Fennek schrieb:Du kannst gerne konkrete Beispiele anbringen.
Danke für das Angebot, ich habe mich umentschieden und werde versuchen, einige der mutmaßlichen Menschrechtsnichtgewährungen aufzuzählen - ohne Gewähr:
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im dt. öffentlichen Raum, da zeitweise unter der Androhung von Strafe ein Betreten dieses Raumes nur mit einem triftigen Grund bußgeldfrei "erlaubt" war.
Artikel 5 (Verbot der Folter) Gewissermaßen nahezu Hausarrest kann als Folter empfunden werden. Dieser Punkt ist jedoch strittig.
Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen) Ich mußte damit rechnen, daß jederzeit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes Eingriffe in mein Post- und Nachrichtengeheimnis stattfinden...
Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit) Ich meine, Schleswig-Holstein durfte ich nicht mehr "besuchen"...
Artikel 16 (Eheschließung, Familie) Mal eben eine schnelle Hochzeit kirchlich durchführen, die Freiheit nahm man auch mir.
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit) Ich konnte bei Bedarf über Ostern an keiner gemeinschaftlichen Religionsausübung in der Kirche teilnehmen.
Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) Sogar noch genau jetzt "darf" ich mich nicht laut Coronaregeln mit 12 Menschen, alle aus anderen Haushalten, in bestimmter Form versammeln. Die Teilnahme an Demos, bei welchen die coronabedingte Teilnehmerzahl laut Auflagen erreicht wurde, funktioniert nicht überall.
Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn) Ohne genauer ins Detail zu gehen, war auch ich von Einschränkungen der Berufsfreiheit mehr oder weniger betroffen und bin es u. U. immer noch.
Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit) Erholung auf so mancher Parkbank in Deutschland war zeitweise mir nicht erlaubt bzw. wurde behördlich verfolgt. Mit Verwandten im Kindesalter Spielplatz zwecks Erholung oder Freizeitgestaltung zu besuchen, war untersagt.
Artikel 26 (Recht auf Bildung) Volkshochschule hat(te) geschlossene Türen. Aber ich glaube, dieses Recht betrifft dann eher meine jüngeren Mitmenschen bezüglich Wahrnehmung schulischer Angebote bei Vorhandensein der Schulpflicht oder zumindest einer Schule.
Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens) Kulturstätten - oder was man annähernd darunter verstehen könnte - wurden bzw. sind noch teilweise zwangsgeschlossen.
Alle Artikel und vollständiger Text zu den jeweiligen Artikeln sind hier zu finden:
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechteDie meisten dieser Artikel sind nahezu bedeutungsgleich in der
Charta der Grundrechte der EU enthalten.
Mir ist klar, daß sie mir deshalb verwehrt wurden und werden, weil damit in erster Linie die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen versucht wird zu erhalten.