Bruderchorge schrieb:Erkläre doch mal, woraus du ableitest, dass hohe Inzidenzen dieser Strategie widersprechen?
Geimpfte werden in der Mehrheit eigentlich nicht mehr (mitunter zwangs-)getestet, daraus folgt: Hohe Impfquote = weniger Tests und weniger Test --> geringere Inzidenz, weniger Falsch-Positive usw.
Außerdem war in diversen Foren und teils in der Fachpresse zu lesen, daß Geimpfte weniger ansteckend seien --> In Innenräumen (Maskenpflicht dort zudem) können bei relativ hoher Impfquote weniger Menschen andere Menschen mit einer hohen Virenlast "infizieren" oder zumindest kontaminieren.
Leider besagt die Verordnung ( SchAusnahmV), daß bezogen auf typische Covid-19-Symptome lediglich asymptomatische Personen als "Geimpfte" zu betrachten sind, so daß prinzipiell nur sehr schwer einzuordnen ist, wie groß der Anteil der vor wenigstens 14 Tagen Zweifach-Geimpften an der Inzidenz ist. Zumindest hier in Deutschland. Siehe:
"Im Sinne dieser Verordnung ist
1.
eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
2.
eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,
3.
ein Impfnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, und
a)
entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind
[...]"https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.htmlVerordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV)
Natürlich wird diese vom Gesetzgeber vorgegeben Definition gewisse auch in Krankenhäusern bzw. deren Pressestelle angewendet, wenn es darum geht zu berichten, wie viele der symptomatischen(!) Patienten mit einem Corona-PCR-Positiv-Resultat laut Verordnung jeweils eine
geimpfte Person seien.
Da derzeit die 3-fach-Impfung im Gespräch zu sein scheint, wird es bezüglich
"veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist" möglicherweise schon sehr bald eine Anpassung/Aktualisierung der Verordnung geben.