Coronavirus (Sars-CoV-2)
28.03.2022 um 18:17Etwas klarer ist inzwischen, wie es hier rechtlich weitergeht. Heute war ja Gesundheitsministerkonferenz, und das ist rausgekommen:
Also: Die GMK hat Vorschläge einiger Bundesländer abgelehnt, zu versuchen, das Infektionsschutzgesetz noch mal zu ändern und eine Verlängerung der eigentlich zum 2.4. auslaufenden Maßnahmen um 4 Wochen zu erreichen.
Ich interpretiere dass so, dass Lauterbach von vornherein vollkommen klar war, dass die FDP-Bundestagsfraktion einer solchen erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht zugestimmt hätte. Deshalb versucht es die GMK gar nicht erst über den Bundestag.
Was bleibt, ist, dass die Parlamente der Länder Hotspots feststellen und dann auf dem Weg über die Landesparlamente weitere Maßnahmen beschlossen werden können. Dafür will Lauterbach den Landtagen Nachhilfe, äh,…Anregungen bzw. Definitionshilfen geben (könnte ja sein, dass die Landtagsabgeordneten nicht wissen, wie man eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens und damit einen Hotspot feststellt).
Ab 3.4 entfallen damit erst mal - bis auf die im Infektionsschutzgesetz selbst festgelegten Ausnahmen - alle Corona-Maßnahmen. Nur wo ein Landtag einen Hotspot feststellt, kann damit etwa noch eine Maskenpflicht im Handel oder in Gaststätten angeordnet werden.
Es sei ein „konfliktgeladenes“ Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern gewesen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor der Presse. Es seien Anträge mehrerer Bundesländer auf Verlängerung der Corona-Übergangsmaßnahmen abgelehnt worden. Eine Verlängerung um vier Wochen war gefordert worden. Der Bundesminister Lauterbach verteidigte erneut die Hotspot-Regelung. „Ich habe die Länder noch einmal ausdrücklich aufgefordert, die Hotspot Regel zu nutzen“, betonte er.Quelle: https://www.fr.de/politik/corona-in-deutschland-karl-lauterbach-impfluecken-bei-gefluechteten-aus-der-ukraine-news-zr-91439826.html
Also: Die GMK hat Vorschläge einiger Bundesländer abgelehnt, zu versuchen, das Infektionsschutzgesetz noch mal zu ändern und eine Verlängerung der eigentlich zum 2.4. auslaufenden Maßnahmen um 4 Wochen zu erreichen.
Ich interpretiere dass so, dass Lauterbach von vornherein vollkommen klar war, dass die FDP-Bundestagsfraktion einer solchen erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht zugestimmt hätte. Deshalb versucht es die GMK gar nicht erst über den Bundestag.
Was bleibt, ist, dass die Parlamente der Länder Hotspots feststellen und dann auf dem Weg über die Landesparlamente weitere Maßnahmen beschlossen werden können. Dafür will Lauterbach den Landtagen Nachhilfe, äh,…Anregungen bzw. Definitionshilfen geben (könnte ja sein, dass die Landtagsabgeordneten nicht wissen, wie man eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens und damit einen Hotspot feststellt).
Ab 3.4 entfallen damit erst mal - bis auf die im Infektionsschutzgesetz selbst festgelegten Ausnahmen - alle Corona-Maßnahmen. Nur wo ein Landtag einen Hotspot feststellt, kann damit etwa noch eine Maskenpflicht im Handel oder in Gaststätten angeordnet werden.