BakTaAliens schrieb (Beitrag gelöscht):Nö ich sehs ja ein, trotzdem stell ich es in Frage^^
Zweifeln kannst du ja, aber bitte nicht gleich von Rechtsbruch (Verstoß/Verletzung von Grundrechten) schreiben als wäre das schon eine Tatsache. Das überlassen wir dann doch mal später unserer Gerichtsbarkeit.
Ps.
Ich hoffe nicht, dass du jemand bist, der glaubt, dass Grundrechte unantastbar wären bzw. der Staat niemals in sie eingreifen, sie verletzen, sie einschränken dürfte. Grundrechte sind antastbar!
Übrigens, vieles was geschehen ist, erlassen, verboten, einschränkt wurde oder wie mans auch nennen möchte, geschah auf
bereits existierenden Rechtsgrundlagen. Man hat sich Bestehendem nur bedient.
Und diese bestehenden Rechtsgrundlagen sehen nun mal für unterschiedliche Ausnahmesituationen bzw. für unterschiedliche Fälle unterschiedliche Einschränkungen, von Grundrechten der Bürger bzw. Eingriffe in Grundrechte der Bürger vor.
Diverse Eingriffe je nach Sachverhalt werden bzw. sind somit legitim, rechtmäßig, und stellen keine grundgesetzwidrigen Handlungen bzw. Maßnahmen dar, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Und du meinst also, dass die jeweils nötigen Voraussetzungen (auch in den jeweiligen Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer) nicht erfüllt waren, nicht vorlagen?
Und ganz wichtig noch:
Unser Staat hat die Aufgabe uns zu schützen. Trägt die Verpflichtung, Schaden vom Volk abzuwenden.
Und Schaden vom Volk abzuwenden, gelingt manchmal eben leider nur dann, wenn man andere
niedere Grundrechte einschränkt. Zum Wohl der Allgemeinheit. Um höhere bzw.
höchste Rechtsgüter Leib und Leben zu schützen!