@Rick_Blaine Da ich weder Jurist / Anwalt noch gar Jura-Professor bin, möchte ich mich gar nicht erst in die Diskussion um die theoretischen, juristischen Hintergründe der aktuellen Richtlinien und Gesetzesänderungen eingehen, sondern mich auf die praktischen Gesichtspunkte beziehen (ohne den Sinn dieser Diskussion unter Juristen in Frage zu stellen):
Ich kann deine Bedenken grundsätzlich verstehen, habe bislang aber den Eindruck, dass die aktuellen Maßnahmen nicht einer Art "Machtergreifung" dienen, sondern zeitlich begrenzt eingesetzt werden, um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren und damit Menschenleben zu retten.
...deshalb unterstütze ich sie und halte mich auch daran.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass die vorübergehende Unterbindung von Corona-Partys der Jugendlichen in Parks oder das Absagen von Massenveranstaltungen unsere freiheitiliche Grundordnung ernsthaft gefährden.
...und Demonstrationen für die Abschaffung des Kapitals, die Ausweisung von Asylanten oder die Rettung des Klimas, o.Ä. können sicher später nachgeholt werden.
Gestorben und um Menschenleben gekämpft wird zur Zeit leider ganz praktisch, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Wie viel einzelne Maßnahmen aus dem aktuellen Katalog tatsächlich gebracht haben, werden wir vielleicht in ein paar Jahren wissen...
...jetzt können wir nur alles, was Fachleute an sinnvollen Maßnahmen empfehlen, umsetzen. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie unsere Infektions- und Mortalitätsraten ohne all diese Maßnahmen ausgefallen wären.
Noch zwei Punkte:
Ja, ich wäre auch dafür, ähnliche Maßnahmen - zeitlich befristet - wieder anzuwenden, wenn wir uns wieder in einer ähnlichen Krise befinden würden...
...aber...
..wenn sich deine Befürchtung bewahrheiten würde und eine andere Regierung solche Maßnahmen für eine "Machtergreifung" missbrauchen würde (wie z.B. derzeit in Ungarn), dann wäre ich auch auf der Straße, trotz evtl. bestehendem Ausgangsverbot.