bgeoweh schrieb:Zumindest hier in RLP sind die Berufspendler ausgenommen und haben einen Passierschein, ich denke, das wird auch anderenorts so sein
Genau, und die stellen dann warum kein Risiko einer Verbreitung des Virus dar?
bgeoweh schrieb:Für Angehörige, die pflegebedürftig sind, gibt es den Passierschein.
Nochmal, wer will mir per Gesetz verbieten 'meine Eltern' welche beispielsweise in einem anderen BL leben
nur zu besuchen wenn sie pflegebedürftig sind? Kein Gesetzgeber wird sich soweit aus dem Fenster lehnen und Kontakte innerhalb einer Familie zu verbieten.
Das was da stellenweise an Besuchsrecht in z.B. Pflegeheimen verboten wurde, halte ich aus ethischen Gründen für äußerst verwerflich. Niemandem (der sich nichts zu Schulden kommen hat lassen) sollte der Kontakt zu seinen engsten Familienangehörigen verwehrt werden!
Ich mag mich gar nicht in die Lage einiger alten Leutchen versetzen die förmlich z.B. jedes Wochende schon auf ihre Enkel/Kinder warten um sie nochmal zu sehen... Und plötzlich wird Ihnen das von Vater Staat verwehrt... Geht gar nicht!
Warum nicht auch hier: Abstandsregel, Hygienevorschrift oder/und Maske?
Meine Meinung!