich finde Argumente einfach falsch verstanden oder gedeutet werden. Manchmal sogar recht plump abgeschmettert werden man sich selbst aber ein höchstmaß an Akzeptanz der Anderen wünscht.
Jeder hat Recht, aber nur von seinem Standpunkt aus.