Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 20:57
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Trivialbeispiel Freiheitsstrafe
In dem Fall gäbe es eine richterliche Anordnung... sofern es sich nicht um eine polizeiliche Maßnahme handelt oder eine sehr kurzweilige Festsetzung, bis die Polizei eintrifft.



Für etwaige Freiheitsberaubungen während des Coronageschehens gab es das der EU Grundrechtecharta hierarchisch unterstehende dt. Infektionsschutzgesetz, welches auch auf "Nichtkranke" angewendet wurde und wird.

Eilanträge vor dem europäischen Gerichtshof gab es meines Wissens nach nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den einen oder anderen Grundrechtenehmer gestärkt, insgesamt gab es jedoch wohl noch keine höchstrichterliche Bemängelung diverser Regeln.

Verfahrensdauer ist hier zu berücksichtigen; was Pandemieeindämmungsversuchen natürlich in die Karten spielt.


2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 21:08
Gut zu wissen, mit was Du Dich alles auskennst.



In Italien sollen die Fallzahlen wieder ansteigen. (https://www.n-tv.de/panorama/20-36-Fallzahlen-in-Italien-steigen-wieder-an--article21626512.html)
Weiß jemand genau, ob in Italien eine Maskenpflicht ähnlich wie in Deutschland existiert und auch einigermaßen eingehalten wird ?


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 21:13
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Für etwaige Freiheitsberaubungen während des Coronageschehens gab es das der EU Grundrechtecharta hierarchisch unterstehende dt. Infektionsschutzgesetz, welches auch auf "Nichtkranke" angewendet wurde und wird.
Das ist falsch, das Gesundheitswesen ist nicht Teil des Gemeinsamen Marktes (kein Produkt oder Dienstleistung, was man kaufen kann), deshalb sind die Mitgliedstaaten voll souverän:
Die Gesundheitspolitik in der Europäischen Union (EU) ist nach wie vor eine Angelegenheit der Nationalstaaten. Im Vertrag von Amsterdam ist ausdrücklich festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die volle Verantwortung für die Organisation des nationalen Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung tragen.
https://www.aok-bv.de/hintergrund/dossier/europa/ (Archiv-Version vom 09.06.2020)

Und ja, in Italien gibt es die Maskenpflicht.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie setzt Italien auf Abstand und Masken - auch in Hotels und Pensionen. Darüber hinaus müssen strenge Hygieneregeln beachtet werden, insbesonders in Hotelrestaurants. Buffets sind in diesem Jahr verboten. Außerdem gilt auch in Restaurants eine Maskenpflicht. Lediglich zum Essen und Trinken darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
https://www.mdr.de/brisant/urlaub-italien-corona-100.html (Archiv-Version vom 06.07.2020)


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 21:23
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Das ist falsch, das Gesundheitswesen ist nicht Teil des Gemeinsamen Marktes (kein Produkt oder Dienstleistung, was man kaufen kann), deshalb sind die Mitgliedstaaten voll souverän:
Nein nein, gemeint war ähnlich wie Bundesrecht bricht Landesrecht: Hier: EU-Grundrechtecharta steht über dem bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz bzw. mittels des Infektionsschutzgesetz können keine aus der EU-Grundrechtecharta gegebene Grundrechte so dermaßen enorm einschränkt werden.



Daß hingegen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte während des Coronageschehens "mißachtet" wird, liegt daran, daß man sich rechtlich nicht daran gebunden fühlt. Trotzdem ist es ein Leitwerk und gewissermaßen ein Teil der Vereinten Nationen, die sich in entsprechende Erklärung/Texten auch ganz und voll zu den Menschenrechten, ihren Schutz und ihrer Wahrung, bekennen.

Das macht es ja so schwierig, die (rechtlich) passenden Anti-Corona-Dauer-Maßnahmen zu finden.

Doch diese Herausforderung wird angenommen!


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 21:25
@Desconius

Das Infektionsschutzgesetz überschreibt temporär die Grundrechte.

Das Infektionsschutzgesetz ist Teil des Gesundheitswesens und damit allein Sache der Nationalstaaten.

Die EU hat deshalb damit nichts zu tun.

Das ist ein sehr einfacher juristischer Sachverhalt.

In Deutschland ist übrigens Infektionsschutz Ländersache.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 21:48
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Du bist natürlich keine Erklärung schuldig, aber viele verwechseln Grippe mit grippalen Infekt/ Erkältung.
Und dann wird leider die Grippe-Impfung als "Beleg" für unwirksam Impfungen genommen.
Was einfach falsch ist.
Das ist OT und ich habe nicht behauptet dass Impfungen unwirksam sind.
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Lustig.
Das kannst du aus dem Artikel zitieren, aber alles über Verhältnismäßigkeit und Recht auf körperliche Unversehrtheit blendest du aus.
Ich blende nichts aus.
Du aber vermutlich deine eigene Frage.
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Hör auf zu schwätzen.
Wo genau wurden dir Menschen- oder Grundrechte genommen?
--------------------------------
Zitat von DetokDetok schrieb:Ich denke du willst darauf hinaus, das die "Grippe" durch Influenza Viren hervorgerbracht wird? Das stimmt, aber vor dem ganzen Corona wurden doch unter Grippe grob alle Erkältungsviren zusammengefasst. Und ob ich nun eine Grippe oder einen grippalen Infekt habe, spielt mir persönlich doch keine Rolle, ich bin nunmal krank. Da bringt mir die Impfung gegen Influenza auch wenig, wenn mich dann dafür die anderen Viren befallen.
Danke Detok!
Ich wollte ja eig auch nur berichten dass ich jüngere Kinder durchaus schon als "Virenverbreiter" wahrgenommen habe.
Wenn sich nun herausstellt dass das im Fall von Covid-19 nicht so ist das doch ein positiver Umstand und eig Grund zur Freude.
Zitat von jaskajaska schrieb:Das Recht auf Freizügigkeit wurde also eingeschränkt.
Das betrifft genau wie viele User hier, die die Einschränkung der Grundrechte bemängeln?
Wie viele User dieses Forums Unfreizügigkeit bemängeln kann ich nicht sagen.
Mitteldeutschland betreffend führte der MDR Mitte April eine Meinungsumfrage durch, wonach sich 49% für Lockerungen aussprach und 6% für eine Abschaffung der Coronaeinschränkungen.
https://www.mdr.de/nachrichten/mitmachen/mdrfragt/umfrage-ergebnis-corona-virus-massnahmen-lockern-100.html
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Freizügigkeit bedeutet das Reisen innerhalb der EU, insbesondere Flug- und Urlaubsreisen.

Ich hatte bislang den Eindruck, dass Du es lieber sehen wolltest, wenn dieses Grundrecht noch länger ausgesetzt bliebe.
Richtig.
Ich habe nur diese Frage (wertungsfrei) beantwortet:
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Hör auf zu schwätzen.
Wo genau wurden dir Menschen- oder Grundrechte genommen?
Ob ich gut oder schlecht finde dass Grundrechte eingeschränkt werden berührt die Tatsache nicht dass Grundrechte eingeschränkt waren und sind.
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Das Bundesverfassungsgericht hatte den einen oder anderen Grundrechtenehmer gestärkt, insgesamt gab es jedoch wohl noch keine höchstrichterliche Bemängelung diverser Regeln.
Bei Haufe kann man nachlesen welche Grundrechtseinschränkungen Verfassungsrechtler kritisch sehen (aber vllt hast du das schon gelesen), möglich können Überprüfungen durch das Bundesverfassungsgericht werden, die besonderen Eingriffsrechte des Bundesgesundheitsministers könnten etwa schon bald zur Überprüfung durch das BVerfG gestellt werden.
Verfassungsrechtlich bleibt einiges problematisch
Im Ergebnis könnte eine ganze Reihe der im Eiltempo gezimmerten Regeln zur Überprüfung beim BVerfG landen. Dies gilt nicht nur für die Einschränkung der Freiheitsrechte, sondern beispielsweise auch für die Hilfsprogramme für bestimmte Berufsgruppen, die wettbewerbsrechtlich problematisch sind und auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen könnten → Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Corona-Virus, Milliardenhilfe für Folgen der Corona-Krise. Ähnliches gilt für die vorübergehenden Kündigungsschutzbestimmungen für Mieter, die das Eigentumsrecht der Vermieter aus Art. 14 GG verletzen könnten
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/sind-alle-regelungen-zur-corona-abwehr-mit-dem-gg-vereinbar_204_513412.html

Was die EU betrifft so findet wohl eine ständige Überprüfung statt:
EU-Kommissarin Jourova: Grundrechte in vielen EU-Staaten wegen Corona eingeschränkt
Die meisten EU-Länder haben nach Ansicht der Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova, im Kampf gegen das Coronavirus mittlerweile die Grundrechte ihrer Bürger eingeschränkt.
...
EU-Kommission überprüft Maßnahmen
Auf lange Sicht bestehe jedoch die Gefahr, dass die Demokratie durch diese Maßnahmen geschwächt wird, meinte Jourova. "Darum ist Kontrolle in diesem Moment so wichtig." Eine demokratische Balance sei dringend erforderlich. "Das Coronavirus darf die demokratische Ordnung nicht killen", betonte Jourova. Nach ihren Angaben untersucht die EU-Kommission derzeit in allen betroffenen Ländern die Notfallmaßnahmen und prüft, ob sie gegen demokratische Grundwerte (Art. 2 EU-Vertrag) verstoßen. "Wenn das der Fall sein sollte, werden wir einschreiten", sagte die Politikerin aus Tschechien.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/jourova-grundrechte-in-vielen-eu-staaten-wegen-corona-eingeschraenkt


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 21:48
Desconius schrieb (Beitrag gelöscht):Mit welchem Recht sollte unter Berücksichtigung der Normenhierarchie dieses Bundesgesetz über EU-Grundrecht stehen, zumal das europäische Recht Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt ?
Ich zitiere der Einfachheit halber von Wikipedia:
Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts setzt die unmittelbare Anwendbarkeit der entsprechenden Bestimmung des Unionsrechts voraus, die wiederum die „unmittelbare Geltung“ des Unionsrechts voraussetzt.[4] Mit der unmittelbaren Geltung ist gemeint, dass es wie im Fall einer Verordnung keines Transformationsakts des Mitgliedstaats mehr bedarf. Eine Norm des Unionsrechts ist unmittelbar anwendbar, wenn sie im Einzelfall eine anwendbare Rechtsfolge enthält.

Neben der Anwendung von Vorschriften des Unionsrechts müssen nach dem „Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung“ Vorschriften des mitgliedstaatlichen Rechts im Lichte des Unionsrechts ausgelegt werden.[11] Sachverhalte ohne unionsrechtlichen Bezug können weiterhin von einer ansonsten vom Anwendungsvorrang verdrängten mitgliedstaatlichen Vorschrift erfasst werden. Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts erfasst dagegen keine Verwaltungsakte, die konkret-individuelle Entscheidungen enthalten. Diese sind nach den Vorschriften des nationalen Rechts aufzuheben
Wikipedia: Anwendungsvorrang

Damit haben wir gleich 3 Gründe, warum deine Aussage nicht zutreffen kann:

1. "Jeder Mensch hat das Recht auf Gesundheit" enthält keine konkrete Anwendbarkeit für den Einzelfall
2. Individuelle Quarantänevorschriften haben keinen unionsrechtlichen Bezug, weil sie subsidiär innerhalb eines Landes gelöst werden können.
3. Bei individuellen Quarantänevorschriften handelt es sich um Verwaltungsakte, die konkret Individuen betreffen.

Im Übrigen ist eine Betrachtung des Anwendungsvorrangs schon an sich fehlerhaft, weil es sich um eine Betrachtungsweise zur Lösung von Normenkollisionen handelt, d.h. es muss erstmal zwei konkrete Rechtsquellen geben, die sich gegenüber stehen, damit man einen Vorrang zwischen beiden feststellen kann. Das ist hier offenkundig nicht der Fall.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 21:56
Desconius schrieb (Beitrag gelöscht):zumal das europäische Recht Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt ?
Das ist ziemlicher Unsinn.

Die Mitgliedstaaten der EU sind souverän und können ihre Grundrechte souverän ändern. Die EU könnte nur bei einer EU-Vertragsverletzung einschreiten. Eine solche könnte vorlegen, wenn ein Mitgliedstaaten seine Grundrechte so ändert, dass dieses gegen die EU-Grundrechtscharta verstoßen. Ansonsten können die Mitgliedstaaten ihre Grundrechte so ändern wie sie wollen, also weit über den EU-Mindeststandard hinausgehen.

Das Infektionsschutzgesetz delegiert die Verantwortung für Infektionsschutz an die Behörden der Länder. Die Grundrechte werden dadurch nicht verändert, zumal die Maßnahmen zeitlich eng befristet sind. Daher kann die EU-Kommission nicht einschreiten. Sie kann, wie @juanita schreibt, sich das natürlich anschauen, aber nach dem EU-Vertrag wäre ein Einschreiten nur möglich, wenn es Anlass gibt zu denken, dass Grundrechte grundsätzlich (dauerhaft) geändert werden (s. Ungarn).

In Deutschland wäre mir da definitiv nichts bekannt.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 22:00
@Anaximander

Der Kern des Fehlers liegt darin, den eng definierten Begriff des Anwendungsvorrangs umgangssprachlich aufzufassen und dann davon irgendwelche halbgaren "Rechtslehren" abzuleiten. Da kann nichts Gescheites herauskommen.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 22:06
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:2. Individuelle Quarantänevorschriften haben keinen unionsrechtlichen Bezug, weil sie subsidiär innerhalb eines Landes gelöst werden können.
3. Bei individuellen Quarantänevorschriften handelt es sich um Verwaltungsakte, die konkret Individuen betreffen.
Du meine Güte, bei Quarantäne sind wir doch noch gar nicht, ich war und bin kerngesund! Es gab niemals einen Corona-Grund mich in Quarantäne zu stecken.



Trotzdem wurde mir vielfach EU-Grundrecht (EU Charta) versagt bzw. die Inanspruchnahme meiner Grund- und Menschenrechte verständlicherweise indirekt bußgeldbedroht oder einfach nur verunmöglicht. Da beißt die Maus keinen Faden ab.


Für den Ottonormalverbraucher stellt sich die Frage: Ist EU-Grundrecht mein gutes Recht
oder ist es lediglich Klopapierersatz oder gar einfach nur
Fassade ?

"Auf der anderen Seite hat es bereits wichtige Entscheidungen des EuGH gegeben, die dazu geführt haben, dass das Grundgesetz geändert werden musste, weil einzelne Artikel nicht gemeinschaftsrechtskonform waren."
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/177026/grundgesetz-und-eu-recht

"[...]

Allerdings steht mit der Weiterentwicklung der Europäischen Union praktisch das Europarecht an der Spitze der Normenhierarchie. Dies hat zur Folge, dass das Europarecht immer mehr in die nationale Rechtsordnung strahlt. So sind insbesondere die europäischen Verordnungen und Richtlinien von den drei Gewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – zu berücksichtigen.
"
https://www.juraforum.de/lexikon/normenhierarchie



Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, wenn hier während des Corongeschehens die EU-Grundrechte der Menschen klein geredet werden sollten. Wir kriegen die berichtete Seuche auch anders in den Griff, da bin ich mir sicher.


2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 22:12
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Allerdings steht mit der Weiterentwicklung der Europäischen Union praktisch das Europarecht an der Spitze der Normenhierarchie.
Eine Normenhierarchie ist nur interessant, wenn es zur Normenkollision kommt. Eine Normenkollision liegt vor, wenn es zwei unterschiedliche Gesetze gibt, die den gleichen Sachverhalt betreffen, aber unterschiedliche Rechtsfolgen verlangen.

Es liegt jetzt an dir, konkret und mit beiden Gesetzestexten, im Wortlaut, zu belegen, wo konkret die z.B. deutschen Corona-Auflagen mit deinen EU-Charta-Grundrechten kollidieren.

Kannst du diese Kollision nicht aufzeigen, brauchst du dir vorerst mal um Lösungswege wie den Anwendungsvorrang noch keine Gedanken machen.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 22:15
@Desconius

Durch das Infektionsschutzgesetz können Grundrechte eingeschränkt werden, allerdings nur zu diesem Zweck der Pandemiebekämpfung und zeitlich eng befristet (verlängerbar wenn die Pandemieentwicklung dies begründet).

Dies kann natürlich zu juristischen Auseinandersetzungen führen. In Deutschland allerdings nicht auf der Ebene der EU, die dafür nicht zuständig wäre. Denn die Grundrechte auf Bundes- und Landesebene sind weiterhin mit EU-Recht kompatibel, da diese ja selbst davon unberührt sind, d.h. sie gelten weiterhin, werden nur von dem höheren Rechtsgut des Infektionsschutzes überlagert.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 22:24
Zitat von DetokDetok schrieb:Ich denke du willst darauf hinaus, das die "Grippe" durch Influenza Viren hervorgerbracht wird? Das stimmt, aber vor dem ganzen Corona wurden doch unter Grippe grob alle Erkältungsviren zusammengefasst. Und ob ich nun eine Grippe oder einen grippalen Infekt habe, spielt mir persönlich doch keine Rolle, ich bin nunmal krank. Da bringt mir die Impfung gegen Influenza auch wenig, wenn mich dann dafür die anderen Viren befallen.
Nein, einfach nur nein.
Die Unterschiede zwischen Erkältung und Grippe sind immens.
Aber es ist schön, dass du deine Unwissenheit hier so offen zur Schau trägst.


2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 22:30
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:[...] die Grundrechte auf Bundes- und Landesebene sind weiterhin mit EU-Recht kompatibel, da diese ja selbst davon unberührt sind, d.h. sie gelten weiterhin, werden nur von dem höheren Rechtsgut des Infektionsschutzes überlagert.
Das wäre doch ein wunderbarer Anfangsbeitrag für einen neuen Faden speziell zum Thema (EU-)Grundrechte und Menschenrechte während des Coronageschehens; wenn es da nicht die Übereinkunft gäbe, sämtliche Coronadiskussionen hier im Thread zu führen ;)

Denn Diskussionsbedarf mag so manche/r hier definitiv sehen, wenn nicht gar haben.



Ich wechsele nun etwas das Thema und frage in die Runde, ob ein geringes Testaufkommen allein der Grund hierfür ist, warum in Brasilien fast nahezu (leider) "Jeder Schuss ein Treffer" ist:
Brasilien, Anzahl der Tests oder Getesteten: 1.709.468
Fallzahl: 934.769

Deutschland: Anzahl der Tests oder Getesteten: 4.694.147
Fallzahl: 189.027

Indien: 6.084.256
Fallzahl: 367.264
https://www.worldometers.info/coronavirus/ (Stand: 17.06.2020)


Die "Trefferquote" läßt sich leicht berechnen, wer mag...
(Vor wenigen Tagen war sie in Brasilien noch etwas höher.)


5x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 22:41
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Nein, einfach nur nein.
Die Unterschiede zwischen Erkältung und Grippe sind immens.
Aber es ist schön, dass du deine Unwissenheit hier so offen zur Schau trägst.
Wäre dafür nicht ein Grippe-Thread passender?
Hier gehts um das Coronavirus.
Zitat von DesconiusDesconius schrieb:Ich wechsele nun etwas das Thema und frage in die Runde, ob ein geringes Testaufkommen allein der Grund hierfür ist, warum in Brasilien fast nahezu (leider) "Jeder Schuss ein Treffer" ist:
Vllt hat das Land nicht so viel finanzielle Mittel um breiter zu testen, oder die Regierung hat kein Interesse an umfangreicherer Testung damit das wahre Ausmaß der Infektionen nicht sichtbar wird.
Der Präsident hat bzgl Corona ja schon einiges vom Stapel gelassen...


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 22:44
@Desconius

Wo hast Du denn auf der worldometer Seite die Anzahl der Tests her?

Hast Du einen konkreten Link dazu?

Die Zahl finde ich lediglich hier:
https://coronawiki.org/country/brazil (Archiv-Version vom 10.06.2020)

Die Frage wäre natürlich auch, ob solche Zahlen zuverlässig weiter gemeldet werden. Ähnlich wie bei den "active cases"


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 22:48
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Nein, einfach nur nein.
Die Unterschiede zwischen Erkältung und Grippe sind immens.
Aber es ist schön, dass du deine Unwissenheit hier so offen zur Schau trägst.
Ich glaube du hast nicht alles von Beginn weg gelesen, @juanita schrieb, sie wurde trotz Grippeimpfung krank, unter krank sein verstehe ich nicht eine Erkältung. Mir ist durchaus der Unterschied zwischen einer Erkältung und einer Grippe bekannt. Ich habe nirgendwo einen Vergleich zwischen Grippe und Erkältung gezogen, darum weiss ich auch nicht wie du darauf kommst. Es ging darum dass auch andere Viren, nicht nur Influenza, eine Grippe auslösen können.

Aber es ist schön, dass du deine Schwäche für Textverstädnis hier so offen zur Schau stellst.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 23:00
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Wo hast Du denn auf der worldometer Seite die Anzahl der Tests her?

Hast Du einen konkreten Link dazu?

Die Zahl finde ich lediglich hier:
https://coronawiki.org/country/brazil
Auf der Hauptseite direkt bei https://www.worldometers.info/coronavirus/ gibt´s in der Länderauflistung eine Spalte mit "Total Tests".
Die Frage wäre natürlich auch, ob solche Zahlen zuverlässig weiter gemeldet werden. Ähnlich wie bei den "active cases"
Ja.

Bei Brasilien kann ich versichern, daß sich die Anzahl der dort auf dieser Internetseite aufgeführten Total Tests innerhalb weniger Tage relativ stark erhöht hat; es wird offensichtlich versucht, auch diese Zahl aktuell zu halten.
Zitat von juanitajuanita schrieb:Vllt hat das Land nicht so viel finanzielle Mittel um breiter zu testen, oder die Regierung hat kein Interesse an umfangreicherer Testung damit das wahre Ausmaß der Infektionen nicht sichtbar wird.
Die brasilianischen Bedingungen für einen Test (z. B. typische Symptome, Kontakt zu Positiv-Getesteten usw.) habe ich noch nicht in Erfahrung gebracht.


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

17.06.2020 um 23:28
Der Focus berichtet über Neuigkeiten zu der Studie der 4 baden-württembergischen Kliniken. Nun gibt es erste Kommentare dazu und noch ein paar weitere Details (siehe)

Außerdem vielleicht interessant der folgende Link aus dem Artikel: die ersten Zwischenergebnisse der Studie sind öffentlich verfügbar, auch wenn sie noch nicht als Paper veröffentlicht wurde: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/pressestelle/Kinderstudie/Prevalence_of_COVID-19_in_BaWu__.pdf (Archiv-Version vom 16.06.2020)


Focus online, 17. Juni 2020
https://www.focus.de/familie/eltern/kindergesundheit/infektioesitaet-und-haeufigkeit-infektioesitaet-von-kindern-was-sagt-die-baden-wuerttemberg-studie-was-sagt-drosten_id_12111150.html
...
Es zeigte sich also, dass im Vergleich zu den Kindern mehr als doppelt so viele Erwachsene bereits Antikörper hatten.
...
Zu beachten sei aber, „dass die Ergebnisse nicht unmittelbar auf die Gesamtbevölkerung übertragbar sind, da die Teilnehmer sich zwecks eines schnellen Studienstarts auf einen Aufruf gemeldet haben und nicht zufällig ausgewählt worden sind.“
...
„Insgesamt scheinen Kinder demnach nicht nur seltener an Covid-19 zu erkranken, was schon länger bekannt ist, sondern auch seltener durch das Sars-CoV-2-Virus infiziert zu werden.“
...
Auch die Frage danach, wie infektiös Kinder sind, bleibt weiterhin offen. Man habe mit der Studie nicht gezielt untersucht, wie infektiös Kinder sind
...
Drosten: Keine Hinweise, dass Kinder nicht genauso ansteckend sind
...
Die Wissenschaftler schlussfolgerten, „dass ein erheblicher Anteil infizierter Personen aller Altersgruppen - auch unter denen mit keinen oder milden Symptomen - eine Viruslast trägt, die wahrscheinlich Infektiösität bedeutet.“
...
Das Problem der Drosten-Studie ist, wie sie interpretiert wird“, sagt Debatin laut „Bild“-Zeitung. Selbst wenn Kinder ähnliche Viruslasten wie Erwachsene zeigten, würde das über die Infektiösität nichts aussagen.

...
Interessant sind in der Diskussion um die Infektiösität von Kindern auch die Ergebnisse einer Studie von internationalen Forschern, unter anderem von den Universitäten Oxford, Harvard und Cambridge. Sie untersuchten kürzlich, welche Maßnahmen im Lockdown besonders sinnvoll waren und kamen zu dem Schluss, dass insbesondere Schulschließungen die weitere Verbreitung des Virus stark eingegrenzt und im Schnitt um 50 Prozent gesenkt hätten, während der Effekt von Ausgangssperren gering gewesen sei.
...



melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

18.06.2020 um 00:36
Nach 657 neuen Corona-Infektionen bei Tönnies wird die Schlachtung in Rheda-Wiedenbrück gestoppt. Insgesamt liegen jetzt fast 1.000 Testergebnisse vor.
https://www.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/toennies-fleischfabrik-corona-101.html (Archiv-Version vom 17.06.2020)

das finde ich richtig heftig.

was ist da passiert, dass sich soviele Menschen infizieren konnten?
Landrat Adenauer und NRW-Ministerpräsident Laschet ordneten an, dass alle etwa 6.400 Beschäftigten aus der Produktion von Tönnies in Quarantäne müssen, bis ihre Testergebnisse vorliegen. Zusätzlich müssen die Kontaktpersonen der positiv Getesteten in Quarantäne, so dass insgesamt weit mehr als 7.000 Menschen betroffen sind.
hat Laschet mit seinem Vorpreschen bei der Öffnung vielleoicht doch einiges übersehen oder gibt es da keinen Grund, der vermeidbar gewesen wäre, wenn man vorausschauend gehandelt hätte?


2x zitiertmelden