Andante schrieb:Nachtrag für unsere Antidiskriminierungsfreunde:
Das gesetzliche Verbot des Verkaufs von Hochprozentigem und Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren stellt keine Diskriminierung wegen des Alters dar.
Der Nichtverkauf von Drogen (hochprozentigen Alkohol) als
Benachteiligung oder Herabwürdigung nichterwachsener Menschen, bei welchen zumeist die Eltern noch ein Wörtchen mitzureden haben, zu betrachten, würde mir im Traum nicht einfallen. Man mag auch kaum behaupten wollen, daß das Nichtgewähren eines Seniorenheimplatzes für eine 23-Jährige eine Altersdiskriminierung sei...
Stellt jedoch die Tankstelle die Gesamtheit aller Lebensmittelmärkte dar und die Besitzer in bspw. Hessen lassen weder Obdachlose, Menschen ohne Zeckenschutzimpfung, Heino-Fans oder eben solche ohne sog. Covid-19-Vollschutzimpfung rein, nur weil diese jeweils in einem dt. Gesetz nicht explizit als diskriminierungsschutzwürdige Gruppe aufgelistet wurden, dann wird es Anzeigen hageln.
Oder dürfen beispielsweise Obdachlose diskriminiert werden ?
Nach allein AGG offensichtlich schon ??
"§ 1
Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse
oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Identität zu verhindern
oder zu beseitigen."https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFileNicht-Covid-19-Schutzgeimpfte sind ebenso nicht aufgeführt!
"Krankheit" dort allerdings komischerweise auch nicht...