Stumpf schrieb:Dann steht Aussage gegen Aussage, kein öffentliches Interesse und weg,
Bei reinen Offizialdelikten müsste nicht mal öffentliches Interesse begründet sein/werden. Da wäre bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten die StA verpflichtet ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, was aber auch wieder später im weiteren Verlauf - da gebe ich dir recht - aus Mangel eingestellt werden kann.
Des Weiteren besteht vielleicht auch nicht immer in jedem Fall ein begründeter Anfangsverdacht, um überhaupt ein Ermittlungsverfahren eröffnen zu können.
@calligraphie Danke für deine offenen Worte.
Und letztendlich vermute ich auch je nach Fall auch nur Mangelndes Vertrauen in den Rechtsstaat. Subjektiv für sich so empfunden.
Das blöde ist nur aber auch oder nein, nicht blöd, sondern halt auch gerecht bzw. Rechtsstaatlichkeit, dass man halt nicht jedem Fall immer auch eine Anklagerhebung seitens der StA auf Teufel komm raus durchsetzen kann. Diese unterliegt Anforderungen. Auch das ist Rechtsstaat.
Erfahren so echte Opfer Gerechtigkeit? Natürlich nicht. Aber man muss auch immer bedenken, dass es in einem Rechtstaat nicht nur um die eigenen Interessen und Rechte als Opfer geht/gehen kann, sondern auch um Rechte anderer.
Es ist grundsätzlich gut, dass die Anklagebehörden nicht so leicht jemanden anklagen können.
Und ebenso hierzulande nicht so leicht jemand von Gerichten/Richtern für schuldig gesprochen und dann verurteilt werden kann.
Das alles mag sich für echte Opfer immer wie ein Schlag ins Gesicht oder anders ihnen gegenüber wie großes Unrecht anfühlen, auch sollte vor Gericht der Zweifelgrundsatz aus rechtstaatlichen Gründen gesprochen werden müssen, aber Recht bedeutet leider nun mal nicht immer auch Gerechtigkeit. Zumindest kann es das nicht immer für jeden bedeuten.
Was für den einen als nicht gerecht empfunden wird, empfindet der andere wieder für sich als gerecht, weil er zufällig das Recht auf seiner Seite gehabt hat.
Eigentlich kann man es auch kurz halten: Ist Recht immer gerecht? Ja und Nein! Hängt auch immer vom Blickwinkel ab.