Andante schrieb:Jedenfalls werde ich ganz sicher nicht ohne juristische Gegenwehr bis an mein Lebensende mit Maske rumlaufen oder mir das Chorsingen verbieten lassen, Aerosolkram hin oder her.
Hier höre ich meine Mutter von früher, leidenschaftliche Chorsängerin gewesen, sprechen:
Nichts und Niemand wird mir jemals das Chorsingen verbieten.Siehst du es eigentlich auch so, dass wir von allen (Schutz)Maßnahmen wenn noch am längsten mit dem Masken- und Abstandsgebot im halböffentlichen und auch in Teilen des öffentlichen Raums rechnen müssen, da in der Regel noch am ehesten zumutbar für die Bevölkerung und juristisch zu den mildesten Mitteln zählend und sich auch leicht nur mit/wegen Prävention begründen lassen ließe? Zumindest so lange, bis die Pandemie nicht ausgestanden ist.
Und was die Bevölkerung auch berücksichtigen muss und damit rechnen muss, selbst wenn es keine gesetzliche Pflicht mehr fürs Maskentragen geben sollte, dass zumindest vereinzelte private Veranstalter, Arbeitgeber und Gewerbetreibende unabhängig davon trotzdem für ihre Hausrechtsbereiche weiterhin auf das Maskentragen der Vorsorge wegen bestehen könnten, sehe ich das richtig?
Und wenn ich mal blöd fragen darf; In welche Grundrechte greift man eigentlich mit der Masken- und Abstandspflicht ein? In das Recht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und daraus abgeleitet noch in die allgemeine Handlungsfreiheit?
Und nur mal theoretisch, sollte Menschen tatsächlich nachweislich unter der Maske zu leiden haben auch in das Recht auf körperliche Unversehrtheit? Wobei diese ja schon jetzt von der Maskenpflicht befreit sind oder? Also sollten tatsächlich medizinische Gründe im Einzelfall gegen das Tragen einer Maske sprechen und eine Maske nicht zumutbar wäre.