Teegarden schrieb:Ab 15.03.2022 besteht ein striktes Betretungsverbot für Ungeimpfte Mitarbeiter. Bezahlt wird man natürlich nicht.
Wieso sollte ein Anspruch auf Bezahlung bestehen?
Ein Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, also Arbeitsleistung gegen Bezahlung oder umgekehrt. Der Arbeitgeber ist kein Sozialamt, sondern Vertragspartner.
Was manche nicht mehr für möglich halten: Es gilt nach wie vor der alte Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Will der Arbeitnehmer Bezahlung, obwohl er tatsächlich im betreffenden Zeitraum keine Arbeitsleistung erbracht hat, braucht er dafür eine bsondere Rechtsgrundlage. Das gibt es, etwa im Bundesurlaubsgesetz. Da steht, dass man im Urlaub sein Geld weiter bekommt. Oder im Entgeltfortzahlungsgesetz. Da steht, dass man bei Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, 6 Wochen lang Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bekommt.
Aber es gibt kein Gesetz, dass man vom Arbeitgeber, so lange der Arbeitsvertrag besteht, immer Geld bekommt, auch wenn man gar nicht gearbeitet hat.
Kann eine Vertragspartei, hier der Arbeitnehmer, seine Arbeitsverpflichtung. mangels vorgeschriebener Impfung nicht mehr erfüllen, stellt sich also die Frage nach der Gegenleistung des Arbeitgebers. Und so lange es kein Gesetz gibt, dass der Arbeitgeber ungeimpfte Arbeitnehmer, die er qua Gesetz nicht einsetzen darf, trotzdem bezahlen muss, ist das entsprechende Arbeitsangebot der Arbeitnehmer hinfällig, der Arbeitgeber muss nicht zahlen. Wieso auch?