Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder
17.06.2023 um 22:37Serecato schrieb:Wo siehst du da unterschiedliche Designs?Wir reden von dem Screenshot auf Seite 107 den @amtraxx gepostet hat.
Ist doch diese weisse Entchen.
Bin aber am Handy.
Serecato schrieb:Wo siehst du da unterschiedliche Designs?Wir reden von dem Screenshot auf Seite 107 den @amtraxx gepostet hat.
Ist doch diese weisse Entchen.
Bin aber am Handy.
Stumpf schrieb:Außerdem denke ich, würde das überprüft werden seitens Lindemanns Anwälten.Denke die Anwälte von Lindemann werden den Chatverlauf mit Sicherheit ganz genau prüfen.
Stumpf schrieb:Außerdem denke ich, würde das überprüft werden seitens Lindemanns Anwälten.Davon ist auszugehen. Man weiß natürlich nicht, was dazu derzeit alles läuft.
Anfimia schrieb:Wir reden von dem Screenshot auf Seite 107 den @amtraxx gepostet hat.Ist mir klar.
Maria78 schrieb:Vielleicht gibt es aber auch einfach Männer, die sowas widerlich finden und das, auch weil sie ebenfalls aus Branche sind, zum Ausdruck bringen wollen.Vielleicht. Vielleicht auch nicht.
rhapsody3004 schrieb:Solidarität - so ein bedeutsames Wort - und es hagelt immer mehr davon von allen möglichen Seiten.
Wäre schön, wenn die Solidarität von allen, die etwas zu sagen haben, auch aufrichtig gemeint ist und nicht, weil es zum gegenwärtigen Zeitpunkt mal wieder In ist/In erscheint und auch selbst imagefördernd wirken kann auf den Solidaritäts- und Empörungszug aufzuspringen.
rhapsody3004 schrieb:Vielleicht. Vielleicht auch nicht.Warum unterstellst du denen direkt sowas?
Das, was ich geschrieben hatte, gilt übrigens für alle, Frauen und Männer, die meinen, sich nun zum Fall L äußern und empört zeigen zu müssen:
Coldcases schrieb:Du vergisst wie mächtig eine Band wie Rammstein in der Metal Szene ist.Wie mächtig ist denn die Band genau?
Coldcases schrieb:So schnell kannst du überhaupt nicht schauen, wie du da mundtot seitens der Anwälte Lindemanns gemacht wirst.Wir leben in einem Rechtsstaat und die Anwälte nutzen die gegebenen rechtlichen Mittel, die ein Rechtsstaat hergibt, um ihren Mandanten zu schützen. Das ist absolut legitim, oder möchtest du Lindemann das Recht absprechen, sich gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu wehren?
EC145 schrieb:Denke die Anwälte von Lindemann werden den Chatverlauf mit Sicherheit ganz genau prüfenWer weiß auch, was alles hinter den Kulissen passiert, wir wissen vermutlich nur einen Bruchteil dessen, was da alles los ist seitens der Staatsanwaltschaft, seitens Lindemann etc.
ghita schrieb:Wie mächtig ist denn die Band genau?So mächtig, dass dir sowieso keiner glaubt oder die Chancen relativ gering sind. Das liegt doch auf der Hand. Stichpunkt "Aufmerksamkeit" lediglich erlangen, was den Frauen ja mitunter auch vorgeworfen wird.
ghita schrieb:Wir leben in einem Rechtsstaat und die Anwälte nutzen die gegebenen rechtlichen Mittel, die ein Rechtsstaat hergibt, um ihren Mandanten zu schützen. Das ist absolut legitim, oder möchtest du Lindemann das Recht absprechen, sich gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu wehren?Genauso legitim mit den Vorwürfen an die Medien zu gehen, sich weitere Frauen meldeten, Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen gemacht haben und den Mut haben ihre Erlebnisse zu schildern. Dazu allergrößten Respekt das der Stein damit endlich ins Rollen gebracht worden ist, was da abgeht auf solchen Parties.
Palfrader schrieb:Dein Screenshot ist von Sekunde 1 des Videos. Da passt es wohl.Das kann man auch vereinzelt unter den YT Kommentaren lesen.
Der andere ist von Minute 1:09. Da stimmt was nicht.
Der zitierte Beitrag von Coldcases wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragKomma, wenn sie gegenüber einer staatlichen oder staatlich legitimierten Stelle abgegeben wird, die zur Abnahme berechtigt ist. Ansonsten nicht. Journalisten sind das nicht.
Der zitierte Beitrag von Coldcases wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragBei einer eidesstattlichen Versicherung ggü. Journalisten gar nichts, explizit auch nicht die Folgen nach §156 StGB. Die gibt es nur bei eidesstattlicher Falschaussage ggü. Polizei, Staatsanwalt, Notar, Gerichtsvollzieher, Zoll usw.
Wer eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechen (§156 StGB). Wer nicht absichtlich, sondern nur fahrlässig lügt, dem drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.https://www.focus.de/politik/justiz-abc/justiz-abc_id_10168785.html
Anders als der Eid ist eine eidesstattliche Versicherung auch außerhalb eines Gerichtssaals üblich. Wegen der verschiedenen Anwendungsbereiche gibt es dafür verschiedene Rechtsgrundlagen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird sie im Zusammenhang mit Erbfragen relevant, in der Zivilprozessordnung (ZPO) im Zusammenhang mit Schulden.
Auch außerhalb von Behörden können eidesstattliche Versicherungen eine Rolle spielen. Wenn etwa Journalisten Brisantes enthüllen und sich dabei auf die Aussage von Informanten verlassen müssen, weil sie die Wahrheit nicht unabhängig überprüfen können, kann es in Ausnahmen sinnvoll sein, die Informanten um eine schriftliche Versicherung zu bitten, dass sie die Wahrheit sagen. Allerdings wäre eine Lüge in diesem Fall nicht nach §156 StGB strafbar.
bgeoweh schrieb:Komma, wenn sie gegenüber einer staatlichen oder staatlich legitimierten Stelle abgegeben wird, die zur Abnahme berechtigt ist. Ansonsten nicht. Journalisten sind das nicht.Richtig. Aber ob diese Versicherung lediglich gegenüber Medienanstalten gemacht worden sind, wissen wir doch überhaupt nicht.
Coldcases schrieb:Reminder: Hier ermittelt die StA Berlin. Was da genau vorliegt und ob es bereits Aussagen an Eides statt gibt, ist doch zum jetztigen Zeitpunkt völlig unklar. Vielleicht gibt es die bereits, vielleicht aber auch nicht.Die eidesstattlichen Versicherungen wurden schon berichtet bevor die StA die Ermittlungen einleitete. Außerdem wäre es extrem unüblich im Ermittlungsverfahren eidesstattliche Aussagen aufzunehmen, aber okay... so oder so sind das schon Rückzugsgefechte, von 'Es gibt sie' auf 'Wir wissen es nicht, es könnte ja sein'.
bgeoweh schrieb:Die eidesstattlichen Versicherungen wurden schon berichtet bevor die StA die Ermittlungen einleiteteSicher. Aber was wenn dies gegenüber der StA inzwischen auch gemacht worden ist? Das ist doch völlig unklar. Des weiteren wird man das zunächst sowieso erst einmal nicht erfahren, da nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt und die Persönlichkeitsrechte eines Lindemanns zunächst gewahrt werden müssen.
Coldcases schrieb:Sicher. Aber was wenn dies gegenüber der StA inzwischn auch gemacht worden ist? Das ist doch völlig unklar.Möchtest du jetzt also hier über Dinge diskutieren, die noch völlig unklar sind? Ernsthaft?