Coronavirus (Sars-CoV-2)
23.04.2020 um 13:48Richtig und da kommen wir dann jetzt wieder in die Gefilde meiner Unverständnis...KaMailLeon schrieb:Jetzt haste es... Glückwunsch. Vorraussetzung ist, das sich derjenige auch tracken lassen will...
Richtig und da kommen wir dann jetzt wieder in die Gefilde meiner Unverständnis...KaMailLeon schrieb:Jetzt haste es... Glückwunsch. Vorraussetzung ist, das sich derjenige auch tracken lassen will...
Echt jetzt?Lexter schrieb:Du wirst dieses Jahr an keinem Baggersee liegen, tut mir leid. Von daher ist der Gedankengang schon a priori dämlich.
Lexter schrieb:Ich kann Ihnen keine liefern, ich kann Ihnen aber aus eigener Erfahrung sagen, dass die Polizei mittels Personalausweis Ihren ständigen Wohnsitz feststellt und je nach Distanz dann beschließt, dass Sie dort möglicherweise gerade nichts verloren haben. Dann können Sie entweder stichhaltige Gründe für Ihren Aufenthalt nennen, einsteigen und nach Hause fahren oder wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" mit auf die Wache fahren. Das ist dann Ihre Wahl.
Quelle von @bgeowehKaMailLeon schrieb:Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 gelten nicht für Reisen zu oder für Zusammenkommen von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern und in gerader Linie Verwandten.
Das wird es wohl gewesen sein. Falls der Fehler auf meiner Seite lag, bitte ich um Entschuldigung.KaMailLeon schrieb:Dann haben wir uns a) falsch verstanden
An der frischen Luft auf Sand unter direkter Sonneneinstrahlung sollte das Risiko verschwindend gering sein. Dort wird der Virus innerhalb von Minuten, maximal Stunden durch den sog. OAF zersetzt.GhOuTa schrieb:Vielleicht musst Du einfach nur nicht von Dir auf andere schliessen,
weil das ist nicht verboten bei eingehaltenen 1,5m Abstand.
Absurd, wirklich. Der Andrang auf die Badeseen hier ist im Sommer wirklich enorm. Wie willst du vermitteln, dass 50 Leute dran dürfen, aber der 51. nicht mehr, weil nicht genug Abstand herzustellen ist?! Das ist nicht realisierbar. Deshalb werden die Seen hier hoffentlich geschlossen werden.GhOuTa schrieb:Echt jetzt? Vielleicht musst Du einfach nur nicht von Dir auf andere schliessen,
weil das ist nicht verboten bei eingehaltenen 1,5m Abstand.
Wenn deine Eltern beispielsweise an der Ostsee leben und du aus Niedersachsen dorthin fährst, schwöre ich dir, wird man dich nach Hause schicken, schon alleine, weil dein Nummernschild verrät, dass du da nichts verloren hast. Ich kann dir das nicht beweisen, aber ich bin sehr sicher. Meine Eltern dürfen z.B. gerade nicht mal in ihren zweiten Wohnsitz an die Ostsee fahren, obwohl sie da seit 20 Jahren ganz gut Steuern zahlen.KaMailLeon schrieb:Ich hatte gefragt bzw. geschrieben wer es Kindern verbieten will seine Eltern welche z.B. in einem anderen BL wohnen zu besuchen. Du und @Lexter waren der Meinung das dies bereits geschieht. Keiner konnte mir jedoch einen Gesetzauszug zeigen aus dem dies hervorgeht, somit sind eure Aussagen schlicht falsch bzw. "Halbwissen".
Dann frage ich die Ordnungskräfte nach dem Gesetzestext bzw. zeige ihnen diesen Ausdruck!Lexter schrieb:Wenn deine Eltern beispielsweise an der Ostsee leben und du aus Niedersachsen dorthin fährst, schwöre ich dir, wird man dich nach Hause schicken, schon alleine, weil dein Nummernschild verrät, dass du da nichts verloren hast. Ich kann dir das nicht beweisen, aber ich bin sehr sicher.
Dann sollen deine Eltern vielleicht eine Klage anregen.Lexter schrieb:Wenn deine Eltern beispielsweise an der Ostsee leben und du aus Niedersachsen dorthin fährst, schwöre ich dir, wird man dich nach Hause schicken, schon alleine, weil dein Nummernschild verrät, dass du da nichts verloren hast. Ich kann dir das nicht beweisen, aber ich bin sehr sicher. Meine Eltern dürfen z.B. gerade nicht mal in ihren zweiten Wohnsitz, an die Ostsee fahren, obwohl sie da Steuern zahlen.
In Brandenburg wiederum sprach das Potsdamer Verwaltungsgericht zwei Berliner Klägern das Recht zu, ihre Zweitwohnsitze in der Gemeinde Ostprignitz-Ruppin aufzusuchen - trotz eines von der Gemeinde verhängten Einreiseverbots.https://www.tagesschau.de/inland/corona-zweitwohnung-101.html
Nein, explizit nicht. Aber Gesetze lassen sich sehr gut auslegen. Und glaub mir, der Staat hat bessere Rechtsverdreher, als du dir jemals leisten könntest. Man wird dich mit der eingeschränkten Bewegungsfreiheit zur Prävention nach dem IfSG konfrontieren und ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass du da besonders belesen bist und auch nicht Herr .KaMailLeon schrieb:Dann frage ich die Ordnungskräfte nach dem Gesetzestext bzw. zeige ihnen diesen Ausdruck!
Geht ihr man alle den Staat verklagen. So lächerlich, wirklich. Statt einfach die Maßnahmen so umzusetzen, wie es der gesunde Menschenverstand eigentlich tun sollte. Stattdessen wird hier permanent dazu ermutigt, die Maßnahmen auf biegen und brechen zu umgehen und in irgendwelchen Grauzonen rumzueiern. Ganz davon ab, dass ich meine Eltern Zuhause sitzen sehen will und nicht irgendwo an der Ostsee.Bone02943 schrieb:Dann sollen deine Eltern vielleicht eine Klage anregen.
Das Gefasel von "Rechtsverdrehern" ist auch nicht besser.Lexter schrieb:Statt einfach die Maßnahmen so umzusetzen, wie es der gesunde Menschenverstand eigentlich tun sollte. Stattdessen wird hier permanent dazu ermutigt, die Maßnahmen auf biegen und brechen zu umgehen und in irgendwelchen Grauzonen rumzueiern.
Das ist deine Meinung. Ich schätze meinen Anwalt und die Rechtsschutzversicherung hingegen sehr.bgeoweh schrieb:Das Gefasel von "Rechtsverdrehern" ist auch nicht besser.
Nicht den Tag vor dem Abend loben. ;)Bone02943 schrieb:Ansonsten aber sollte man halt nicht unbedingt Falschmeldungen verbreiten oder die eigene Meinung als Fakt verkaufen.(du wirst an keinem Baggersee mehr liegen)
Dann verwende keine ressentimentgeladenen Dummlaberbegriffe aus der vollgekotzten Punker-und-Nazi-Kiste.Lexter schrieb:Das ist deine Meinung. Ich schätze meinen Anwalt und die Rechtsschutzversicherung hingegen sehr.
Dann erzählst du hier mit Verlaub: Blödsinn, bzw. streust bewußt Falschmeldungen!Lexter schrieb:Ich kann dir das nicht beweisen, aber ich bin sehr sicher.
Unterschreib ich, genauso!Bone02943 schrieb:Manchen Menschen sind Bürgerrechte nunmal wichtig.
Wenn dir deine Rechte nichts bedeuten dann ist das halt so.
Ansonsten aber sollte man halt nicht unbedingt Falschmeldungen verbreiten oder die eigene Meinung als Fakt verkaufen....
Hättest du richtig gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich mit "Rechtsverdreher" die Staatsanwälte meine. Aber gut, das ist wohl zu viel verlangt. Ganz davon ab, dass du sie als "faselnd" beschreibst. Das ist wohl kein Ressentiment, nein?!;)bgeoweh schrieb:Dann verwende keine ressentimentgeladenen Dummlaberbegriffe aus der vollgekotzten Punker-und-Nazi-Kiste.
Auch keinen anderen Blödsinn, als ihr es hier teilweise seitenweise propagiert. Abstand ja, Mundschutz quatsch. Virus ansteckend, aber nicht übermäßig tödlich. usw. Da klappen sich mir die Fußnägel hoch, wenn ich alleine nur an die nächste Bundestagswahl denke und mir überlege, wer tatsächlich alles wählen gehen darf.KaMailLeon schrieb:Dann erzählst du hier mit Verlaub Blödsinn, bzw. streust bewußt Falschmeldungen!
Der gute alte thoma'sche Dualismus: der feindliche Anwalt ist ein ganz ein liederlicher Rechtsverdreher, ein Winkeladvokat der allerschlimmsten Sorte, vor dem nur die geschickte Ausnutzung aller Feinheiten und die enormen Sachkenntnisse noch der obskursten Nebenregelungen des eigenen Anwalts einigermaßen Schutz gewährt :DLexter schrieb:Hättest du richtig gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich mit "Rechtsverdreher" die Staatsanwälte meine. Aber gut, das ist wohl zu viel verlangt. Ganz davon ab, dass du sie als "faselnd" beschreibst. Das ist wohl kein Ressentiment, nein?!;)
Ich hatte genug Rechtsstreitigkeiten - auch mit dem Staat - , in denen es genau so war, ja. Gut zusammengefasst. Ich denke unser Gespräch ist dann jetzt beendet, danke für den "wertvollen" Input.bgeoweh schrieb:Der gute alte thoma'sche Dualismus: der feindliche Anwalt ist ein ganz ein liederlicher Rechtsverdreher, ein Winkeladvokat der allerschlimmsten Sorte, vor dem nur die geschickte Ausnutzung aller Feinheiten und die enormen Sachkenntnisse noch der obskursten Nebenregelungen des eigenen Anwalts einigermaßen Schutz gewährt :D
Ich muss zugeben dass ich mich nicht gut darin auskenne was in den verschiedenen BL erlaubt ist und was nicht.KaMailLeon schrieb:Ich hatte gefragt bzw. geschrieben wer es Kindern verbieten will seine Eltern welche z.B. in einem anderen BL wohnen zu besuchen.