paxito schrieb:Um das mal klarzustellen, ne allgemeine Impfpflicht lehne ich mittlerweile auch ab. Einfach weil mit der Omikron Variante die Grundlage dafür wegfällt. Vor einem Jahr wäre es sehr sinnvoll gewesen.
Das kommt noch hinzu. Mit Omikron sind die Voraussetzungen für eine allgemeine Impfpflicht nach jetzigem Stand weggefallen, das sehe ich auch so..
paxito schrieb:Auch nicht schwieriger als andere Impfpflichten und je nach Gesetzestext. Das ist eben der Unterschied zum Impfzwang, hier muss der Staat erstmal überprüfen.
Zwangsimpfung ist so oder so von Anfang an ausgeschlossen, darüber muss man gar nicht nachdenken, das verbietet die Verfassung. Wer also die Impfpflicht möchte und als Sanktion für die Verletzung lediglich Bußgeld vorsieht, nicht mal ersatzweise Erzwingungshaft, falls das Bußgeld nicht beigetrieben kann, so wie es im Gesetzentwurf vorgesehen war, muss halt damit leben, dass Hardcore-Impfverweigerer lächelnd das Bußgeld zahlen bzw. Zahlungsunfähige nicht zahlen können. Und das war´s. Ungeimpft bleiben beide. Dann soll man aber nicht so ein Getöse um die Impfpflicht machen, wenn am Ende die Betreffenden ungeimpft bleiben und der Staat sich gerade bei der Klientel lächerlich macht, die er treffen wollte.
paxito schrieb:An welcher Stelle das geschieht ist dann die nächste Frage. Beim Meldeamt oder Arbeitgeber, bei der Krankenkasse?
Bei einer allgemeinen, nicht einrichtungsbezogenen Impfpflicht hätten Arbeitgeber außerhalb solcher Einrichtungen mit der Impfung des Arbeitnehmers nichts zu tun. Sie hätten, quasi als „Strafe“ für den Arbeitnehmer auch kein Kündigungsrecht und auch keine -pflicht.. Dass die privaten Arbeitgeber insofern für den Staat, der sich selber an Sanktionen nicht herantraut, generell die Kartoffeln aus dem Feuer holen und, auch wenn sie gar nicht wollen und ihre ungeimpften Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen brauchen, anstelle des Staates Druck auf die Arbeitnehmer ausüben, geht ja wohl nicht an. Noch sind Arbeitsverträge rein privatrechtlicher Natur, und der Staat kann keinen Arbeitgeber zwingen, aus Gründen, die mit dem Arbeitsvertrag nichts zu tun haben, Kündigungen auszusprechen.
Nein, vorgesehen nach dem Gesetzentwurf war, verkürzt gesagt, nur folgendens: Die Krankenkassen sollten ihre Versicherten auffordern, einen gültigen Impfnachweis bei den Kassen vorzulegen. Wenn ein Versicherter das nicht gemacht hätte, wären die Krankenkassen verpflichtet gewesen, die Personen, die keinen Nachweis eingereicht hätten, bei den Meldebehörden zu melden. Die Meldebehörden wiederum hätten dann die Bußgeldbescheide verschicken und das weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeld, Einspruchsbearbeitung, Vollstreckung bearbeiten müssen. So war der vorgesehene Weg. Was aber nun ja alles entfällt.