kleinundgrün schrieb:Ist doch vernünftig. Ihr könnt die Zahl der Personen beschränken, 3G, 2G, 2G+ verlangen
Wäre für mich persönlich auch vernünftig und angebracht. Und Einlassbeschränkungen bzw. die Kundenanzahl, die gleichzeitig einkauft, zu begrenzen, können sie dank Hausrecht bestimmt auch noch tun und das auch ohne gesetzliche Vorgabe.
Aber wird es darüberhinaus rechtlich nicht problematisch 3G oder sogar 2G zu verhängen, sowohl seitens Politik als auch nur als freiwillige Entscheidung seitens der jeweiligen Geschäfte im Rahmen ihres Hausrechts, sollten Buchhandlungen, wenn ich das richtig verstanden habe, auch zur allgemeinen Grundversorgung (für mich persönlich nicht nachvollziehbar) gezählt werden und somit ja den gleichen Status wie Supermärkte, Discounter und Apotheken haben?
Frage dich als Anwalt:
Besteht hier nicht die Gefahr, dass individuelle Handlungs- und Entscheidungsfreiheiten von Gewerbetreibenden, die Ihnen das Hausrecht ja durchaus ermöglichen, eingeschränkt werden können?
Oder anders; könnten hier dem Hausrecht nicht Grenzen gesetzt werden, weil unsere Rechtsprechung bei einer Abwägung der Interessen das Hausrecht nicht höher bewerten, einstufen würde als das Interesse, dass man allen Menschen unproblematisch den Zugang zur allen Geschäften, die zur täglichen Grundversorgung zählen, gewähren muss und niemanden ausschließen darf - nur weil er oder sie vielleicht nicht 3G oder gar 2G vorweisen kann?
Können Geschäfte, die zur täglichen Grundversorgung zählen, freiwillig ohne gesetzliche Vorgabe bzw. Pflicht wirklich rechtssicher 3G oder sogar 2G verhängen und sich dabei einfach nur auf ihr schützenswertes Hausrecht und die freie Ausübung dieses und auch ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden berufen?
Und selbst wenn die Politik jetzt auch 3G oder 2G für Geschäfte des täglichen Gebrauchs, also für Geschäfte, die zur täglichen Grundversorgung zählen, zur Pflicht machen würde, meinst du das hätte vor Gericht bestand oder bestünde nicht auch hier die Gefahr, dass die Rechtsprechung das als nicht zumutbar und letztendlich als nicht rechtmäßig ansehen würde, weil sie der Auffassung wären, dass wirklich jedem Menschen unabhängig von 3G oder 2G nicht der Zugang zur allgemeinen Grundversorgung untersagt und nicht mal erschwert werden dürfte und für Geschäfte der allgemeinen Grundversorgung weiterhin nur das Abstands - und Maskengebot sowie vielleicht noch höchstens Einlassbeschränkungen wie nur eine bestimmte Kundenanzahl gleichzeitig einkaufen zu lassen gelten darf?
Ps.
Speziell zu Buchhandlungen jetzt nochmal. Ich kann mir momentan echt nicht vorstellen, dass man diese wirklich auch zur allgemeinen Grundversorgung zählt? Ist das tatsächlich so? Für mich ist das eigentlich eine nicht unbedingt notwendige Dienstleistung, die nur zum normalen aber nicht unbedingt lebensnotwendigen Einzelhandel gezählt werden dürfte und wo dann ja ohnehin schon dank gesetzlicher Vorgabe 3G Pflicht herrschen würde und diese verhängte Regel auch rechtssicher Angesicht der Lage sein dürfte.