McMurdo schrieb:Die dürfen ja auch nicht entscheiden das Katholiken nicht mehr rein dürfen.
Tja, Religion und Weltanschauung oder auch Behinderung und Geschlecht und Alter gehören halt zu den Diskriminierungsmerkmalen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Wegen der im Gesetz genannten Merkmale, aber auch nur deswegen, darf ein privater Geschäftsmann Kunden nicht diskriminieren.
Impfstatus und Kleidung gehören aber nicht zu diesen Merkmalen dazu. Deshalb ja dürfen Diskotheken u.a. Kunden, die nicht die erwünschte Kleidung tragen oder nicht geimpft sind, abweisen.
Immerhin hat ja der private Ladenbesitzer oder Gastronom das Recht, selber zu bestimmen, mit wem er Kaufverträge oder Beherbergungsverträge schließt. Der Staat kann ihn nicht zwingen, jeden, der will, in sein Geschäft zu lassen und zu bedienen
Es ist ein riesiger Irrtum, anzunehmen, private Geschäftsleute seien quasi der verlängerte Arm des Staates zwecks Versorgung der Bevölkerung. Nein sind sie nicht.
Sie sind selber Grundrechtsträger und bestimmen weitgehend selbst, wem sie Geschäfte machen. Der Staat darf ihnen da nur begrenz reinreden.