Stradivari schrieb:Und soll man sich mit einer hohen Summe von der Impfpflicht freikaufen können?
Sowas kursiert im Netz, natürlich alles irre.
Das ist null geplant.
So ist es aber nun mal mit Bußgeldern. Die Höhe eines Bußgelds bei Verstoß gegen irgendwelche Regeln ist für alle gleich. Und wenn das Bußgeld bezahlt ist, ist die Sache erledigt. Zu beachten ist auch, dass man das Bußgeld nur einmal verhängen kann, da ja auch nur ein einziger, wenn auch andauernder, Verstoß gegen die Impfpflicht vorliegt.
Es wäre ja auch so, wenn man bei Verstoß gegen die Impfpflicht theoretisch eine Freiheitentziehung vorsehen würde. Säße ein Hardcore-Impfverweigerer die ab, müsste man ihn danach entlassen, ungeimpft, und die Sache wäre damit ebenfalls erledigt, erneute beliebig viele Freiheitsentziehungen wegen desselben Verstoßes, um jemanden weichzukochen, wären nicht möglich.
In beiden Fällen kriegst du die Leute mit solche Sanktionen also nicht unbedingt geimpft, da müsste dann schon von Anfang an eine Zwangsimpfung her. Und so etwas wäre rechtlich kaum haltbar. Weshalb ich ja nach wie vor auch mehr von der Wirksamkeit von striktem 2G plus entsprechenden strengen Kontrollen und für konsequentes 3G am Arbeitsplatz (Tests nicht mehr kostenlos!) überzeugt bin, um die Impfquote zu erhöhen.