Laredo36 schrieb:Die Weitergabe ärztlicher Dokumente geschieht vertraulich.
Personen, die einer berufsständischen Schweigepflicht unterliegen, dürfen nur Auskunft geben, wenn eine Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt. Das ist ein Formular, das bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens benutzt wird und von dem/der Geschädigten unterschrieben werden muss.
Maria78 schrieb:Ich finde es auch nach 20 Jahren bewundernswert, dass sie damit an die Öffentlichkeit gehen. Immer vorausgesetzt, die Vorwürfe stimmen.
Tussinelda schrieb:Man kann nicht verlangen oder erwarten, dass Frauen Anzeige erstatten. Das ist einfach so. Das ist ja nicht nur bei Rammstein so, dass Frauen manchmal/oftmals keine Anzeige erstatten, sondern egal wen die Vorwürfe betreffen. Und natürlich wäre es besser, anzuzeigen, zum Arzt/KH zu gehen usw.
Aber nur weil das nicht gemacht wurde heißt das nicht, es wäre nichts passiert, nur weil das nicht gemacht wurde, kann man den Frauen keinen Vorwurf machen oder ein schlechtes Gewissen, weil hätten sie, dann wäre blablabla. Das muss jede Frau für sich selbst entscheiden, wie sie damit umgeht, wann sie mit wem darüber redet.
So ist es. Nicht für jeden ist eine Anzeigeerstattung der richtige Weg. Man muss auch stabil genug sein, das alles durchzustehen.
Stumpf schrieb:Du weißt aber schon, wenn du vom "Fach" bist, dass sexueller Missbrauch oder auch Machtmissbrauch generell ganz ohne Spuren im Genitalbereich zu hinterlassen vonstatten gehen kann?
Und wenn du vom Fach bist, weißt du auch, dass man sich eine Mitschuld daran gibt, sich evtl schämt und verdrängt?
Auch das ist richtig.
Laredo36 schrieb:Ach, aber zur Presse laufen und es dort erzählen ist nicht so schlimm? Wenn ich traumatisiert bin, fällt es mir generell schwer über diese Dinge zu reden. Da spielt es doch keine Rolle, ob Polizei, Richter oder Presse.
Doch, schon. Ein Pressevertreter hat eine andere Aufgabe als jemand von der Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen (früher wurden Polizeibeamte als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" bezeichnet). Diese haben strafbare Handlungen zu erforschen und aufzuklären.
Um die Tatbestände rechtlich zu überprüfen muss ein Sachverhalt ganz detailliert geschildert und beschrieben werden und dazu gehören auch entsprechende, ganz konkrete Fragen. Fragen, die man auch als gewisse Kritik empfinden kann, z.B. ob man sich gewehrt hat, wenn ja, wie, ob man einen entgegenstehenden Willen geäußert hat usw.
Das macht es schwierig, weil man dadurch die Situation nochmals durchlebt und man muss sich vor einer fremden Person komplett öffnen und ganz persönliche Dinge preis geben. Das ist nicht einfach und z.T. sehr belastend, zumal sexuelle Dinge in unserer Gesellschaft oft mit Scham behaftet sind.
In manchen Fällen wird seitens der Staatsanwaltschaft ein Gutachten angeordnet (durch einen gerichtlich bestellten Psychiater, so genanntes "Glaubwürdigkeitsgutachten").
Und bei einer eventuellen späteren Gerichtsverhandlung muss dann alles nochmal berichtet werden, möglicherweise noch in einer öffentlichen Verhandlung.
behind_eyes schrieb:Macht es die Aussagen in deinen Augen unglaubwürdiger wenn sie ggü Journalisten getätigt werden als vor der Polizei?
Journalisten werden lange nicht so ins Detail gehen wie Kriminalbeamt:innen in einer Zeugenvernehmung (da bleibt es auch nicht immer bei einer).
FlamingO schrieb:Flake hat damals an einer 17-Jährigen sexuelle Handlungen vorgenommen, während sie schlief - was haltet ihr davon?
Das wäre sexueller Missbrauch von Widerstandsunfähigen und eine strafbewehrte Handlung.