Meine Güte, ich habe doch nun zigmal geschrieben, dass natürlich bei entsprechender Indikation und mit entsprechender Begründung Impfungen natürlich auch außerhalb von StIKo-Empfehlungen möglich sind. Was dabei zu beachten ist, findet man hier:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_Kontraindi/FAQ02.htmlWenn jemand also 69 und vorerkrankt ist, wird ihm sein Arzt nach entsprechender Aufklärung schon die Corona-Drittimpfung verpassen und seine Kasse wird das zahlen, wenn der Arzt die Impfung beim Betreffenden aus konkreten medizinischen Gründen für nötig hält, auch wenn die StIKo-Empfehlung sich erst auf Personen ab 70 bezieht. Ist doch bei anderen Kassenleistungen auch so, wo es maßgeblich auf die individuelle ärztliche Begründung im Einzelfall ankommt, zB bei der Dauer einer Psychotherapie.
Worauf ich hinauswollte, war lediglich, dass es Impfung als Kassenleistung nicht gibt, sobald sich das jemand wünscht, sondern eben aufgrund entsprechender Indikation, wovon die Impfempfehlung der StIKo nur Beispiele einer Indikation sind.
Wenn demnächst ein Impfstoff für Kinder zwischen 5 und 11 zugelassen wird, die StIKo aber für diese Kinder noch keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat, kannst du ja mal verfolgen, ob die Kassen Impfungen für die Kinder flächendeckend bezahlen, auch wenn das jeweilige Kind weder vorerkrankt noch sonstwie Risikopatient ist.