Covid-19 - lasst ihr euch impfen?
02.04.2022 um 22:05JosephConrad schrieb:Nun, er könnte argumentieren, dass er den Schutz des ungeimpften Mitarbeiters nicht garantieren- und daher seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommen kann.Na ja, der Arbeitgeber ist zwar kraft arbeitsvertraglicher Fürsorgepflicht als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag verpflichtet, die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht vermeidbar zu gefährden. Er muss dafür die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und die Arbeitsstättenverordnung einhalten und darüber hinaus zumutbare Vorkehrungen treffen, etwa soweit möglich einen leidensgerechten Arbeitsplatz einrichten etc.
Andererseits ist der Arbeitgeber aber ja nicht Vormund des Arbeitnehmers in gesundheitlichen Belangen. Und der Arbeitgeber braucht den Arbeitnehmer, insbesondere den fachlich versierten Mitarbeiter, der nicht so leicht zu ersetzen ist. Deshalb wird kaum ein Arbeitgeber, sofern er überhaupt über den Impfstatus des Arbeitnehmers Bescheid weiß, scharf darauf sein, diesen freizustellen, lediglich um diesen vor Infektion zu schützen, sofern ansonsten alle Arbeitsschutz- und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Irgendwo muss der Arbeitnehmer ja selber auch noch für seine Gesundheit aktiv werden.
Die Frage nach dem Impfstatus wäre zumindest derzeit bei Einstellungsgesprächen außerhalb des Pflegebereichs wahrscheinlich gar nicht zulässig, ebensowenig, wie (Ausnahmen gibt es ) die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft oder nach der Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit zulässig ist.